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Vor dem Chef plötzlich ganz klein mit Hut… und das nur, weil man die eigenen Rechte nicht kennt. An die rechtlichen Bestimmungen muss sich nämlich auch der Chef halten. Nur leider tut der das nicht immer!

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Wer hat Recht und wer die Pflicht?

Leider fühlen wir uns im Nebenjob unseren hauptberuflichen Kollegen und Kolleginnen meist unterworfen. Auch rechtlich! Und dabei wissen viele gar nicht, dass für sie im Nebenjob dieselben Rechte und Pflichten bestehen, wie für die Vollzeitmitarbeiter.

Bevor Sie von Ihrem Chef das nächste Mal unrechtmäßig behandelt werden, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel deswegen die interessantesten Pflichten und Rechte in Sachen Nebenjob. Dabei geht es um die folgenden Themen:

  • Rund ums Geld
  • Der Arbeitsort: Das sind Ihre Rechte und Pflichten
  • Wissenswertes zu den Arbeitszeiten
  • Schaden verursacht: Die wichtigsten Haftungsfragen
  • Rechte und Pflichten bei Vertragsbeendigung
  • Grundsätzliches bei mündlichen Vereinbarungen

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Rund ums Geld:

1. Gehalt in bar – ist das legal?

Ist es erlaubt, wenn der Chef einem das Monatsgehalt im Nebenjob nicht überweist sondern als Bargeld auszahlt?

Grundsätzlich ist es dem Chef selbst überlassen, ob er dem Mitarbeiter das Geld überweisen möchte oder lieber bar auszahlt. Beides ist rechtlich legitim. Allerdings sollte man sich eine Quittung und eine Gehaltsabrechnung ausstellen lassen. So geht man auf Nummer sicher, falls man verdächtigt wird, schwarz zu arbeiten.
Übrigens: Auf die Gehaltsabrechnung haben Sie einen rechtlichen Anspruch!

2. Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld?

Leider besteht kein allgemeiner Anspruch aufs Weihnachtsgeld. Ein Anspruch besteht allerdings dann, wenn die Kollegen Weihnachtsgeld bekommen. Dem Nebenjobber steht dann ein anteiliges Weihnachtsgeld zu. Dasselbe gilt im Übrigen auch fürs Urlaubsgeld.

3. Bezahlter Urlaub im Nebenjob

Ist es möglich, im Nebenjob Urlaub zu nehmen und trotzdem sein Gehalt weiterhin zu bekommen?

Tatsächlich ist es Ihr Recht, sich selbst im Nebenjob bezahlten Erholungsurlaub zu nehmen. Während der Abwesenheit bekommt man also trotzdem sein Gehalt. Und das in voller Höhe!

4. Mehr verdienen: Nebenjob neben dem Nebenjob

Ist es erlaubt, neben dem bestehenden Nebenjob einen weiteren Nebenjob anzunehmen, um sich so mehr Geld zu verdienen?

In Deutschland darf man sich grundsätzlich frei aussuchen, wie vielen Jobs man parallel nachgeht – vorausgesetzt, man schränkt hierdurch seine Leistungsfähigkeit für einen Job nicht ein oder arbeitet beispielsweise in zwei konkurrierenden Unternehmen gleichzeitig.

5. Mehr verdienen: Nebenjob neben dem Hauptjob

Geht man dem Nebenjob neben dem Hauptjob bereits seit Längerem nach, so gibt es erst einmal keine Probleme damit. Wenn man allerdings einen neuen Nebenjob annehmen möchte, ist grundsätzlich zu beachten, dass der Nebenjob die eigene Leistungsfähigkeit in keiner Weise beeinträchtigt (wie im vorangegangenen Fall). Selbst Urlaubs-Nebenjobs könnten dazu führen, dass man sich im Urlaub, welcher der Erholung dienen soll, nicht richtig erholen kann! Es würde sich bei enormer Belastung also um eine „dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit“ handeln. Im schlimmsten Fall kann dadurch sogar eine Kündigung drohen!

Der Arbeitsort – das sind Ihre Rechte und Pflichten:

1. Darf der Arbeitgeber den Arbeitsort bestimmen?

Der Arbeitsort, an dem Sie arbeiten, ist als wesentlicher Bestandteil im Arbeitsvertrag geregelt.  In dem Vertrag muss ein fester Arbeitsort angegeben sein. Sollte Ihr Chef Sie damit überraschen, dass er Sie entgegen der Bestimmungen des Arbeitsvertrags „umsetzen“ möchte, so ist diese Aktion nicht gültig.

Anders ist es allerdings, wenn im Vertrag festgelegt wurde, dass sich Ihr Arbeitsort ändern kann. Selbst wenn Sie sich auf die Stelle einer bestimmten Filiale beworben haben, kommt es letztendlich darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht.

2. Darf ich von Zuhause aus arbeiten?

Auch dieser Fall muss mit dem Chef abgesprochen werden. Wenn Sie von Zuhause aus arbeiten möchten, muss der Chef Ihnen hierfür sein Einverständnis geben. Es sei denn, dass diese Regelung bereits in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten wurde.

