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Die Kritik an den GEZ Gebühren reißt nicht ab. Immer wieder werden die Medien aufmerksam auf Fälle, die vor dem Gericht verhandelt werden, weil bewusst keine GEZ bezahlt wird – so auch in dem jüngsten Fall der Anna Vollmann.

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Übersicht

  • Der Unmut steigt
  • Der spezielle Fall
  • Die säumigen Beiträge
  • Die Begründung der Klage
  • Anna Vollmers ist nicht allein

Der Unmut steigt

Der Unmut über den Pflichtbeitrag für die öffentlich rechtlichen Sender steigt stetig. Seit der Änderung der Rundfunkgebührenordnung entwickelt sich eine massive Front gegen diese Kostennote.

Nicht nur, dass Verbraucher alle möglichen Register ziehen, die sie zur Verfügung haben, um der Rundfunkgebührenstelle die Arbeit und das Leben zu erschweren, es gehen auch vermehrt Bürger vor Gericht und klagen gegen den Beitrag, weil er in ihren Augen verfassungswidrig ist.

Der spezielle Fall

Der spezielle Fall, der kürzlich in den Medien veröffentlicht wurde, betrifft Frau Anna Vollmann. Sie hat nicht nur keine Lust auf GEZ, sie klagt auch gegen die TV-Gebühren.

Anna Vollmann nutzt kein Rundfunkgerät, sondern informiert sich über die Zeitungen, weil sie der Meinung ist, dort umfassendere, kritischere und zeitsparendere Informationen zu erhalten, so die Aussage der Dame.

Sie verzichtet seit 1981 auf Fernsehen und zahlt deshalb auch keine Rundfunkbeiträge.

Die säumigen Beiträge

Die säumigen Beiträge belaufen sich inzwischen auf 832,46 Euro, die Anna Vollmers schuldig ist. Die Rundfunkgebühren von vierteljährlich 53,94 Euro sind in ihren Augen zu teuer, um sich noch Zeitungen kaufen zu können, aus denen sie sich ihre Informationen holt.
Rundfunkgebühren zahlen zu müssen ohne ein Rundfunkgerät zu nutzen ist für sie eine Ungerechtigkeit.

Die Begründung der Klage

Keine Lust auf GEZ haben wohl hierzulande ganz viele Verbraucher und doch ist das sicher keine Begründung, den Beitrag einzubehalten. Anna Vollmers begründet ihre Klage auf der Tatsache, kein Rundfunkgerät zu besitzen und ohne die Nutzung des Angebots sind die Kosten, die sie trägt, zu hoch.

Sie hat beim Verfassungsgericht gegen die TV-Gebühren geklagt. Ihrer Meinung nach sind die Rundfunkgebühren gesetzeswidrig und sie fühlt sich in ihrer Informationsfreiheit gehindert.

Anna Vollmers ist nicht allein

Anna Vollmers ist mit ihrer Ansicht nicht allein. Die Kritik an dem Pflichtbeitrag bei der GEZ reißt nicht ab.

Allein 2015 hat die Rundfunkanstalt mehr als acht Milliarden Euro durch den Rundfunkbeitrag eingenommen. Geld, mit dem Vielfalt und qualitative Inhalte geboten werden sollen und vom Verbraucher auch erwartet werden. Doch hier scheiden sich die Geister.

Die Erwartung von Anna Vollmers mit der Klage Beiträge zu erwirken, die alle Informationsmöglichkeiten ausschöpfen, wenn sie schon den Beitrag leisten muss, ist wohl sehr hoch gegriffen. Obwohl sie mit der Ansicht viele Befürworter hat, sieht das Gericht nach ersten Einschätzungen keine guten Erfolgschancen für die Klägerin in dem Prozess.

Es bleibt also spannend, wie die Klage gegen die TV-Gebühren letztlich ausgeht.

Bildquelle: © Björn Wylezich – Fotolia.com

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