News am

Im Internet gibt es diverse Musik Tauschbörsen. Das Hochladen von Musik in diesen Tauschbörsen ist allerdings eine Verletzung des Urheberrechts und somit illegal.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Upload von Musik strafbar

Beim Upload von Musik in diesen Tauschbörsen wird eine Straftat begonnen, was strafrechtlich verfolgt werden kann.
Gerade junge Erwachsene sind sich darüber oft gar nicht im Klaren. Viele meinen, dass sie so oder so nicht erwischt werden.
Ein Irrtum, wie aktuell ein Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zeigt.

Eltern geben Namen des Kindes nicht preis

Ein Elternpaar aus München wurde gerade dazu verurteilt, mehr als 3500 Euro Schadensersatz plus Abmahnkosten zu zahlen.
Die Familie, bestehend aus den Eltern und 3 volljährigen Kindern hielt trotz Strafe zusammen.

Eines der 3 volljährigen Kinder hatte in einer Tauschbörse ein Musikalbum über den Familien WLAN hoch geladen.Das Elternpaar wusste, welches der Kinder es war, gab aber den Namen des Kindes selbst vor Gericht nicht preis.

Da es den Eltern frei stand, den Namen des schuldigen Kindes zu nennen, sie dieses aber ablehnten, müssen Sie nun als Anschlussinhaber des WLANs für die Urheberrechtsverletzung die volle Verantwortung übernehmen.

Uploads können zurückverfolgt werden

Geschädigte Unternehmen können über die IP-Adresse zurückverfolgen, von welchem Internetanschluss eine Datei hochgeladen wurde.
Nutzen mehrere Personen den Internetanschluss, wird immer der Anschlussinhaber abgemahnt.

Ist der Anschlussinhaber selber aber unschuldig, muss er aufzeigen, welche Person sonst noch das WLAN nutzt und als Täter in Frage kommen kann.

Haften Eltern für minderjährige Kinder ?

2012 entschied der Bundesgerichtshof, dass Eltern für illegale Uploads ihrer Kinder, auch wenn diese noch minderjährig sind, nicht unbedingt haften müssen.
Die erste Voraussetzung ist dabei, dass den Kindern im Vorwege erklärt wurde, dass Uploads in Internettauschbörsen illegal und somit verboten sind.

Die zweite Voraussetzung ist, dass die Eltern nicht mitbekommen haben, dass die Kinder trotz des Verbotes Musik Uploads tätigen.

Beide Voraussetzungen müssen zweifelsfrei erfüllt sein, damit Eltern nicht für die eigenen Kinder haften.

Unbedingt einen Anwalt einschalten

Ermittler und vor allem Abmahnfirmen suchen mit spezieller Software in Tauschbörsen nach illegalem Handel mit bestimmten geschützten Musikstücken.
Wenn diese fündig werden erhalten die Nutzer, welche an dem illegalen Handel beteiligt gewesen sind eine Abmahnung oder einen Strafbescheid.

Viele der Abmahnungen sollen nicht rechtens sein oder einfach viel zu hoch ausfallen, deshalb sollten die Nutzer bevor sie zahlen, auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen.

Legale Alternativen

Eine legale Alternative zum Musik hören, bietet z.B. der Dienst Spotify an. Die Website bietet diverse Interpreten aus den Charts als kostenloses Stream an.
Nicht zahlende Nutzer unterliegen jedoch einigen Einschränkungen aber es gibt die Möglichkeit, einen Premium-Account zu buchen, um diese Einschränkungen aufzuheben.

In jedem Fall kostet der Premium-Account um einiges weniger, als eine Abmahnung oder ein Strafbescheid für illegalen Handel mit geschützten Musikstücken.

Bildquelle: © ALF photo – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1