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Gute Nachrichten von der Deutschen Rentenversicherung: 2016 gibt es die größte Rentensteigerung seit 23 Jahren! Alle Infos hierzu verrät Ihnen unser Artikel. Freuen Sie sich auf die Lektüre, denn es handelt sich hier um kein Gerücht, es ist wirklich wahr!

Überblick

  • Höhe der Rentensteigerung in 2016
  • Ursache für die größte Rentensteigerung seit 23 Jahren
  • Gibt es ein Recht auf Rentensteigerung?
  • Rentensteigerung nach der Rentenformel
  • Rentensteigerung als Bestandteil eines Generationenvertrags
  • Rentensteigerung – Konsequenz: Alles nur halb so schlimm?
  • Trotz Rentensteigerung aus der Deutschen Rentenversicherung aussteigen?
  • Fazit

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Höhe der Rentensteigerung in 2016

Rentenbezieher reiben sich ungläubig die Augen. Die Deutsche Rentenversicherung überrascht 2016 mit einer unerwartet hohen Rentensteigerung von 4,25 % in Westdeutschland und 5,95 % in Ostdeutschland. In Euro ausgedrückt bedeutet dies bei einer Monatsrente von 900 Euro brutto in Westdeutschland eine Erhöhung von 38 Euro und in Ostdeutschland ein Plus von 54 Euro.

Damit handelt es sich um die größte Rentensteigerung seit 23 Jahren in Deutschland. Hinzu kommt, dass Rentner sich dieses Mal über ihre Rentenerhöhung doppelt freuen können, denn der überdurchschnittlich hohen Rentensteigerung steht eine besonders niedrige Teuerungsrate von lediglich 0,1 % gegenüber.

Ursache für die größte Rentensteigerung seit 23 Jahren

Die unerwartet große Rentensteigerung ist kein Geschenk der Deutschen Rentenversicherung. Rentensteigerungen sind an die Beschäftigungslage und Einkommenssituation der arbeitenden Bevölkerung gekoppelt. Je nach Konjunkturlage und Tarifabschlüssen schwanken die Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung. Aktuell erfolgen im Vergleich zu den vorausgegangenen Jahren höhere Rentenbeitragseinzahlungen.

Außerdem kam es im Jahr 2015 zu einer Änderung in der Lohnstatistik. Dadurch ergab sich für das Jahr eine niedrigere Rentenerhöhung von circa einem Prozentpunkt. Dieses Minus wird mit der jetzigen Rentensteigerung wieder ausgeglichen.

Gibt es ein Recht auf Rentensteigerung?

Mehrere Nullrunden in den vergangenen Jahren beweisen: Ein Recht auf Rentensteigerung existiert nicht. In den Jahren 2004, 2005 und 2006 gab es keinerlei Rentensteigerungen. Ebenso mussten die Rentner im Jahr 2010 eine Nullrunde drehen. In anderen Jahren gab es extrem niedrige Rentenerhöhungen von 0,25 %, 0,54 %, 0,99 % oder 1,1 %. Bei derartigen Zahlen brechen Rentner nicht in Jubel aus, noch dazu, wenn die herrschende Inflationsrate die Rentensteigerung übertrifft.

So bleibt abzuwarten, wie es in punkto Rentensteigerung 2017 weitergeht. In der Vergangenheit wechselten sich Nullrunden, äußerst geringe sowie mittlere Rentensteigerungen von 2 % bis knapp über 3 % ab. Darüber hinausgehende Rentensteigerungen waren die Ausnahme.

Rentensteigerung nach der Rentenformel

Die spätere Rente wird nicht einfach nur auf Basis von Einzahlungshöhe und Einzahlungsdauer berechnet. Dies spielt zwar zu einem großen Teil hinein, ergibt aber noch nicht die sogenannte Rentenformel.

Die Rentenberechnung ist mathematisch sehr komplex und kann nicht in Gänze in diesem Artikel Berücksichtigung finden. Aus den Berechnungsgrundlagen und weiteren Bestimmungen lässt sich aber Folgendes herausziehen:

Die Rentenbeiträge während des Arbeitslebens errechnen sich aus den Bruttoeinkommen. Das individuelle jährliche Bruttoeinkommen wird jedes Jahr mit dem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen aller Rentenversicherungsbeitragszahler verglichen. Entspricht es dem Durchschnittseinkommen, gibt es dafür genau einen Entgeltpunkt.

Fällt das persönliche Jahreseinkommen niedriger aus, erhält der Rentenbeitragseinzahler für jenes Jahr einen entsprechend niedrigeren Entgeltpunkt auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Umgekehrt erhält er einen entsprechend höheren Entgeltpunkt bei einem über dem Durchschnittsjahreseinkommen liegenden eigenen Verdienst.

Eine wichtige Rolle spielen außerdem der Zugangsfaktor und der Rentenartfaktor. Der Zugangsfaktor berücksichtigt vom regulären Rentenbeginn bei Erreichen der Regelaltersgrenze abweichende frühere oder spätere Renteneintritte.

