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Die Zeiten ändern sich und das Verhalten und das Verantwortungsbewusstsein des Konsumenten ebenfalls. Die GEZ-Gebühren werden lange nicht mehr von jedem als selbstverständliche Kostennote hingenommen und viele streben den zivilen Ungehorsam gegen das GEZ-System an.

Übersicht

  • Ein paar Worte zur GEZ
  • Die Änderungen seit 2013
  • Transparenz und Datenschutz
  • Ein gnadenloses Beispiel
  • Die Tendenz der Zahlungsmoral
  • Die Auswirkung auf die GEZ
  • Die GEZ-Gebühr zurückfordern

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Ein paar Worte zur GEZ

Mit der neuen Rundfunkgebührenverordnung sollte frischen Wind und eine Imageänderung in die Köpfe der Verbraucher einziehen. Aus der ehemaligen GEZ ist der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ geworden und statt der Rundfunkgebühren zahlen die Bürger nun Rundfunkbeiträge.

Die Änderungen seit 2013

Mit dem neuen Namen ist auch die geänderte Rundfunkgebührenverordnung in Kraft getreten. Wo bisher die Rundfunkgebühren nach den vorhandenen Geräten veranlagt wurden, gilt nun ein einheitlicher Rundfunkbeitrag.

Unabhängig davon wie viele Geräte sich in Ihrem Haushalt befinden oder ob Sie überhaupt Rundfunkempfangsgeräte, wie Fernseher, Radios oder Computer im Wohnraum haben, zahlen Sie den Pauschalbetrag von 17,98 Euro pro Haushalt (seit 2015 17,50 Euro).

Da bleibt es spannend, wie sich die GEZ-Gebühr zurückfordern lässt.

Transparenz und Datenschutz

Wo Transparenz und Service angepriesen wurde, sind Datenschutzbeauftragte mehr als beunruhigt.

Da es sich um eine pauschale Abgabe pro Haushalt handelt, wird künftig noch genauer erforscht, wer wo wohnt. Die Rundfunkanstalt muss ermitteln, wer jeweils der Beitragsschuldner ist – da wird der Datenschutz einfach ausgehebelt.

Mit dem Paragraphen 9 Absatz 1 Satz 4 ist die Befugnis der Rundfunkanstalt geregelt, im Zweifelsfall weitere Daten zu erheben.

Ein gnadenloses Beispiel

Viele negative Beispiele haben die GEZ-Gebühr begleitet. Da ist der Fall einer alleinerziehenden Mutter aus Brandenburg ein gnadenloses Beispiel. Die Mutter sollte aufgrund ihrer Rückstände von 309,26 Euro, die sie aus dem Jahr 2013 hatte, verhaftet und eingesperrt werden.

Die Tendenz der Zahlungsmoral

Insgesamt fast fünf Millionen Nichtzahler machen den Verantwortlichen der Landesrundfunkanstalten das Leben inzwischen schwer. Da geht es nicht nur darum, die GEZ-Gebühr zurückzufordern, sondern darum, dem Beitragsbescheid generell zu widersprechen und auch Anträge auf Befreiung der Rundfunkgebühr aus Gewissensgründen zu stellen und die Zahlung einzustellen.

Die Auswirkung auf die GEZ

Die Wirksamkeit, einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen, blockiert das GEZ-Gefüge und die Bearbeitungszeiten werden bei dem Mehraufwand immer länger.

Die Verwaltungsmitarbeiter sehen einer Flut von Beitragsrückerstattungen entgegen und kommen mit der Arbeit kaum noch nach.

Die GEZ-Gebühr zurückfordern

Für 2013 läuft die Frist endgültig am 31. Dezember 2016, die GEZ-Gebühr zurück zu fordern.

Doch nicht nur die Verjährungsfrist liegt hier im Fokus, sondern die generelle Klärung, ob der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit formellen und materiellem Verfassungsrecht vereinbar ist.

Die Anträge zur Vermeidung der Verjährung der Rückerstattungsansprüche sind in Internet als Download erhältlich.
Sie lassen sich einfach vervollständigen und sind verständlich verfasst.

Mit diesem Antrag eröffnen Sie sich die Option, die GEZ-Gebühren zurückzufordern.

Bildquelle: © blende11.photo – Fotolia.com

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