Wenn Alleinerziehende keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder bekommen, den diese nach der Schule aufsuchen können, müssen viele gezwungenermaßen auf Teilzeit umsteigen. Dann droht ihnen Hartz IV – trotz ausreichender Qualifizierung und Arbeitsplätze.

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Alleinerziehende stehen vor vielen Problemen

Für Alleinerziehende ist es oftmals nicht einfach, die Kinderbetreuung nach der Schule und einen Vollzeitjob unter einen Hut zu bekommen. Wer auf die Unterstützung des Ex-Partners, der Eltern oder Bekannter hoffen kann, hat Glück. Andere alleinerziehende Eltern verzweifeln hingegen. Denn fehlt der Betreuungsplatz nach der Schule, müssen sie wohl oder übel beruflich zurückstecken.

So ergeht es einer alleinerziehenden Mutter aus Frankfurt, über die die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ berichtete. Sabrina Alt suchte zuerst lange Zeit nach einer bezahlbaren Wohnung für sich und ihren Sohn, um in der Nähe ihrer Eltern und Arbeitsstelle zu wohnen.

Dann suchte sie verzweifelt nach einem Betreuungsplatz für den Sohn für die Zeit nach dem Schulunterricht, damit sie weiterhin ihren Vollzeitjob als hochspezialisierte Fachangestellte für ambulante Leistungsabrechnung ausführen zu können.

Zentrale Vermittlungsstelle hat versagt?

Die 32-Jährige hatte sich über das zentrale „Kindernet“ für einen Hortplatz angemeldet, nachdem das Stadtschulamt sie darauf verwies, dass alles „zentral geregelt“ wird. Von anderen Eltern erfuhr die Alleinerziehende dann, dass sie sich dennoch persönlich bei den Betreuungsstellen vorgestellt hatten und ihre Kinder auf einer Liste vormerken ließen. „Erst wird gesagt, es läuft jetzt alles zentral, und dann stellt man fest, dass gar nichts läuft“, so Alt zur FAZ.

In vielen Betreuungseinrichtungen stünden bis zu 60 Kinder auf der Warteliste, freie Plätze würden aber vorrangig an Geschwisterkinder vergeben. Die Anmeldungen im „Kindernet“ würden da als letztes berücksichtigt.

Dann eben Teilzeit und Hartz IV

Die Mutter machte sich sorgen, keinen Hortplatz zu finden und sprach ein zweites Mal beim Stadtschulamt vor. Die Mitarbeiterin wies sie ab und empfahl die Umstellung auf Teilzeit. Sensibilität für die Situation Alleinerziehender: Fehlanzeige. Ganz abgesehen davon, dass sich die Betreuungseinrichtungen scheinbar nicht an die Vergaberichtlinien halten.

„Nach jetzigem Stand muss ich Hartz IV beantragen“, so Alt. „Dann muss ich aufstocken.“ Ein schwerer Schritt, denn schließlich ist die alleinerziehende Mutter durchaus in der Lage, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu verdienen.

Alleinerziehende müssen Priorität haben

Die zuständige Referentin aus dem Stadtschulamt, Sabrina Mannebach, gibt der Alleinerziehenden recht. „Eigentlich sollten alleinerziehende Mütter bei der Betreuungssuche Priorität haben.“

Stattdessen vergibt man freie Plätze an Geschwisterkinder oder bevorzugt jene Eltern, die sich persönlich vorgestellt und Druck gemacht haben. „Obwohl die zum Teil weder alleinerziehend noch voll berufstätig sind. Und mir wird geraten, Teilzeit zu arbeiten und dem Staat auf der Tasche zu liegen“, so Sabrina Alt resignierend.

Alternativen für Alleinerziehende mit Kindern im Grundschulalter gibt es kaum. Tagesmütter „haben in der Regel kleinere Kinder, wollen keine Teilzeitkinder am Nachmittag“, so Alt weiter. Eine Lösung sieht die Mutter noch nicht und macht sich nun täglich Sorgen um Beruf, Kind, Haushalt und Hortplatz.

Bildquelle: © bpstocks – Fotolia.com

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