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In Mönchengladbach wurde ein Mann kürzlich zu lebenslanger Haft verurteilt, da er seine damalige Lebensgefährtin mit diversen Gegenständen bis zu ihrem Tod vergewaltigt hatte.

Opfer war stark betrunken

Der Mord geschah bereits im November 2016. Der 68-Jährige hatte seine zu diesem Zeitpunkt mit 3,79 Promille extrem alkoholisierte Freundin (55) mit der Benutzung verschiedener Gegenstände sexuell missbraucht. Sie starb schließlich an den damit zusammenhängenden Verletzungen.

„…wie Gummipuppe benutzt“

Bei der Urteilsbegründung formulierte der vorsitzende Richter den Richterspruch wie folgt: „Er hat das Opfer behandelt, als habe es sich um eine Gummipuppe gehandelt.“ Letztlich wurde diese brutale Tat als Sexualmord gewertet und mit lebenslanger Haft belegt. Damit wurde der Forderung der Staatsanwalt stattgeben. Die Verteidigung kündigte jedoch Revision an.

Beitragsbildquelle: © aradaphotography – Fotolia.com

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