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Keine Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen? Viele GEZ-Verweigerer lassen sich einige Tricks einfallen, um dem Beitragsservice auf die Nerven zu gehen. Einige sind boshaft, andere humorvoll.

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Standhaftigkeit trotz Haftandrohung

Sie ist nur der jüngste Fall in einer langen Reihe von Gebühren-Verweigerern: Eine zweifache Mutter aus Thüringen zahlt seit Jahren keine Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Schlichtweg weil sie keine Empfangsgeräte Zuhause hat. Dem Beitragsservice ist das jedoch egal und ließ sogar einen Gerichtsvollzieher tätig werden, der der Mutter mit Haft drohte, wenn keine Vermögensauskunft erteilt würde.

Die Mutter verweigert die Vermögensauskunft und verfolgt ihr Vorhaben standhaft weiter: Sie wolle nichts bezahlen, was sie nicht bestellt habe, erklärte Mandy Bock jüngst in einem Interview. Viele andere Deutsche machen es der Thüringerin gleich: Sie verweigern die Zahlungen und ziehen sogar vor Gericht.

Verweigerer werden kreativ

Bislang scheiterten die Klagen gegen die Haushaltsabgabe – spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht. Viele Verweigerer haben sich daher eine andere Strategie überlegt und wollen den Beitragsservice auf andere Weise mürbe bekommen. Eine Variante ist zum Beispiel, die Gebühren bar zahlen zu wollen.

Wenngleich ein Gericht nun entschied, dass die Behörde aufgrund des hohen Aufwands eine bargeldlose Bezahlung fordern dürfe, hat diese Methode viel Zeit in Anspruch genommen. Ähnlich wie das Einsenden von falschen Anmeldungen, die Verweigerung der Einzugsermächtigung oder das Stellen von zahlreichen Anfragen.

Beitragsservice mit hohem Aufwand belasten

Alle Methoden bedeuten für den Beitragsservice einen hohen Aufwand an Personal und Zeit und letztlich Geld, welches sie von den Beitragszahlern nicht zurückfordern. So zum Beispiel, wenn man erst im letzten Moment zahlt. Bis der Beitragsservice eine Mahnung verschickt, werden zunächst mehrere Zahlungserinnerungen verschickt – ohne Verzugsgebühren. Verweigerer sorgen so dafür, dass die Ausgaben des Beitragsservice steigen, sie selber zahlen aber nicht mehr als den monatlichen Betrag von 17,50 Euro.

Zahlung unter Vorbehalt

Ein Großteil der Verweigerer zahlt nicht, weil sie hoffen, dass die Gerichte doch noch zur Vernunft kommen und die Haushaltsabgabe, die seit 2013 jeden Haushalt ungeachtet der Nutzung trifft, einzustampfen. Und um in diesem Fall die zu unrecht gezahlten Gebühren zurückfordern zu können, zahlen viele unter Vorbehalt und fordern vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist die Gebühren zurück.

Es geht ums Prinzip

In Internetforen tauschen sich die Gebühren-Verweigerer über ihre Methoden und Erfolge aus. Den meisten geht es dabei schlichtweg ums Prinzip. Warum etwas zahlen, was man nicht nutzen kann oder nicht nutzt? Viele der „prominenten“ Verweigerer wie Sieglinde Baumert, die sogar 61 Tage in Haft saß, weil sie die Zahlungen an die GEZ verweigerte, verfügen nicht über TV- oder Radio-Geräte.

Und wenn diese im Haushalt wären, würde man die öffentlich-rechtlichen Programme nicht nutzen, sondern etwa DVD schauen, wie auch Mandy Bock aus Thüringen erzählte. Der Beitragsservice – früher GEZ – argumentiert jedoch so, dass man in der heutigen Zeit die Programme nicht nur über TV und Radio nutzen könne und das eine individuelle Kontrolle zu aufwendig wäre. Gleichfalls wolle man mit der Haushaltsabgabe verhindern, dass durch derlei Kontrollen in die Privatsphäre der Bürger eingegriffen würde.

Bildquelle: © blende11.photo – Fotolia.com

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