BerufFamilie am

Dem großen Bahn Streik folgt nun auch noch ein Kita Streik: Dies führt zu einem enormen Problem für berufstätige Eltern! Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie Sie mit der Situation bestmöglich umgehen können!

Übersicht

  • Nahender Streik bei den Kitas
  • Berufstätige Eltern: Das Problem der Kinderbetreuung
  • Dürfen berufstätige Eltern beim Kita Streik Zuhause bleiben?
  • Zwickmühle: Arbeitspflichten und Versorgung der Kinder
  • Was ist berufstätigen Eltern erlaubt?

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Nahender Streik bei den Kitas

Gerade letzte Woche mussten die Deutschen einen Rekordstreik bei der Bahn hinnehmen. Hochrechnungen zufolge verursachte der Streik einen Schaden in Höhe von einer halben Milliarden Euro für die deutsche Wirtschaft.

Kaum ist dieser überstanden, schon droht der nächste Streik: Während beim Bahnstreit die gesamte Republik leiden musste, trifft es diesmal eine Gruppe besonders hart: Die berufstätigen Eltern! Viele Eltern stehen unter dem enormen Druck, die eigenen Kinder neben dem Job möglichst gut zu betreuen und gleichzeitig den Ansprüchen des Arbeitgebers gerecht zu werden.

Für diese Zwickmühle sind Kitas eine hervorragende Lösung. Doch was passiert, wenn die Kita aufgrund von Streiks plötzlich ausfällt? Wo soll man seine Kinder dann hinbringen, wenn man doch arbeiten muss? Welche Rechte hat man als berufstätiger Elternteil?

Berufstätige Eltern: Das Problem der Kinderbetreuung

Geldmangel wird für viele Familien zu einem großen Problem. Häufig sind beide Elternteile gezwungen zu arbeiten um zumindest gemeinsam ein ausreichend hohes Gehalt für die Familie zu verdienen. Und auch bei alleinerziehenden Elternteilen ist das Problem präsent: Ein einziger Elternteil muss arbeiten und gleichzeitig für seinen Nachwuchs sorgen.

Kitas sind eine optimale Lösung bei dieser Problematik: Der Nachwuchs kann während der Arbeitszeit des Elternteils in die Kindertagesstätte geschickt werden. Doch was macht man, wenn die Kitas streiken? Wer soll dann auf die Kinder aufpassen? Wie soll man seinem Job nachgehen?

Dürfen berufstätige Eltern beim Kita-Streik zu Hause bleiben?

Leider ist es berufstätigen Eltern nicht möglich, aufgrund des Kita Streiks zu Hause zu bleiben um auf die Kinder aufzupassen. Dafür gibt es allerdings einige interessante Regelungen, die berufstätige Eltern während dieser Zeit unterstützen. Mehr dazu in den weiteren Absätzen.

Zwickmühle: Arbeitspflichten und Versorgung der Kinder

Wenn die Kitas plötzlich geschlossen haben werden viele Eltern vor einem großen Problem stehen. Sie müssen sich plötzlich eine Alternative für die Betreuung ihrer Kinder überlegen. Und leider sind die Großeltern nicht immer in greifbarer Nähe. Die Arbeit für die Zeit des Streiks einfach liegen zu lassen geht natürlich nicht!

Was ist berufstätigen Eltern erlaubt?

Wie bekommt man nun beides unter einen Hut? Welche Rechte haben berufstätige Eltern und wie kann man der Zwickmühle entfliehen? Wir haben für Sie einen kleinen Ratgeber mit den wichtigsten Tipps und Tricks erstellt!

Die wichtigsten Informationen parat haben

Berufstätige Eltern sollten unbedingt wissen, weshalb die Kitas streiken: Die Mitarbeiter der Kitas streiken für eine Aufwertung des Berufs im Sozial- und Erziehungsdienst. Das Ziel ist eine höhere Eingruppierung in einer Tarifstufe.

Das könnte für die Erzieher eine Gehaltserhöhung von bis zu 10 Prozent bedeuten. Die Erhöhung ist insbesondere deswegen wünschenswert, weil die Aufgabenbereiche der Erzieher in den letzten Jahren stark gestiegen sind.

Kann man sein Kind dennoch in die Kita bringen?

Seit Montag haben etwa 10.000 Beschäftigte in NRW die Kita-Arbeit niedergelegt. Dadurch blieben etwa 1.000 Einrichtungen geschlossen. Dem folgten nun auch Bayern und Brandenburg.

Wenn auch Ihre Kita zu den streikenden gehören sollte, dann sollten Sie sich schnellstmöglich nach einer Alternative erkundigen. Mit etwas Glück können Sie eine Kita ausfindig machen, die eine „Notaufnahme“ für Kinder bietet. Allerdings sind diese Notplätze begrenzt und sehr begehrt.

Ab wann darf man als Elternteil zu Hause bleiben?

Trotz Kita-Streik dürfen berufstätige Eltern nicht einfach der Arbeit fern bleiben. Immerhin sieht der Arbeitsvertrag die Anwesenheit vor. Der Paragraf 616 des Bürgergesetzes erlaubt bei dringenden Fällen allerdings eine Ausnahme:

Sollte der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen nicht bei der Arbeit erscheinen können, so kann er auf der Arbeit fehlen und dennoch weiterhin sein Gehalt beziehen. Eine fehlende Kinderbetreuung könnte ein solcher persönlicher Grund sein: Allerdings nur für eine kurze Zeit von ein bis zwei Tagen. Danach muss man eine andere Lösung parat haben.

Kurzfristiger Urlaub

Eine wesentlich bessere Lösung ist die Beantragung kurzfristigen Urlaubs. Mit dieser Variante macht man aus der Situation das Beste. Man kann sich die Zeit nehmen, um für das Kind während der Streikphasen da zu sein. Allerdings darf man hierfür seine Urlaubskapazitäten noch nicht völlig ausgeschöpft haben und zusätzlich muss der Arbeitgeber einem hierfür auch zustimmen.

Kind mit zur Arbeit nehmen

Je nach Konstellation kann eine Notlösung auch so aussehen, dass man sein Kind mit zur Arbeit nimmt. Allerdings sollte das zuvor mit dem Chef abgesprochen werden. Je nach dem, wie alt das Kind ist, wie gut es sich benehmen und selbst beschäftigen kann haben Sie gute bis immerhin mittelmäßige Chancen, dass Ihr Chef Ihnen das „ja“ gibt.

Home Office

Viele Chefs erlauben ihren Mitarbeiten zumindest die phasenweise Arbeit von Zuhause aus. Dies wird auch als Home Office bezeichnet. Mit etwas Glück lässt sich Ihr Arbeitsplatz beziehungsweise Ihr Aufgabengebiet auch nach Hause auslagern.

Sprechen Sie doch einmal mit Ihrem Chef darüber. Mit Sicherheit wird er sich kooperativ zeigen – es sei denn, Sie haben einen Job, bei dem Sie auf jedem Fall auf der Arbeit aufkreuzen müssen.

Bildquelle: © underdogstudios – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1