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Eine Berlinerin darf nachts nicht mehr auf ihrem Balkon rauchen, weil sich ein Nachbar über den Tabakgeruch beschwerte. Kurios ist, dass ein Ordnungsgeld bei Missachtung droht: Bis zu 250.000 Euro Strafe!

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Rauchverbot zwischen 20 Uhr und 6 Uhr

Wenn die 52-jährige Berlinerin Uta F. um 20.03 Uhr abends auf ihrem Balkon eine Zigarette rauchen will, könnte sie nun erheblichen Ärger bekommen. Denn das Amtsgericht Lichtenberg entschied in einem aktuellen Streitfall zugunsten des klagenden Nachbars, der sich über den Zigarettengeruch beschwerte, der bei Westwind in seine Wohnung wehte.

Der Kläger Marcel P. hatte hierzu sogar eigens die Rauchgewohnheiten seiner Nachbarin protokolliert. Über 20 Zigaretten soll die Berlinerin am Tag geraucht haben. Nun darf die Frau aus Berlin-Hellersdorf zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht mehr auf ihrem Balkon rauchen.

Die beiden Parteien einigten sich in einem Vergleich, der einem Gerichtsurteil gleicht kommt. In Revision kann die Beklagte nicht mehr gehen.

Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro möglich

Recht kurios erscheint, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld droht. Maximal 250.000 Euro könnte die Berlinerin zahlen müssen, wenn sie die Vereinbarungen aus dem Vergleich missachtet. Alternativ könnte sie für sechs Monate ins Gefängnis gehen. Der Gerichtssprecherin zufolge ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Strafe verhängt wird. Der Kläger gab gegenüber „B.Z.“ an, er sei gespannt, ob „sie sich ans Verbot hält.“

Amtsgericht bezieht sich auf früheres Urteil

In seiner Entscheidung hat sich das Amtsgericht Lichtenberg auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezogen. Dieser hatte in einem Rechtsstreit zwischen einem Ehepaar und einer Nachbarin entscheiden müssen. Das Ehepaar aus Brandenburg klagte über Rauchbelästigung durch die Beklagte.

Der BGH hatte entschieden, dass ein Mieter Anspruch auf Zeiträume hat, in denen er seinen Balkon unbeeinträchtigt nutzen kann. Auf das Rauchen in den eigenen vier Wänden hat die BGH-Entscheidung keinen Einfluss. Der Prozess wurde zwischenzeitlich ausgesetzt, da die Nachbarin verstorben ist.

FDP kann Urteil nicht nachvollziehen

Das Urteil, das am Montag vom Amtsgericht Lichtenberg verhängt wurde, sorgt derweil bei einigen Politikern für Kopfschütteln. Insbesondere der Sprecher für Recht- und Verfassungsschutz der FDP-Fraktion in Berlin, Holger Krestel, kritisiert das Urteil. „Einer Gelegenheitsraucherin jede abendliche Zigarette auf ihrem eigenen Balkon zu verbieten, stellt einen sehr hohen Eingriff in den persönlichen Lebensbereich dar“, so Krestel.

Rauchen in der Wohnung grundsätzlich erlaubt

Der Fall aus Berlin erinnert an den Prozess gegen den Düsseldorfer Friedhelm Adolf, dem nach 40 Jahren die Wohnung fristlos gekündigt wurde, weil sich die Nachbarn durch seinen Tabakkonsum belästigt fühlten. Der Düsseldorfer Raucher wehrte sich gegen die Kündigung vor Gericht.

Nachdem sowohl das Amts- als auch das Landgericht Düsseldorf zugunsten der Vermieterin entschieden, erklärte der Bundesgerichtshof die Kündigung für rechtswidrig. Grundsätzlich ist das Rauchen in der eigenen Wohnung erlaubt, nur auf dem Balkon muss man sich an rauchfreie Zeiten halten.

Bildquelle: © ArTo – Fotolia.com

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