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„Öffentlicher Dienst“ ist ein fester Begriff im deutschen Sprachgebrauch. Sie werden ihn selbst schon oft verwendet haben. Doch wissen Sie wirklich, was alles der öffentliche Dienst umfasst? Oder überlegen Sie, dort zu arbeiten? Dieser Artikel als „Öffentlicher Dienst Info“ erzählt Ihnen einiges dazu. Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Definition
  • Beschäftigungsbereiche und Berufe
  • Hierarchie
  • Laufbahngruppen
  • Einfacher Dienst
  • Mittlerer Dienst
  • Gehobener Dienst
  • Höherer Dienst
  • Modernisierung der Laufbahngruppen
  • Tarifvertrag
  • Bund und Kommunen
  • Länder
  • Übersicht Tarifverträge
  • Öffentlicher Dienst Info
  • Fazit

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Definition

Mit „öffentlicher Dienst“ wird der Tätigkeitsbereich von im Rahmen des öffentlichen Rechts beschäftigten Personen bezeichnet. Das sind Beamte, Angestellte, Richter und Soldaten. Es handelt sich also beim öffentlichen Dienst um einen Staatsdienst, dessen Beschäftigte bei ihm in einem Dienstverhältnis stehen.

Der öffentliche Dienst ist in vier Bereiche aufgeteilt:

  • Bund (B)
  • Länder (L)
  • Kommunen (K)
  • Sozialversicherung mit Bundesagentur für Arbeit (S)

Beschäftigungsbereiche und Berufe

Der öffentliche Dienst bietet eine erstaunlich vielseitige Bandbreite von Berufen. Dieser Artikel kann aus Platzgründen nicht sämtliche im öffentlichen Dienst vertretenen Berufe aufführen.

Die Vielfalt der Beschäftigungsbereiche im Staatsdienst demonstriert diese Aufstellung:

  • Allgemeine Verwaltung
  • Finanzverwaltung
  • Justiz
  • Sicherheit
  • Technik
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Wissenschaft und Forschung
  • Gesundheitswesen
  • Sozialverwaltung
  • Natur und Umwelt
  • Bildung und Erziehung
  • Kultur
  • Versorgung und Entsorgung

In dieser Aufstellung finden zum Beispiel Berufe Platz wie:

Typische öffentliche Einrichtungen sind:

  • Ordnungsamt
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Müllabfuhr
  • Museen
  • Schwimmbäder
  • Bundesbank
  • Krankenhäuser
  • Stiftungen
  • Hochschulen

Hierarchie

Der aus mehreren Verwaltungsapparaten zusammengesetzte öffentliche Dienst ist in vielen Bereichen sehr hierarchisch strukturiert. Bei einer so großen Organisation mit dazu weitreichenden Befugnissen erleichtert eine derartige Struktur einerseits zahlreiche Arbeitsabläufe. Andererseits wirkt ein hierarchischer Standard gelegentlich als Hemmnis und ist mit Schuld an Vorurteilen gegenüber Behörden, zu langsam oder umständlich zu arbeiten.

Außerdem ziehen hierarchische Personalstrukturen bestimmte Mitarbeitertypen stärker an beziehungsweise schrecken andere ab:

Wer nicht gern eigenverantwortlich Entscheidungen trifft und lieber Anweisungen durch Gesetze oder Vorgesetzte folgt, wird sich im öffentlichen Dienst wohl fühlen. Auch die im Voraus überschaubaren Laufbahnen geben gefühlte Sicherheit.

Personen hingegen, die eigenverantwortlich denken und handeln, Dinge auch mal hinterfragen und kreativ veranlagt sind, ecken gerade im öffentlichen Dienst oft an.

Bei Beförderungen sind sie nicht unbedingt erste Wahl und würden sich in vielen Bereichen im öffentlichen Dienst nicht wohl fühlen. Empfehlenswert wären für diese Personen Bereiche mit weniger verwaltungslastigen Arbeitsabläufen wie beispielsweise der Bildungssektor: An Schulen oder Universitäten sind individuelle Persönlichkeiten durchaus gefragt.

