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Obwohl die Hartz-IV-Empfängerin immer wieder ihre Ablesekarte beim Stromanbieter EON eingereicht haben soll, fordert dieser zunächst 5.000 Euro Nachzahlung. Nun „nur“ noch 3.000 Euro.

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3.000 Euro Stromschulden

Simone Brückl soll an ihren Stromanbieter EON 3.000 Euro wegen Stromschulden nachzahlen. Für die Hartz-IV-Empfängern finanziell nicht möglich – und auch nicht nachvollziehbar. Denn die 30-Jährige telefoniere seit fast zwei Jahren mit dem Stromanbieter, um monatliche Stromrechnungen zu erhalten. „Am 4. Dezember 2014 habe ich die letzte Rechnung von EON erhalten. Trotzdem habe ich weiter jedes Jahr die Ablesekarte eingeschickt“, so Brückl laut „wochenblatt.de“.

Sie erhielt aber keine monatliche Abrechnung, sondern eine Forderung von 5.000 Euro. Aufgrund der Privatinsolvenz der Hartz-IV-Empfängerin sind es nun immerhin „nur“ noch 3.000 Euro, die Simone Brückl auf einen Schlag zahlen soll.

Mehrmalige Kontaktaufnahme ohne Erfolg

„Von Anfang 2015 bis Ende 2016 habe ich mindestens zehn mal angerufen und die Rechnungen sogar fünf Mal per E-Mail angemahnt, Die E-Mails wurden übrigens nicht beantwortet, keine einzige“, empört sich Brückl über den Stromanbieter. Weitere Anrufe brachten wenig Erfolg. Zunächst teilte man ihr mit, der Fehler liege beim Stromanbieter selber, später solle sie eine Gutschrift gehabt haben. Rechnungen erhielt sich dennoch nicht.

Schuldenhöhe für Kundin nicht nachvollziehbar

So ist es für die Hartz-IV-Empfängerin auch nicht nachvollziehbar, wie die 3.000 Euro Nachzahlung zustande kommen. „Bevor die Rechnungen ausblieben, musste ich immer rund 50 Euro monatlich für Strom bezahlen, Gerechnet auf zwei Jahre würde das Stromkosten in Höhe von rund 1.200 Euro bedeuten“, so Brückl weiter.

Ratenzahlung zu hoch

Auf Rückfrage der PaWo bei EON soll Brückl die Stromrechnungen unregelmäßig gezahlt und eine Ratenzahlung abgelehnt haben. „Ich gebe zu, dass ich die Stromrechnung wegen anderer Kosten mitunter zwei oder drei Monate nicht bezahlt habe. Aber bezahlt habe ich sie letztlich immer!“ Bezüglich der Ratenzahlung habe man ihr eine Rate von 1.800 Euro angeboten, finanziell für die Hartz-IV-Empfängerin nicht tragbar.

Aktuell soll man Simone Brückl eine Ratenzahlung in Höhe von 133 Euro zuzüglich einer monatlichen Abschlagszahlung auf den Fehlbetrag in Höhe von 167 Euro angeboten haben. Aber auch das ist mit Hartz IV nicht stemmbar.

Grundversorgung für Strom reicht nicht

Rund 330.000 Haushalte sollen in Deutschland jährlich von Stromsperren betroffen sein. Darunter auch immer wieder Hartz-IV-Empfänger. Denn zum einen ist der Regelsatz zu niedrig bemessen.

So haben Verbraucherportale ermittelt, dass die Grundsicherung rund 113 Euro höher sein müsste, damit Hartz-IV-Empfänger weitestgehend schuldenfrei Strom beziehen können. Zum anderen wehren sich Jobcenter nicht selten gegen die Übernahme von Stromschulden oder gewähren kein Darlehen.

Letzteres ist meist dann die Regel, wenn der Leistungsempfänger bereits im Vorfeld durch Stromschulden „aufgefallen“ ist oder diese sogar missbräuchlich herbeigeführt hat. Gleiches gilt für vorherige Darlehen, die bereits zur Tilgung von Stromschulden gewährt wurden. Allerdings sind sich die Sozialgerichte hier auch nicht zwingend einig.

Bildquelle: © Stockfotos-MG – Fotolia.com

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