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Über 2 Milliarden Euro schlummern in Deutschland auf herrenlosen Bankkonten. Nach dem nordrhein-westfälischen Finanzminister Norbert Walter-Borjans soll dies nicht so bleiben. Kritisch stellt er fest: „Es kann nicht sein, dass Banken Geld bunkern, das ihnen nicht zusteht.“

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Ahnungslose rechtmäßige Erben

Es ist davon auszugehen, dass die ursprünglichen Eigentümer der Gelder auf herrenlosen Konten verstorben sind. Existiert kein Testament und wurden nicht alle finanziellen Details in Familien offengelegt, kann dies dazu führen, dass Bankkonten unentdeckt bleiben. Oft sind sie sogar den Erben unbekannt, weshalb diese sie nicht vermissen.

Früher kam es häufiger vor, dass Nachkommen von Verstorbenen bei der Wohnungsauflösung alte Sparbücher fanden. Heutzutage haben Tages- oder Festgeldkonten und andere Anlageformen die einst populären Sparbücher abgelöst.

Außerdem wird ein Großteil der Bankkonten heute online geführt. Zwar lassen sich digitale Konten durchaus aufspüren. In der Praxis trägt der Wandel im Bankkontengebrauch allerdings dazu bei, dass die Anzahl herrenlosen Konten wächst.

Das Nichtstun der Banken

SPD-Mitglied und Finanzminister Walter-Borjans erklärt, dass herrenlose Konten die Kapitalbasis der Banken stärken. Er wirft die Frage auf, wie ehrlich Banken mit ihren Kunden wohl umgehen. Er ist für eine gesetzliche Verpflichtung der Banken, „alle Mühe darauf zu verwenden, den Anspruchsberechtigten zu ihrem Geld zu verhelfen.“ Dafür schlägt er eine zentrale Datenbank vor.

In der Tat gibt es Bankkonten, deren Eigentümer theoretisch inzwischen 120 Jahre alt sein müssten. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass das Geld auf einem herrenlosen Konto nun jemand anderem gehört. Finden Banken jedoch keine Erben oder wollen sie womöglich gar keine Erben finden, verbleibt das ruhende Kapital auf dem herrenlosen Bankkonto.

Die Rechtfertigung der Banken

Der Bundesverband deutscher Banken erklärt hierzu, die Kreditinstitute würden sehr wohl Nachforschungen anstellen, wenn Briefe als unzustellbar zurückkommen und sich auch sonst kein Kundenkontakt herstellen lässt. In so einem Fall bleibt das Vermögen für den betreffenden Kunden erhalten. Ein herrenloses Konto gehe nicht ins Eigentum der Bank über.

Verband Deutscher Erbenermittler fordert Meldesystem

Der Verband Deutscher Erbenermittler macht darauf aufmerksam, dass es in fast allen europäischen Ländern für nachrichtenlose Konten ein Meldesystem gibt. Über ein öffentlich zugängliches Register wären mögliche Erben in der Lage, eigene Nachforschungen zu betreiben.
Für Nachlasspfleger und Erbenermittler gebe es aktuell keine Möglichkeit, Einsicht in gesicherte und vollumfängliche Informationen zu Vermögenswerten bei Banken zu nehmen.

Keine Peanuts auf herrenlosen Konten

Bei den Summen auf herrenlosen Konten geht es keineswegs um Peanuts. Eine aktuelle Hochrechnung spricht von gut 2 Milliarden Euro mit steigender Tendenz. Finanzminister Walter-Borjans möchte durchsetzen, dass diese Vermögen endlich an ihre rechtmäßigen Besitzer übergeben werden.

Als Finanzminister denkt Walter-Borjans außerdem an daraus resultierende Einkünfte für den Staat, denn „mehr Transparenz im Bankenwesen“ hätte durch Zuführung der Vermögen herrenloser Konten an die rechtmäßigen Erben auch mehr Einnahmen durch die Erbschaftssteuer zur Folge. Lassen sich tatsächlich trotz aller Mühen keine Erben ermitteln, würde das Geld nach dem Gesetz als sogenannte Fiskalerbschaft an die Bundesländer gehen. Somit käme es der Allgemeinheit zugute statt weiter auf dem herrenlosen Bankkonto vor sich hinzuschlummern.

Bildquelle: © Yabresse – Fotolia.com

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