SELBSTSTÄNDIGKEIT STEUERN

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben, müssen Sie ebenso Steuern auf Ihren Verdienst zahlen wie ein nichtselbstständiger Arbeitnehmer. Der Verdienst errechnet sich in Ihrem Fall aus Ihrem Umsatz, den Sie aus den von Ihren Kunden bezahlten Rechnungen erzielen. Von diesem können Sie alle Kosten abziehen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit entstanden sind. Die Summe, die unter dem Strich steht, ist Ihr Gewinn, und dieser Gewinn ist steuerpflichtig.

In den ersten Jahren Ihrer Selbstständigkeit, wenn Sie aufgrund von Investitionen oder noch fehlender Kunden rote Zahlen schreiben, bekommen Sie mitunter vom Finanzamt Einkommenssteuer erstattet. Dies ist dann der Fall, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Partner ein positives steuerpflichtiges Einkommen hat, etwa aus einer nichtselbstständigen Beschäftigung. Ihm wurden monatlich Steuern auf seinen Lohn oder sein Gehalt abgezogen.

Wenn Sie nun eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, mindert sich das Einkommen Ihres Ehepartners um den Verlust, den Sie mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit erwirtschaftet haben. Das nunmehr geringere Einkommen wird versteuert, und Sie bekommen in der Regel Einkommenssteuer erstattet. Diese Vorgehensweise ist einer der Gründe dafür, dass Sie innerhalb eines gewissen Zeitraums Gewinn erbringen oder das Finanzamt zumindest von einer Gewinnerzielungsabsicht überzeugen müssen. Gelingt Ihnen das nicht, wird Ihnen das Finanzamt Liebhaberei unterstellen, und Sie können Ihren Status als Selbstständiger oder als Freiberufler verlieren.

Erwirtschaften Sie einen Gewinn, müssen Sie diesen auf der Steuererklärung angeben. Je nachdem, wie hoch er ist, werden Sie zur Einkommenssteuer veranlagt und müssen diese in der Regel in einem Betrag zahlen. Zusätzlich kann Sie das Finanzamt auffordern, Einkommenssteuervorauszahlungen zu leisten. Diese werden meistens vierteljährlich fällig. Sie können nach Abgabe einer Steuererklärung demnach doppelt belastet werden:

Mit der Einkommenssteuerzahlung aus der Steuererklärung und mit der gleichzeitig festgesetzten ersten Einkommenssteuervorauszahlung. Aus diesem Grund sollten Sie immer einen Teil Ihres Geldes beiseite legen, um die Forderungen des Finanzamtes während der gesetzten Frist erfüllen zu können.

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