Wissenswertes zu den Arbeitszeiten:

1. Darf der Chef die Arbeitszeiten willkürlich ändern?

Häufig kommt es vor, dass Angestellte im Nebenjob etwas hin und her geschubst werden. Das betrifft dann meist die Arbeitszeiten. Darf der Chef einfach neue Arbeitszeiten zuteilen?

Auch die Arbeitszeiten müssen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Leider lassen sich diese meist nicht so genau schriftlich definieren. Unter Umständen sind nur eine Zeitspanne oder einige Wochentage genannt beziehungsweise ein gewisser Stundenumfang. Das Ganze wird somit etwas komplexer und ist daher mit einem ziemlich einfachen Recht geregelt: Der Chef muss mindestens vier Tage zuvor Bescheid geben, ehe er Sie einsetzen möchte.

2. Krankheit: Muss man versäumte Arbeitszeit nachholen?

Achtung: Hier begeben sich viele Chefs aufs Glatteis! Auch im Nebenjob haben Sie im Krankheitsfall ein Recht auf Lohnfortzahlung. Gesetzlich steht Ihnen diese sogar bis zu sechs Wochen lang zu.

Für den Fall, dass Sie krank werden und deswegen nicht arbeiten können, sollten Sie sich in jedem Falle ein ärztliches Attest besorgen, damit der Chef das Gehalt wie gewohnt weiterzahlt. Das ist Ihr persönliches Recht! Und zwar ohne, dass Sie die verpasste Arbeitszeit nachholen müssen.

Übrigens: Ein Chef muss den Lohn seiner Mitarbeiter gut kalkulieren. Mit einberechnet ist auch Geld für den Fall der Krankheit, das seinen Mitarbeitern gesetzlich zusteht. Dieses muss sich der Arbeitgeber gewissermaßen „zurücklegen“!

3. Schwangerschaft: Das Recht auf Mutterschutz

Hat man im Nebenjob auch ein Recht auf Mutterschutz?

Auch hier gilt das Gleichbehandlungsgesetz, welches besagt, dass Nebenjobber ebenso wie die Vollzeitmitarbeiter desselben Betriebs behandelt werden müssen. Während man im Mutterschutz ist, darf man vom Arbeitsgeber nicht weiter beschäftigt werden. Allerdings ist der Chef verpflichtet, weiterhin das Gehalt zu zahlen.

Schaden verursacht: Die wichtigsten Haftungsfragen

1. Nebenjobber verursacht Schaden – wer zahlt?

Was passiert, wenn man in seinem Nebenjob plötzlich einen Schaden verursacht? Wer kommt für diesen Schaden finanziell auf?

Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, müssen nicht vom Nebenjobber beglichen werden. Ein Beispiel für einen durch leichte Fahrlässigkeit entstandenen Schaden wäre, wenn ein Nebenjobber versehentlich Geschirr oder ein Gerät zu Boden fallen lässt.

Entsteht der Schaden allerdings durch mittlere oder grobe Fahrlässigkeit, so haftet man als Arbeitnehmer für diesen. In unserem Beispiel würde das bedeuten, dass man viel mehr Geschirr getragen hat, als eigentlich zumutbar wäre, oder ein viel zu schweres Gerät alleine zu tragen versucht hat.

2. Verkehrssünden als nebenberuflicher Fahrer – wer zahlt?

Hier ist die Regelung ziemlich einfach: Derjenige, der die Verkehrsregeln missachtet hat, muss am Ende die Rechnung in Kauf nehmen.

Rechte und Pflichten bei Vertragsbeendigung

1. Nebenjob kündigen oder einfach „auslaufen“ lassen?

Muss ein Nebenjob formell gekündigt werden oder reicht ein mündlicher Hinweis?

Auch einen Nebenjob kann man nicht einfach so beenden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Vertrag schriftlich innerhalb der vereinbarten Kündigungsfristen zu kündigen. Dabei ist es egal, aus welchem Grund der Nebenjob gekündigt wird. Unterschieden wird dabei in außerordentliche und ordentliche Kündigung.

2. Das Recht auf ein angemessenes Arbeitszeugnis

Auch im Nebenjob hat man ein Recht auf ein angemessenes Arbeitszeugnis nach Vertragsbeendigung.

Für einen Nebenjob, der nicht lange ausgeübt wurde, ist ein sogenanntes „einfaches Arbeitszeugnis“ ausreichend. In diesem wird festgehalten, wie lange Sie den Nebenjob ausgeübt haben und was dabei Ihr Tätigkeitfeld war.

Ein Nebenjob, der etwas länger ausgeübt wurde, schafft einem sogar das Recht auf ein „qualifiziertes Arbeitszeugnis“. Neben Dauer und Art des Nebenjobs werden hier auch die Leistung sowie das Verhalten des Nebenjobbers bewertet.

Grundsätzliches bei mündlichen Vereinbarungen

Wann müssen mündliche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag erfasst werden?

Hierzu ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie einigen sich in der ersten Arbeitswoche mit dem Arbeitgeber auf die Arbeitszeiten. Dann muss diese Einigung nicht sofort vertraglich festgehalten werden. Allerdings spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn.

Bildquelle: © MK-Photo – Fotolia.com

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