Hammerattacke im Jobcenter 13 Jahre Haft für Täter
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Wegen einer bevorstehenden Leistungskürzung attackierte ein Hartz-IV-Empfänger einen Mitarbeiter des Jobcenters mit dem Hammer. Nun wurde er wegen versuchten Mordes zu einer langen Haftstrafe verurteilt!

Staatsanwaltschaft forderte hohes Strafmaß

Im September 2016 hat ein Hartz-IV-Empfänger einen Mitarbeiter vom Jobcenter lebensgefährlich mit einem Hammer verletzt. Nun wurde er wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft vor dem Landgericht Darmstadt verurteilt.

Die Richter folgten mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, die exakt dieses Strafmaß forderte. Die Verteidigung hatte hingegen auf versuchten Totschlag plädiert und weniger als zehn Jahre Haft gefordert.

Hammerattacke wegen Leistungskürzung

Nachdem die Tat im September letzten Jahres für Aufsehen sorgte, suchten die Ermittler zunächst nach Gründen für die Hammerattacke. Wenig später stellte sich heraus, dass dem 52-jährigen Leistungsempfänger das Hartz IV gekürzt werden sollte.

Der Mann war mit dem Hammer in das Jobcenter gegangen und habe das Opfer in seinem Büro angegriffen. Kollegen kamen ihm zur Hilfe. Die Verletzungen waren lebensgefährlich und führten dazu, dass der Mitarbeiter des Jobcenters heute ein Pflegefall ist. Nach der Tat kämpften die Ärzte mehrere Tage um das Leben des Opfers.

Totschlag oder Mord? Richter waren sich am Ende einig!

Für das Gericht war zunächst nicht klar, ob es sich um versuchten Totschlag oder versuchten Mord handelte. Bei der Festnahme soll der Täter erklärt haben, sein Verhalten nicht erklären zu können.

Gegen den Täter sprach, dass er mit einem Hammer ins Jobcenter ging, um den Mitarbeiter zumindest zu verletzen. Damit war der Vorsatz gegeben. Da der Grund für die Tat eine Leistungskürzung war, die den Mann finanziell getroffen hätte, kann man ihm außerdem niedere Beweggründe unterstellen.

Für die Richter am Landgericht Darmstadt war am Ende des Prozesses klar: Es war versuchter Mord. Daher wurde auch das höhere Strafmaß angesetzt, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Jobcenter: Gefährliches Terrain?

Schwerwiegende Übergriffe auf Mitarbeiter des Jobcenters sind eher die Ausnahme, aber ganz ungefährlich scheint die Arbeit nicht zu sein. Das Dietzenbacher Jobcenter, das auch Tatort der Hammerattacke war, erlebte damit nicht den ersten Zwischenfall. Bereits im Januar 2016 wurde auf das Gebäude geschossen. Glücklicherweise hielt sich zu dem Zeitpunkt niemand im Gebäude auf.

Im September 2012 kam eine Mitarbeiterin im Neusser Jobcenter nach einem Angriff mit einem Messer ums Leben. Der 52-jährige Angreifer hatte einen Missbrauch mit seinen persönlichen Daten vermutet und die Sachbearbeiterin daraufhin erstochen.

Der Angeklagte wurde 2013 vom Düsseldorfer Landesgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte zumindest „billigend in Kauf genommen“, dass sein Opfer bei dieser Tat stirbt, wie der Vorsitzende Richter Rainer Drees urteilte.

In Frankfurt am Main wurde in 2011 eine Leistungsempfängerin von der Polizei erschossen, nachdem sie wegen zehn Euro einen Streit mit der Sachbearbeiterin anfing und anschließend auf die eingetroffene Polizei mit einem Messer losging.

Bildquelle: © adam121 – Fotolia.com

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