KindergeldMeldungNews am

Meldung: Sollte ein Kind einen Auslandsaufenthalt anstreben, kann dieser in einem zu klärenden Rahmen bereits als Qualifikation für eine weitere Ausbildung geltend gemacht werden. Nutzt die Reise der Verbesserung der entsprechenden Sprachkenntnisse und sind diese für die weiterführende Ausbildung (in Ausbildung befindlich = das gewählte Berufsziel ist noch nicht erreicht) wie ein Studium von Belangen, so ist ein eigentlich geforderter sogenannter theoretisch-systematischer Sprachunterricht von zehn Wochen individuell damit ersetzbar. Unter diesen Voraussetzungen ist die Fortzahlung des Kindergeldes somit gewährt. 

Beitragsbildquelle: © shootingankauf – Fotolia.com

 

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