GELD VERDIENEN ALS SCHÜLER

Als Schüler können Sie sich etwas hinzuverdienen, wenn Sie mindestens 13 Jahre als sind. Bis zur Vollendung Ihres 16. Lebensjahres sind Sie jedoch recht eingeschränkt in der Auswahl Ihres Nebenjobs. Viele sehr junge Schüler tragen Zeitungen, Prospekte oder anderes Werbematerial aus.

Der Verdienst ist relativ gering, dafür müssen Sie jedoch nur ein oder zwei Mal in der Woche am Nachmittag ein bis drei Stunden arbeiten. Mehr ist für junge Schüler zwischen 13 und 16 jedoch auch nicht zulässig. Mit 14 werden die Arbeitsmöglichkeiten ein wenig vielfältiger: Sie können als Erntehelfer arbeiten oder auf dem Markt Obst oder Gemüse verkaufen. Solche Nebenjobs bekommen Sie am ehesten über Freunde oder Bekannte Ihrer Eltern. Auch, wenn die Eltern Ihres Freundes oder Ihrer Freundin in diesem Bereich arbeiten, haben Sie gute Chancen, dass Sie dort mithelfen und sich ein wenig Geld hinzuverdienen können.

Wenn Sie 16 Jahre alt geworden sind, können Sie sich im Handel und in der Gastronomie um einen Nebenjob bewerben. Sie fallen jedoch immer noch unter das Jugendschutzgesetz. Das heißt, dass Sie regelmäßige Pausen einhalten müssen und nur bis maximal 21 Uhr arbeiten dürfen. Aus diesen Gründen stellen viele Unternehmen bevorzugt Schüler ein, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wenn Sie volljährig sind und noch zur Schule gehen, haben Sie vor allem in größeren Städten viele Möglichkeiten, einem Nebenjob nachzugehen. Wenn Ihre Eltern für Sie Kindergeld bekommen, dürfen Sie nicht mehr als etwa 800 Euro monatlich verdienen, dies entspricht dem steuerfreien Existenzminimum. Bekommen Sie als Schüler BaFöG, liegt die Verdienstgrenze lediglich bei 400 Euro monatlich.

Wenn Sie nur in den Ferien arbeiten gehen, dürfen Sie auch mehr verdienen, solange die 4800 Euro Jahresverdienst nicht überschritten werden. In diesem Fall würde Ihnen das BaFöG gekürzt werden. Jeder Verdienst muss in der Steuererklärung angegeben werden.

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