Meldung: In zwei sich in ihrer Thematik überschneidenden Fällen entschied das Finanzgericht Schleswig-Holstein jüngst über einen Kindergeld-Grundsatz bezüglich zu erhaltender Bezüge, sollten Elternteil und Kind/er in unterschiedlichen Ländern wohnen. So wurde entschieden, dass ein/e zwar mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgestattete/r Mutter oder Vater mit ausländischen Wurzeln in Deutschland leben und arbeiten darf, entsprechende Kindergeldzahlungen für dauerhaft im Ausland lebende Kinder jedoch nicht geltend gemacht werden können.
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