Steigende Lebenshaltungskosten sind nicht unbedingt förderlich für die Umsetzung der Familienplanung, denn Kinder sind in finanzieller Hinsicht eine zusätzliche Belastung. Um dem entgegen zu steuern, soll das Kindergeld angehoben werden. Denn was als finanziellen Anreiz gedacht war, um Familien finanziell zu unterstützen, muss auch ein zeitgemäßer Leistungsbezug bleiben. Wird es deshalb mehr Kindergeld 2017 geben?
Übersicht
- Das Kindergeld
- Den Kindergeldantrag stellen
- Welche Unterlagen Sie benötigen
- Was ist die Steuer-Identifikationsnummer
- Kindergeld für minderjährige Kinder
- Kindergeld für volljährige Kinder
- Die Höhe des Kindergeldes
- Mehr Kindergeld 2017
- Die Prognose sieht anders aus
- Was Sie noch interessieren könnte
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Das Kindergeld
Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern haben Anspruch auf Kindergeldzahlungen. Das trifft nicht nur für die leiblichen Eltern zu, sondern auch für Pflege- und Adoptiveltern. Ebenso sollten sich auch Stiefeltern von Kindern, die in dessen Haushalt leben oder auch Großeltern, die sich der Sorge der Enkelkinder annehmen, für das Thema „mehr Kindergeld 2017“ interessieren, da sie alle bezugsberechtigt sind.
Die Bedingungen sind erfüllt, wenn der Wohnsitz in Deutschland ist oder ein gewöhnlicher Aufenthalt nachgewiesen werden kann. Alternativ müssen Sie in Deutschland ungeschränkt steuerpflichtig sein.
Den Kindergeldantrag stellen
Sie sollten den Kindergeldantrag möglichst zeitnah stellen, da Sie bei der Bearbeitung mit ungefähr bis zu zwei Monaten rechnen müssen. Der Kindergeldantrag wird bei der Familienkasse schriftlich gestellt und das kann schon vorgeburtlich geschehen.
Somit lässt sich ein zeitlich reibungsloser Ablauf gewährleisten, damit Sie auch auf mehr Kindergeld in 2017 hoffen können. Meisten sind die Kindergeldkassen bei den zuständigen Agenturen für Arbeit ansässig.
Übrigens: sollten Sie die Beantragung aus welchen Gründen auch immer versäumen, keine Sorge. Sie können Kindergeldanspruch bis zu vier Jahren rückwirkend geltend machen.
Welche Unterlagen Sie benötigen
Für die Beantragung von Kindergeld benötigen Sie eine Lebensbescheinigung des Kindes, in diesem Fall eine Geburtsurkunde. Volljährige Kinder benötigen, die Schul-, Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung. Im Fall der Arbeitslosigkeit gilt es den Nachweis für die Arbeits- oder Ausbildungssuche einzureichen.
Seit 2016 müssen Sie auch die Steuer-Identifikationsnummer angeben.
Liegt diese nicht vor, können Sie auch nicht mehr Kindergeld 2017 beanspruchen, wenn erhöht würde.
Was ist die Steuer-Identifikationsnummer?
Die Steuer-Identifikationsnummer wurde 2008 jedem Bundesbürger zugeteilt.
Sie können an der Nummer folgende Details erkennen:
- das Geschlecht
- Tag und Ort der Geburt
- den Familienname, der frühere Name und der Vorname
- die jetzige und die frühere Anschrift
- die zuständige Finanzbehörde
- der Sterbetag
Herausgegeben wird die Steuer-ID vom Bundeszentralamt für Steuern und jeder neue Erdenbürger erhält sie automatisch. Seit 2016 muss die Steuer-ID beim Kindergeldantrag angegeben werden. Die Nummer benötigen Sie nicht nur, damit Sie mehr Kindergeld 2017 erhalten könnten, sondern:
wenn die Steuer-ID, auch für bestehende Kindergeldansprüche nicht bis Ende 2016 der Familienkasse bekannt ist, ist diese gesetzlich verpflichtet, die Zahlungen ab dem 1. Januar aufzuheben und den Anspruch für 2016 zurückzufordern.
