GerichtsurteilGEZMeldung am

Meldung: Diese Frage dürfte gar viele Menschen in Deutschland – die beispielsweise gar nicht über ein eigenes Konto verfügen – sehr interessieren: Ist es erlaubt, die geforderten Rundfunkgebühren bar an der entsprechenden Stelle zu zahlen? In seinen Mitteilungen weist der Beitragsservice vermehrt darauf hin, dass die Beiträge „bargeldlos“ zu zahlen seien. Der Grund: Die Abläufe wären extrem aufwendig und die Verwaltungsverfahren würden den Rahmen sprengen. Zwar ist es in manchen Städten und unter ganz gewissen Umständen möglich, die Rundfunkbeiträge bar zu hinterlegen – dies geschieht jedoch extrem selten!  Es sind schon mehrere Klagen in diesem Bezug vor Gericht gescheitert. So auch zuletzt bei einem entsprechenden Fall in Köln! Die Chancen stehen – laut Experten – auch weiter sehr schlecht, dass solch ein Urteil zukünftig positiv ausfallen könnte!

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