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Mehr Hilfsmittel für Kranke, strenge Richtlinien für E-Liquids und Spielzeuge, mehr Mindestlohn für Maler und Lackierer. Hier lesen Sie die Neuregelungen, die Verbraucher seit April und Mai betreffen.

 

Telekom erhöht Festnetzpreise

Seit dem 1. Mai müssen Kunden bei der Telekom einen Euro mehr für ihren Festnetzanschluss zahlen. Das betrifft alle Kunden, die ihren Vertrag ab 2008 abgeschlossen haben. Laut Anbieter sind von der Preiserhöhung rund 2 Millionen Kunden betroffen. Diese zahlen nun im günstigsten Tarif 20,95 Euro pro Monat.

Höhere Mindestlöhne für Maler und Lackierer

Eine Erhöhung gibt es auch für Maler und Lackierer, denn sie erhalten seit dem 1. Mai mehr Mindestlohn. Ungelernte erhalten nun 10,35 Euro pro Arbeitsstunde, gelernte verdienen 11,85 Euro (Ostdeutschland) bzw. 13,10 Euro (Westdeutschland). Damit bleibt der Mindestlohn in Westdeutschland unverändert. Die Lohnerhöhung gilt nicht für Fahrzeug- und Metalllackierer, auch nicht im nächsten Jahr.

Strengere Regeln für E-Zigaretten-Liquids

Ab dem 20. Mai dürfen Händler nur noch Liquids für E-Zigaretten verkaufen, die eine maximale Menge von 10 Milliliter nicht überschreiten. Diese dürfen weiterhin pro Milliliter nur maximal 20 Milligramm Nikotin enthalten. Bisher erlaubte Zusätze wie Vitamine, Koffein und Taurin sind darüber hinaus ab Mai verboten.

Dafür sind Händler verpflichtet, Beipackzettel beizulegen, die über die Inhaltsstoffe und entsprechende Untersuchungen aufklären. Alle E-Zigaretten, die ab Mai verkauft werden, müssen weiterhin eine Kindersicherung besitzen.

Begrenzung von Schadstoffen in Spielzeugen

Mehr Sicherheit für Kinder will die EU auch mit neuen Regelungen zu chemischen Inhaltsstoffen in Spielzeugen erreichen. So dürfen bestimmte Mengen von Konservierungsmitteln oder von Weichmachern in Schaumstoffen nicht überschritten werden. Das Gesetz gilt ab dem 24. Mai.

Regelungen und Verbote für Drohnennutzung

Seit dem 7. April gilt die bundesweite Drohnenverordnung, die keinen Unterschied mehr zwischen privater und gewerblicher Nutzung macht. Für den Hobby-Drohnenflieger ergeben sich damit neue Regelungen. So ist ab einem Gewicht von 2 Kilogramm ein Drohnenführerschein Pflicht (ab Oktober). Ab 5 Kilogramm wird eine Genehmigung der Landesluftfahrbehörde benötigt. #

Für Drohnen mit bis zu 25 Gramm gilt hingegen nur die Pflicht zu einem sichtbaren, dauerhaften, feuerfesten Hinweis mit Name und Adresse des Eigentümers. Andernfalls können Geldstrafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro anfallen.

Weiterhin wird eine Haftpflichtversicherung erforderlich und die Flughöhe ist – ohne Genehmigung – auf 100 Meter begrenzt. Das Fliegen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet, ebenso wie das Fliegen unter anderem über Industrieanlagen, Naturschutzgebieten, Krankenhäusern und Wohngrundstücken. Fotos und Videoaufnahmen von Personen sind nur mit deren Einwilligung gestattet.

Mehr Hilfsmittel für Kranken und strafbarer Sportwettenbetrug

Zu den weiteren Neuregelungen zählt die Ausweitung des Hilfsmittelangebots für gesetzliche Krankenversicherte. Durch die Aktualisierung der Liste soll gleichfalls die Qualität der Produkte verbessert werden.

Eine weitere Neuerung: Manipulationen, Betrug und Absprachen bei Sportwetten können künftig besser strafrechtlich verfolgt werden.

Bildquelle: © bounlow-pic – Fotolia.com

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