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Nach einer ersten Abweisung hat das Sozialgericht Gotha nun erneut eine Verfassungsklage eingereicht. Der eingereichte Vorlagebeschluss trägt das Aktenzeichen S 15 AS 5157/14. Damit möchte das Sozialgericht klären lassen, ob die Sanktionen in den Hartz-IV-Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

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Auch viele Experten sind der Meinung, dass die Hartz-IV-Sanktionen gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoßen. Sie würden das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzten.

Bis Mitte Februar müssen die Sachverständigen nun ihre Expertisen einbringen. Denn dann beginnt das Bundesverfassungsgericht mit der Beschlussfassung. Wie lange das Verfahren letztendlich dauern wird und wann die Ergebnisse verkündet werden, ist noch nicht absehbar.

Hierzu erklärte Katja Kipping, Vorsitzende der Partei „DIE LINKE“, dass wer sich wehre, nicht verkehrt lebe. Es sei sinnvoll, mit Verweis auf den Vorlagebeschluss Widerspruch gegen Sanktionen bei Hartz IV einzulegen. Denn würde das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsvorschriften ganz oder zumindest teilweise für nichtig erklären, würde kein Anspruch auf Rücknahme bestandskräftiger Sanktionsbescheide mehr bestehen.

Bildquelle: © stadtratte – Fotolia.com

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