Laufbahngruppen

Der hierarchische Aufbau des öffentlichen Dienstes spiegelt sich auch in den Laufbahngruppen wider:

Einfacher Dienst

Vorausgesetzt wird ein erfolgreicher Hauptschulbesuch beziehungsweise gleichwertiger Bildungsstand.

Mittlerer Dienst

Mindestabschluss für diese Laufbahn ist ein Realschulabschluss oder erfolgreicher Hauptschulbesuch mit einer zur angestrebten Laufbahn passenden Berufsausbildung beziehungsweise Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein anderer als gleichwertig betrachteter Bildungsstand.

Gehobener Dienst

Hier muss eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung vorliegen oder ein gleichwertiger Bildungsstand.

Höherer Dienst

Für die höchste Laufbahngruppe im öffentlichen Dienst ist ein mindestens dreijähriges und mit einer Prüfung abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich, das außerdem dazu geeignet sein muss, zusammen mit der für diese Laufbahn vorgeschriebenen berufspraktischen Ausbildung oder Tätigkeit die Befähigungsanforderungen für diese Laufbahn zu erfüllen.

Modernisierung von Laufbahngruppen

Die bereits seit längerer Zeit gültigen Laufbahngruppen wurden teilweise an geänderte Bildungswege und Berufsanforderungen angepasst.
So finden die inzwischen üblichen Hochschulabschlüsse Bachelor und Master Berücksichtigung, wobei Bachelor-Abschlüsse für den gehobenen und Master-Abschlüsse für den höheren Dienst qualifizieren. Abschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten werden damit gleichgestellt.

Teilweise werden auch in einigen Bundesländern bisherige Laufbahngruppen zusammengefasst. Beispielsweise haben sich die fünf norddeutschen Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern auf nur noch zwei Laufbahngruppen geeinigt: Laufbahngruppe 1 mit dem bisherigen einfachen und mittleren Dienst, Laufbahngruppe 2 mit dem bisherigen gehobenen und höheren Dienst.

Tarifvertrag

Bund und Kommunen

Am 1. Oktober 2005 trat der neue „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ in Kraft. Er gilt für viele öffentliche Verwaltungseinrichtungen des Bundes und der Kommunen und ersetzt den bis dahin gültigen Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und ein paar weitere bis dahin bestehende parallel laufende Tarifverträge.

Der neue Tarifvertrag TVöD unterscheidet sich von seinen Vorgängern insbesondere dadurch, dass er statt der auf das Dienstalter und die Familienverhältnisse bezogenen Vergütung auf Erfahrung und Leistung ausgerichtet ist.

Länder

Seit dem 1. November 2006 gilt in 15 von 16 deutschen Ländern der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“. Er löst die beiden Tarifverträge BAT für Angestellte und MTArb für Arbeiter ab. Dieser neue Tarifvertrag ähnelt stark dem für Bund und Kommunen eingeführten Tarifvertrag TVöD.

Übersicht Tarifverträge

Die Tarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst müssen viele unterschiedliche Berufe berücksichtigen und sind insgesamt sehr vielschichtig gestaltet. Eine ausführliche und übersichtliche Darstellung enthält die Webseite oeffentlicher-dienst.info.

Öffentlicher Dienst Info

Die Internetpräsenz oeffentlicher-dienst.info informiert besonders umfassend über die Tarifverträge im öffentlichen Dienst. Gerade wer sich für eine Tätigkeit als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst interessiert, stößt hier auf einen riesigen Fundus an Informationen. Ein integriertes gut besuchtes Forum lädt ebenfalls zum Stöbern ein. Aktuelle Stellenanzeigen, eine lange Link-Liste sowie ein Service-Bereich runden das Informationsangebot von „Öffentlicher Dienst Info“ ab.

Fazit

Der öffentliche Dienst hält viele abwechslungsreiche Arbeitsplätze bereit. Wer sich für eine Karriere im öffentlichen Dienst interessiert, sollte sich zuvor ausreichend informieren, auch über die Strukturen und Hierarchien, um später dort zu arbeiten, wo er sich wohlfühlt. Besonders zu empfehlen für Recherchen im Internet ist die Webseite oeffentlicher-dienst.info.

Bildquelle: © Kurhan – Fotolia.com

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