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Diejenigen, die von der Milliarden-Entlastungen am meisten profitieren, sind wohl die Familien, die Alleinerziehenden und die Geringverdiener. Personengruppen, die finanzielle Erleichterungen und Vorteile dringend benötigen können.

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Übersicht

  • Das geplante Entlastungsvolumen
  • Entlastungen für Geringverdiener
  • Die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages
  • Der Kinderfreibetrag in der Milliarden-Entlastung
  • Die Erhöhung beim Kindergeld
  • Der Regelsatz bei Hartz-IV
  • Die kalte Progression

Das geplante Entlastungsvolumen

Das geplante Entlastungsvolumen soll in zwei Stufen den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen. Die Endstufe wird 2018 umgesetzt und schlägt dann insgesamt mit ganzen 6,3 Milliarden Euro zu Buche.

Schon im Jahr 2017 wird ein Entlastungsvolumen von 2,6 Milliarden Euro wirksam, weil das geplante Maßnahmen-Paket gebilligt wurde.

In der letzten Sitzung vor Weihnachten hat der Bundesrat die aufwändige Tagesordnung abgearbeitet, so dass die Milliarden-Entlastung in den beiden kommenden Jahren greifen kann.

Entlastungen für die Geringverdiener

Die Geringverdiener sind in der Milliarden-Entlastung mit eingeplant. Das gebilligte Maßnahmenpaket hebt den Kinderzuschlag an. Mit Beginn des neuen Jahres steigt der Kinderzuschlag auf 170 Euro an.

Im vergangenen Jahr haben die Geringverdiener mit 160 Euro haushalten müssen. Ein Gewinn von 10 Euro für eine breite Masse an Menschen, die sich bereits zu den Geringverdienern zählen.

Die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages

Der derzeitige steuerliche Grundfreibetrag ist im Zuge der Billigung des Maßnahme-Kataloges angehoben worden.

Bereits dieses Jahr profitiert der Erwerbstätige von einer Steigerung des Grundfreibetrages von 8.652 Euro auf 8.820 Euro.

Eine weitere Anhebung wird dann 2018 durchgeführt und lässt den Grundfreibetrag 9.000 Euro steigen.

Der Kinderfreibetrag in der Milliarden-Entlastung

Hier können sich die Familien über die neuen Kinderfreibetrag freuen und wer eine Familie zu versorgen hat, der kann jeden Cent gewiss gebrauchen.

Der Kinderfreibetrag, der 2016 bei 4.608 Euro lag, wird in diesem Jahr auf 4.716 Euro steigen und in dem darauffolgenden Jahr nochmal auf 4.788 Euro.

Die Erhöhung beim Kindergeld

In diesem Jahr erhöht sich das Kindergeld um 2 Euro für das erste und das zweite Kind. Bei der Billigung des Maßnahmen-Kataloges ist für das Jahr 2018 nochmals ein finanzieller Vorteil von weitern 2 Euro für das erste und das zweite Kind eingeplant.

Der Regelsatz bei Hartz-IV

Der Regelsatz bei Hartz-IV ist ebenfalls mit Beginn des Jahres angehoben worden. Ein Alleinstehender hat mit Beginn des Jahres 5 Euro im Monat mehr zur Verfügung, Paare jeweils 4 Euro pro Person.

Die meiste Steigerung können Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren verzeichnen. Hier ist der Regelsatz auf 291 Euro im Monat angehoben worden und damit sind das monatlich 21 Euro mehr für die Kleinen.

Allerdings wird in diesem Bereich bemängelt, dass die Leistungen für das Schulbedarfspaket noch nicht ausreichend sind.

Die kalte Progression

Die kalte Progression wird durch die Verschiebung des Steuertarifs ausgeglichen.

Die Milliarden-Entlastung kommt somit Steuerzahlern zu, da die kalte Progression ansonsten steigende Löhne, zum Teil in Verbindung mit der Inflation, die höheren Steuerbelastungen aufbrauchen ließe.

Bildquelle: © Pavlo Vakhrushev – Fotolia.com

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