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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit sollte im Grunde selbstverständlich sein. Außerdem ist im deutschen Grundgesetz die Gleichheit zwischen Männern und Frauen verankert. Trotzdem herrscht in Deutschland in vielen Branchen und Unternehmen keine Lohngerechtigkeit. Es wird Zeit, dies endlich zu ändern!

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Als Gesprächsthema tabu: Wie viel verdienst du?

Darüber spricht man nicht in Deutschland: die Höhe von Löhnen und Gehältern. Es gilt als ausgesprochen unfein, sich beim Gegenüber nach dessen Verdienst zu erkundigen. Über sein Einkommen tauscht man sich höchstens mit besonders engen Freunden aus und selbst in manchen Familien machen die Mitglieder ein Geheimnis um ihren Verdienst.

Fehlende Transparenz beim Einkommen

Bei so viel Geheimniskrämerei ist es kein Wunder, wenn nur wenig Transparenz bei den Einkommen besteht. Kollegen arbeiten Seite an Seite, haben gleiche Erfahrung, trotzdem verdient oft einer deutlich mehr als der andere. In vielen Unternehmen ist es sogar untersagt, sich untereinander über das Gehalt auszutauschen. So wird Lohnungerechtigkeit perfekt der Boden bereitet.

Arbeitsplatzbeschreibungen und Zulagen

Abgesehen davon, dass Lohnungleichheit oft schon bei der Einstufung in eine Gehalts- oder Lohngruppe beginnt, fördern voneinander abweichende Arbeitsplatzbeschreibungen für vergleichbare Tätigkeiten sowie Zulagen diese Lohnungerechtigkeit.

Präzise Arbeitsplatzbeschreibungen sollen künftig das Einordnen in die Vergütungsgruppen besser vergleichbar und gerechter gestalten. Zulagen, zum Beispiel für schwere körperliche Belastungen, müssen klar definiert sein und für alle gelten.

Geplant: Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig von der SPD hat sich mit der Koalition auf ein neues Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit geeinigt. In Zukunft sollen Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben mit über 200 Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf Auskunft erhalten, wie viel ihre Kollegen in einer vergleichbaren Position verdienen.

Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen künftig mindestens alle 5 Jahre ein Prüfverfahren zur Lohngerechtigkeit durchführen. Außerdem sollen sie – freiwillig – regelmäßig über betriebliche Maßnahmen bei sich berichten. Das Gesetz gilt übrigens auch für den Öffentlichen Dienst. Für kleinere Unternehmen ließ sich das neue Gesetz – noch – nicht durchsetzen.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Schwesig spricht von einem Durchbruch, von dem insgesamt über 14 Millionen Arbeitnehmer profitieren werden.
Abgesehen davon, dass die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ohnehin im Grundgesetz stehe, gebe es in der Gesellschaft für die Gleichbehandlung breite Zustimmung, wie die Soziologin Sarah Lillemeier von der Universität Duisburg-Essen bestätigt.

Sie hatte sich mit der Entgeltgerechtigkeit verschiedener Unternehmen beschäftigt. Von freiwilligen Verpflichtungen hält sie nichts. „Wir diskutieren seit Jahrzehnten über das Thema und sind kaum vorangekommen“ erklärt sie.

Einkommensungerechtigkeit in Zahlen

Gut 21 % weniger verdienen Frauen in Deutschland gegenüber Männern in vergleichbaren beruflichen Positionen. Unter der Berücksichtigung, dass Frauen häufiger in Teilzeit sowie in von vornherein schlechter bezahlten Berufen arbeiten, ergeben sich immer noch 7 %.

Schluss damit

Einkommensungerechtigkeiten sind über die Zeit so gewachsen, dass sie sich in vielen Bereichen verfestigt haben. Es geht aber nicht, dass körperliche Belastungen in einem männerdominierten Beruf extra honoriert werden, in einem der typischen Frauenberufe jedoch nicht. Hiermit muss endlich Schluss sein!

Bildquelle: © pathdoc – Fotolia.com

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