Meldung: in Leipzig wurde die Zahlung des Rundfunkbeitrages erstmalig für nicht rechtens erklärt. Die Besitzerin eines Hostels (Neu-Ulm) hatte gegen diese – bereits im Jahre 2015 – geklagt. Der Grund: Neben den grundsätzlich zu zahlenden 17, 50 Euro sollte sie entsprechend der Festlegung im Bereich der Betriebsstätten weitere 5,83 Euro pro belegbarem Zimmer zahlen. Da dort allerdings weder ein Fernseher, noch ein Radio und/oder freies Internet vorhanden waren, ging sie rechtlich gegen diese Forderungen vor. Nach mehreren gescheiterten Verfahren gab das Bundesverwaltungsgericht der Frau nun doch im ersten Schritt Recht. Ein endgültiger Erfolg der Klage wäre gleichzeitig der erste gegen den Beitrag überhaupt. Dies bleibt nun abzuwarten…

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