GerichtsprozessGerichtsurteilHartz 4 am

Meldung: Aus einem jüngst vom Landessozialamt Niedersachsen-Bremen gefällten Urteil ging hervor, dass das Jobcenter die Kosten für zu erwerbende Schulbücher im Rahmen der Zahlungen für Schuldbedarf (Hartz-IV) zu übernehmen hat. Aufgrund einer vorhandenen „plandwidrige(n) Regelungslücke“ wurde einer klagenden Schülerin vor Gericht Recht gegeben. Sie stellte sich gegen die standardmäßige Zahlung eines pauschalen Schulbedarfspaketes des Jobcenters und forderte eine zusätzlich finanzielle Hilfe für Bücher, da die Kosten für diese mit dem Paket in Höhe von 100 Euro nicht gedeckt wurden. Erstattet werden ihr nun alle Beträge, die sie für Schulbücher ausgegeben hatte. Die o.e. vorhandene Lücke im System sollte im Rahmen einer Änderung nun geschlossen werden.

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