Jobcenter müssen PC und Abi-Feier bezahlen
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Immer wieder gibt es Streitfälle, wann die zahlreichen Jobcenter zahlen müssen und wann auch wieder nicht. In zwei letztlich geführten Gerichtsverhandlungen kam es zu brisanten Urteilen. Schüler haben demnach Anspruch auf einen PC, wenn Sie aus Hartz-IV-Familien kommen und müssen an gemeinsamen Schulveranstaltungen teilnehmen können.

Übersicht

  • Hartz-IV als Grundgedanke
  • Es kommt immer anders, als man denkt
  • Die Sache mit dem Computer
  • Warum ein Computer notwendig ist
  • Ein PC ist Grundlage auf dem Weg zum Abitur
  • Die Sache mit der Abi-Feier

Hartz-IV und der Grundgedanke

Sie Sozialleistung, die wir heute unter dem Namen Hartz-IV kennen, gibt es seit der Agenda 2010.

Das Ziel, einen modernen Sozialstaat zu schaffen, ist bei der Einführung von Hartz-IV der Grundgedanke. Alle Kosten sollen mit einer Regelleistung abgegolten werden. Aufwändige Berechnungen für Leistungen sollen der Vergangenheit angehören. Wer Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums bekommt, soll mit einer Pauschale auskommen.

Es kommt immer anders, als man denkt

Die Regelleistung, die heutzutage für einen Alleinstehenden bei 409 Euro im Monat liegt, deckt eben oftmals nicht alles ab. Die Betroffenen können für diverse Dinge zusätzlich Geld vom Staat erhalten.

Viele Forderungen landen letztlich beim Gericht, da es Streitigkeiten gibt, wann das Jobcenter Leistungen zusätzlich zahlen muss und wann nicht.

Zwei dieser Streitfällt haben nun zu brisanten Grundsatzurteilen geführt, die in ganz Deutschland für das Hartz-IV-System von Bedeutung sind.

Demnach muss das Jobcenter für einen PC und die Abi-Feier bezahlen.

Die Sache mit dem Computer

Das Jobcenter Cottbus findet sich in einem Klageverfahren vor dem Gericht wieder, weil eine Mutter einen Computer für ihre Tochter geltend machen will.

Die Mutter steht seit Jahren in dem Leistungsbezug von Hartz-IV und klagt vor Gericht, weil sie die Kosten für einen Computer für ihre Tochter nicht bewilligt bekommt.

Die Tochter der Klägerin geht auf ein Gymnasium. Der PC ist für den Weg zum Abitur sehr wichtig. Es ist ein ganz normales Procedere, die Hausaufgaben, die über das Internet heruntergeladen werden, nach Erledigung wieder auf die Seite der Schule hochzuladen.

Werden die Hausaufgaben in handschriftlicher Form abgeliefert, führt das oftmals zu einer erheblich schlechteren Benotung, als das geforderte Computer-Präsentation.

Ein PC ist also Grundlage auf dem Weg zum Abitur.

Die Kosten, in diesem Falle 350 Euro, fallen unter „vorkommende Bedarfslagen und Sondersituationen“, die nicht mit dem Schulbedarf gedeckt sind. Es ist ein Mehrbedarf in Sinne des Sozialgesetzbuches II.

Die Sache mit der Abi-Feier

Auch für die Abi-Feier muss das Jobcenter nach einem Urteil die Kosten übernehmen. Hierbei handelt es sich um 100 Euro, die von der Schule für die ausgerichtete Abi-Feier verlangt werden.

Auch wenn der Gesetzgeber es versäumt hat, eine Abi-Feier beim Bildungspaket zu berücksichtigen, kann „das Fernbleiben von schulischen Gemeinschaftsveranstaltungen Jugendliche in ihrer Entwicklung negativ beeinflussen“.

Die Kosten sind demnach zu erstatten und in beiden Fällen lässt das Gericht keine Berufung zu.

Bildquelle: © djile – Fotolia.com

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