Kind ertrinkt in Maurerkübel
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Minden/Porta Westfalica: Wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht wurde eine Erzieherin aus Porta Westfalica verurteilt. Ein Junge verunglückte tödlich.

Die 38-jährige Angeklagte zog ihre Berufung gegen die Bewährungsstrafe zurück, die zuvor das Amtsgericht Minden verhängt hatte. Dies erklärte ein Gerichtssprecher.

Nach einer Beratung mit ihrer Anwältin soll die Erzieherin sich dazu entschieden haben, das Urteil anzunehmen.

Im Februar war die Frau zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil durch die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht im Sommer 2015 ein erst 16 Monate alter Junge ums Leben gekommen war. Er war unbemerkt in einen Maurerkübel gefallen und anschließend ertrunken.

Bildquelle: © k_rahn – Fotolia.com

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