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Über WhatsApp wurde eine Nachricht verbreitet, die Familien für jedes Kind 500 Euro extra versprach, wenn man ein Formular ausfüllt und an die Familienkasse schickt. Das Bundeszentralamt für Steuern warnte nun Familien, denn es handelte sich um eine Falschmeldung.

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Familienkasse zahlt keine Sonderzahlung des Kindergeldes!

Viele Familien erhielten in diesen Tagen eine Nachricht über den Kommunikationsdienst WhatsApp. Darin stand: „Habt ihr gehört? Die Familienkasse zahlt für jedes Kind 500 Euro extra dieses Jahr (siehe Link) Formular gleich ausfüllen und an die Familienkasse bis zum 31.01.2017 abschicken.“ Danach folgte der entsprechende Link.

Doch es handelte sich um eine Falschmeldung, wie nun das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bestätigte. In einer Stellungnahme warnte das BZSt: „Diese Nachricht stammt nicht von einer amtlichen Stelle. Sie entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage.“ Weiterhin schrieb man, dass keine „Sonderzahlung des Kindergeldes“ vorgesehen ist.

Hat das Anklicken des Links Folgen?

Nicht wenige Empfänger dieser Falschmeldung dürften darauf reingefallen sein und haben den Link in der Nachricht angeklickt. Zu ihrem Glück landete man nur auf einem Bild eines alten Mannes, der den Daumen zwischen Zeige- und Mittelfinger gesteckt hat – den Betroffenen also „an der Nase herumgeführt“ hat. Weitere Folgen – wie eine Schadsoftware – sind bislang nicht bekannt. Für die Zukunft kann man aber nicht ausschließen, dass diese oder eine ähnliche Nachricht mit einem Virus versehen ist, der dann auf persönliche Daten auf dem Smartphone zugreifen könnte.

Was machen bei derlei Nachrichten?

Es klingt verlockend, 500 Euro extra für jedes Kind zu bekommen, und damit spielen Macher solcher Falschmeldungen. Im aktuellen Fall wollte man die Empfänger nur täuschen. Doch in vielen Fällen kann das ganz anders ausgehen – etwa wenn tatsächlich Formulare ausgefüllt und abgeschickt werden. Falschmeldungen und Spam gibt es immer wieder – per WhatsApp, per E-Mail – und viele dieser Nachrichten sind sehr gut gefälscht.

Wer sich bei einer Nachricht unsicher ist, sollte immer genau prüfen, ob der Inhalt echt ist. Das gilt für eine Sonderzahlung des Kindergeldes, aber z.B. auch für vermeintliche Schulden bei einem Handyanbieter, bei einem Versandhaus oder ähnlichem. Betroffene sollten immer prüfen, ob es sich um eine echte Nachricht des vermeintlichen Absenders handelt.

Das kann man durch eine Google-Suche, durch einen Anruf bei der Behörde oder Firma. Grundsätzlich sollte man aber stutzig werden, wenn solche Nachrichten auf dem Smartphone oder im E-Mail-Postfach landen: Offizielle Stellen, Banken und Unternehmen wenden sich in der Regel postalisch an den Betroffenen.

Nicht auf Nachrichten Unbekannter reagieren

In keinem Fall sollte man auf einen Link klicken, den man per WhatsApp, Messenger, Facebook oder E-Mail von einer unbekannten Person bekommt. Wird die Information an anderer Stelle bestätigt, etwa auf der Internetseite der Familienkasse, kann man von einem echten Inhalt ausgehen. Aber auch dann sollte man Formulare oder ähnliches nur auf den offiziellen Seiten ausfüllen – oder im besten Fall in Papierform bei der Behörde anfordern.

Bildquelle: © nmann77 – Fotolia.com

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