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So weit kann es kommen: Wie es scheint, werden nun auch schon 15-jährige Kinder sanktioniert, wenn sie eine weiterführende Schule besuchen wollen. Wie sieht es rechtlich aus? Hat das Jobcenter die Möglichkeit, einem 15-Jährigen die Schule zu verbieten damit das Kind stattdessen arbeiten geht?

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Von wegen Kinderarbeit

Wieder werden Schüler vom Jobcenter vorgeladen. Mit nur 15 Jahren sollen die betroffenen Kinder nämlich schon teilweise die Schule abbrechen, um sich eine Arbeitsstelle oder eine Berufsausbildungsstätte zu suchen. Doch warum?

Es mag absurd klingen, doch durch das Vorgehen der Jobcenter werden Kinder aus Hartz-IV-Familien daran gehindert, ihr Abitur abzuschließen, wenn sie hierzu die weiterführende Schule besuchen können.

Die Kinder werden teilweise nämlich schon ab dem 15. Lebensjahr sanktioniert, wenn sie weiterhin das Gymnasium besuchen wollen. Derzeit werden einer ganzen Reihe von betroffenen Kindern Vorladungen geschickt, in denen sogenannte Rechtsfolgebelehrungen enthalten sind. In solchen werden die Kinder letztendlich aufgefordert, sich um eine Stelle zu bemühen. Also beispielsweise um eine Arbeitsstelle oder aber eine Ausbildungsstelle.

Zudem werden die Kinder zu einem Gespräch vorgeladen. Und sollten die Kinder sich dem Gespräch entziehen, sollen ihnen von den Jobcenter-Mitarbeitern Leistungskürzungen angedroht werden.

Jobcenter akzeptiert keine Schulbescheinigung

Die Mutter eines betroffenen Kindes ist Angelika W. Sie sagt: „Unsere Tochter ist gerade erst 15 Jahre alt und will weiterhin ins Gymnasium gehen. Doch das Jobcenter akzeptiert die Schulbescheinigung nicht. Vielmehr soll unsere Tochter auf Stellensuche gehen. Das kann doch nicht sein.“ Die Familie der betroffenen Schülerin muss Hartz IV beziehen, weil der verdiente Lohn nicht zum Leben ausreicht.

Kinder gelten für Jobcenter ab dem 15. Lebensjahr als voll erwerbsfähig

Laut Ansicht der Jobcenter sind Kinder ab einem Alter von 15 Jahren in den Bedarfsgemeinschaften schon als voll erwerbsfähig einzustufen. Ab diesem Zeitpunkt werden sie in „Betreuung“ aufgenommen. Und diese läuft dann nach einem vorgefertigten Schema ab. Wenn die Kinder nämlich weiterhin die Schule besuchen möchten, um einen höheren Bildungsabschluss zu erlangen oder irgendwann zu studieren, passt das vielen Sachbearbeitern der Jobcenter nicht ins Konzept.

Stattdessen drohen die Jobcenter dann mit Sanktionen und Strafen: Wir möchten mit Ihnen Stellengesuche und vermittlungsrelevante Daten besprechen…“ So hatte es das Jobcenter in der Einladung geschrieben. Bei einer Verweigerung „können Ihre Leistungen ganz oder teilweise eingestellt werden“, hieß es weiter.

Erpressung durch die Mitarbeiter der Jobcenter?

Um die Sanktionen zu vermeiden und die eigene Familie vor einem finanziellen Desaster zu bewahren, ist die Tochter dann mit den Eltern zusammen zum Jobcenter gegangen. Dort musste sie dann zeigen, dass sie gute Noten hatte. Ein einfaches Zusenden der Schulbescheinigung per Post hätte dem Jobcenter nämlich nicht ausgereicht.

Doch wie es aussieht, möchte die Behörde schon sehr bald wieder eine Vorladung herausschicken. „Das wollen wir nicht“, gibt die Mutter zu verstehen. Schließlich müsse es auch möglich sein, den Schulbesuch in Form einer offiziellen Bescheinigung nachzuweisen.

Weiterhin mit Sanktionen gedroht

Die Behörde bleibt weiterhin hart. Wenn die Schülerin nicht zum Termin kommt, soll erneut eine Sanktion drohen. „Das kann doch nicht wahr sein, Eltern dürfen richtigerweise auch nicht ihre unterhaltspflichtigen Zahlen einstellen, nur weil ihnen etwas nicht passt.“ Nach Ansicht der Jobcenter geht das jedoch schon. Denn in einem Antwortschreiben steht, dass ein Schüler ab dem 15. Geburtstag wie ein „Kunde“ der Behörde behandelt werden kann.

Auf Antrage hin bei den Bundesbeauftragten für Datenschutz reicht es jedoch vollkommen aus, eine Schulbescheinigung der Behörde zu schicken. Auch wird sich noch zeigen, ob das Jobcenter nun tatsächlich eine Sanktion verhängen wird. In einem solchen Fall möchte die Familie der 15-jährigen Schülerin nämlich Klage einlegen. „Wir möchten unsere Tochter vor diesem Druck schützen, sie soll in Ruhe lernen, ohne Angst haben zu müssen.“

Bildquelle: © Sergii Mostovyi – Fotolia.com

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