Der Rentenartfaktor bezieht sich auf die Art einer Rentenzahlung: Im Sinne einer Lohnersatzfunktion beträgt er 1,0, als Unterhaltsfunktion fällt er unter 1,0. Neben diesen Eckdaten zur Rentenberechnung gibt es zahlreiche weitere Rentenartfaktoren.

Bedeutsam für die Rentensteigerung ist der sogenannte Aktuelle Rentenwert. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt. Maßgeblich für ihn sind die Entwicklung der Bruttoeinkommen, der allgemeine Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung und die demographischen Veränderungen. Letztere werden als Nachhaltigkeitsfaktor bezeichnet. Die Höhe der Rentensteigerung errechnet sich anhand der Rentenanpassungsformel.

Rentensteigerung als Bestandteil eines Generationenvertrags

Langsam spricht es sich herum: Aus den laufenden Renteneinzahlungen werden keine Rücklagen für die späteren Rentenzahlungen heute noch Berufstätiger gebildet. Die von den Jüngeren geleisteten Renteneinzahlungen werden komplett an die derzeitigen Rentner ausgezahlt. Vielen Rentenbeitragseinzahlern war dies lange nicht bewusst.

Erst seit den Diskussionen über eine sich entwickelnde demographische Schieflage in der Rentenversicherung tritt dieser Umstand wieder stärker ins allgemeine Bewusstsein. Bei der Rentenversicherung einschließlich Rentensteigerungen handelt es sich also um einen Generationenvertrag auf Vertrauensbasis.

Rentensteigerung – Konsequenz: Alles nur halb so schlimm?

Die größte Rentensteigerung seit 23 Jahren ist der momentanen ausgesprochen guten Konjunktur und Beschäftigungslage zu verdanken.
Davon abgesehen, bereitet die allmählich wachsende Kluft zwischen der schrumpfenden Zahl von Rentenbeitragseinzahlern und der steigenden Anzahl von Rentenzahlungsempfängern der Deutschen Rentenversicherung Probleme.

Die Angst vor Altersarmut treibt viele Menschen um. Über alternative Finanzierungsmodelle zum bisherigen Umlagesystem auf den Schultern der Beschäftigten wird bereits nachgedacht.

Die jüngste Rentensteigerung lässt Rentner ein wenig durchatmen. Sie steht aber nicht für rosige Zukunftsaussichten der Rentenversicherung. Zu Recht empfehlen Rentenberater, sich nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung zu verlassen, soll es später im Alter mehr als nur eine Grundversorgung geben.

Trotz Rentensteigerung aus der Deutschen Rentenversicherung aussteigen?

„Keine gute Idee!“ antworten seriöse Rentenberater auf diese Frage. Für abhängig Beschäftigte besteht ohnehin eine Rentenversicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung. Selbstständige und Freiberufler sollten auf freiwilliger Basis in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen.

Wer überhaupt nicht fürs Alter finanziell vorsorgt, wird dies eines Tages bitter bereuen. Wer allein auf den Aufbau einer privaten Rentenversicherung setzt, könnte eines Tages eine böse Überraschung erleben.

Die alle paar Jahre totgesagte Deutsche Rentenversicherung ist nämlich besser als ihr Ruf. Das liegt insbesondere an ihrem so häufig kritisierten Umlagefinanzierungssystem.

Private Rentenversicherungen leiden unter Niedrigzinsphasen. Sollte es irgendwann zu einer Hyperinflation oder Währungsreform kommen, käme dies in Bezug auf das angesparte private Rentenkapital einer drastischen Geldentwertung gleich. Die Folgen für die Altersversorgung lassen sich leicht ausmalen.

Die gesetzliche Rentenversicherung hingegen leistet ihre laufenden Rentenzahlungen sofort angepasst an die neuen Finanzverhältnisse, die sie von den aktiven Renteneinzahlen nach den neuen Bedingungen erhält. Auch für die künftigen Rentenempfänger stellt die Deutsche Rentenversicherung die Konten auf die neuen Finanzverhältnisse um. Es lohnt sich also unbedingt, der gesetzlichen Rentenversicherung treu zu bleiben und gegebenenfalls in sie einzusteigen.

Fazit

Für die größte Rentensteigerung seit 23 Jahren sind zwei Faktoren verantwortlich: die gute wirtschaftliche Konjunktur mit entsprechend positiver Beschäftigungslage und ein einmaliger Sondereffekt infolge einer Statistik-Änderung. Zusätzlich versüßt wird die Rentensteigerung durch eine extrem niedrige Teuerungsrate. Die überdurchschnittlich hohe Rentensteigerung ist allerdings kein Wegweiser für künftige Rentenerhöhungen. Nullrunden können auch in Zukunft wieder vorkommen.

Die demographische Entwicklung ist ein weiteres Handikap für künftige Rentenzahlungen. Klug ist, wer sich um eine ergänzende Altersversorgung kümmert. Das Umlagesystem zur Finanzierung der Deutschen Rentenversicherung bietet allerdings einen speziellen Vorzug und sollte daher unbedingt Bestandteil der persönlichen finanziellen Altersvorsorge sein.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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