Kindergeld für minderjährige Kinder
Der Anspruch auf Kindergeld ergibt sich bereits mit dem Geburtsmonat und gilt für den vollen Monat, auch wenn Ihr Kind erst am Ende des Monats geboren ist. Die Eltern von minderjährigen Kindern sind Kindergeldberechtigt und können somit auch mehr Kindergeld 2017 erhalten.
Kindergeld für volljährige Kinder
Wenn die Volljährigkeit eintritt, besteht Kindergeldanspruch darüber hinaus nur unter festgelegten Voraussetzungen. Das volljährige Kind muss sich noch in der Schul- oder Berufsbildung befinden oder gegebenenfalls arbeits- oder ausbildungssuchend gemeldet sein. In diesem Fall kann mehr Kindergeld ab 2017 bis hin zum 25ten Lebensjahr ausgezahlt werden.
Die Höhe des Kindergeldes
Die Höhe des Kindergeldes ist abhängig von der Zahl der Kinder und wird nach dieser Grundlage gestaffelt ausgezahlt.
Seit 2016 sehen die Leistungen für Kindergeld folgendermaßen aus:
- für das erste und das zweite Kind erhalten Sie 190 Euro
- für das dritte Kind erhalten Sie 196 Euro
- für jedes weitere Kind erhalten Sie 221 Euro
Die Entwicklung der Kindergeldzahlungen
Bevor Sie mehr Kindergeld 2017 in Anspruch nehmen, sollten Sie einen Blick auf die Entwicklung des Kindergeldes schauen, damit Sie sich einen Eindruck über den Leistungsanspruch verschaffen können. Kindergeld wurde in Deutschland erstmals 1954 ausgezahlt, und zwar 25 DM ab dem dritten Kind, mit der Intention Großfamilien zu entlasten. Der Leistungsbezug ab dem ersten Kind wurde erst 1975 eingeführt.
Obwohl die Leistungen seit der Zeit sukzessiv anstiegen, entsprach sie nicht immer dem jeweiligen Anstieg der Lebenshaltungskosten. Von 2010 bis 2015 gab es keine Erhöhung des Kindergeldes. In 2015 wurde das Kindergeld dann erneut um 4 Euro angehoben und Die letzte Erhöhung von 2 Euro gab es 2016. Die Prognose für mehr Kindergeld in 2017 bleibt also spannend.
Mehr Kindergeld 2017
Das Kindergeld soll dem Betrag entsprechen, der zu Sicherung des Existenzminimums eines Kindes benötigt wird, das heißt für die Betreuung und die Ausbildung. Da Familien mit vielen Kindern nicht automatisch mehr verdienen, sollen sie über die Sozialleistungen des Kindergeldes ausgeglichen werden. Laut politischer Darstellung sollte die Anhebung des Kindergeldes deshalb nicht unter 10 Euro ausfallen, berechnet für 2016 und 2017. Somit soll den Mehrkinderfamilien die besondere Unterstützung zugute kommen.
Die Prognose sieht anders aus
Die Berechungen sehen aber anders aus. Der Kinderfreibetrag soll voraussichtlich in 2017 7.248 Euro betragen. Demzufolge sieht die Prognose für mehr Kindergeld 2017 schlecht aus. Das Kindergeld würde den Leistungen in 2016 entsprechen und nicht erneut erhöht werden.
Was Sie noch interessieren könnte
Damit Sie das Maximum aus den Leistungen des Kindergeldes herausholen, sollten Sie sich vor der Antragsstellung überlegen, wen Sie als Kindergeldberechtigten eintragen. Wenn zum Beispiel ein Elternteil des neuen Zuwachses schon Kindergeldberechtigt ist, weil es schon zwei Kinder hat, empfiehlt es sich, auch diesen Elternteil einzutragen.
Somit könnte der erhöhte Kindergeldbetrag eingestrichen werden. Bei dem anderen Elternteil als Antragsteller würde der Nachwuchs als erstes Kind zählen. Auch wenn die Aussichten auf mehr Kindergeld 2017 nicht gut aussehen, können Sie auf diese Weise Geld wettmachen.
Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com