Aus einem aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums geht hervor, dass man künftig die Handys von Flüchtlingen und Asylbewerbern besser auslesen können soll. Das soll jene Flüchtlinge betreffen, deren Identität nicht geklärt werden kann.
Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?
Handydaten zur Identitätsklärung
Durch ein neues Gesetz soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig berechtigt sein, die Handydaten von Asylbewerbern auszulesen, wenn deren Identität nicht festgestellt werden kann.
Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums zur „besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ hervor, die unter anderem dem WDR und der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt und über den schon Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) berichtete.
Rund 50 % der Handys von Interesse
Bislang darf man nicht ohne richterlichen Beschluss oder Zustimmung des Asylbewerbers dessen Handydaten auslesen. Aus dem Gesetzesentwurf ergibt sich, dass bei rund 50 bis 60 % der Asylbewerber das Auslesen des Handys von Vorteil gewesen wäre.
Das wären in 2016 rund 150.000 Datenträger gewesen. Zwar dürfen Ausländerbehörden die Datenträger zur Abschiebung eines Asylbewerbers seit 2015 auslesen, das wird aber nur selten umgesetzt – auch weil die Grenzen zwischen Daten zur Identitätsfeststellung und Schutz der Privatsphäre noch nicht klar sind.
2.400 Datenträger pro Tag auslesen
Mit dem neuen Gesetz könnte man die Mitarbeiter der Ausländerbehörden mit einer Hard- und Software ausstatten, die das Auslesen von rund 2.400 Datenträgern pro Tag ermögliche. Das würde nicht nur die Identifikation von Flüchtlingen erleichtern, sondern auch die Dauer zwischen Asylantrag und einer möglichen Bewilligung oder Abschiebung verkürzen.
Nach einem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Februar sagte Ministerpräsident Bouffier dazu, es sei wichtig „eine Erkenntnisquelle, die man hat, auch zu nutzen.“
Anis Amri hatte mehrere Identitäten
Der Gesetzesentwurf ist eine Reaktion auf den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt, nachdem Behörden und Verantwortliche feststellen mussten, dass sich der Täter Anis Amri in Deutschland und Europa mit unterschiedlichen Identitäten aufhielt. Hinter 14 Identitäten soll sich der tunesische Attentäter versteckt haben.
Dürfen die Behörden das Handy oder andere Datenträger nicht zur Identifikation nutzen, müssen sie auf andere Möglichkeiten zurückgreifen, etwa die Spracherkennung oder intensive Befragung zu Herkunftsländern, deren Attraktionen oder Staatsoberhäupter. Amri hatte bei einer Befragung zu seinen verschiedenen Namen angegeben, er wäre vom Dolmetscher falsch verstanden worden. Das geht aus einem Protokoll zur Anhörung vor, die in 2016 in Dortmund stattfand.
Bisherige Vorgehensweise bedarf Überarbeitung
Viele Asylbewerber verwenden Alias-Namen unter anderem aus Angst vor Abschiebung, mitunter sogar um sich Sozialleistungen zu erschleichen. Wie gut die bisherige Vorgehensweise zur Identifikation von Asylbewerbern funktioniert, ist daher fraglich.
„Über die Regelungen im Einzelnen“ könne man derzeit noch keine Angaben machen, erklärte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der ARD. Der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung.
Bildquelle: © Rafael Ben-Ari – Fotolia.com