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Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist eines der wichtigsten Dokumente einer Bewerbung: Die verschlüsselte Benotung entscheidet schließlich mit über die Chancen auf einen neuen Job. Die Formulierungen klingen wohlwollend – doch nicht alle hinter allen steckt eine gute Bewertung. Das müssen Sie wissen!

Übersicht

  • Warum ein Arbeitszeugnis so wichtig ist
  • Welche Eigenschaften ein Arbeitszeugnis haben muss
  • Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
  • Zwischenzeugnis
  • Das qualifizierte Arbeitszeugnis
  • Die Gliederung
  • Was die richtige Reihenfolge aussagt
  • Was nicht enthalten sein sollte
  • In welcher Form es vorliegen muss
  • Der Code der Beurteilung
  • Leistungsbeurteilung
  • Teamwork
  • Negative Ausdrücke
  • Schlussformulierung
  • Nachbesserung und Austausch fordern
  • Die Empfehlung über Referenzpersonen

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Warum ein Arbeitszeugnis so wichtig ist

Gute Schulnoten hin oder her : Was einen Personaler wirklich interessiert, steht im Arbeitszeugnis – und zwar zwischen den Zeilen. Wer sich also um einen neuen Job bemüht, sollte unbedingt darauf achten, dass er seinen Bewerbungsunterlagen qualifizierte Arbeitszeugnisse der letzten beiden Arbeitsstellen beifügt. Nach § 109 Absatz 2 der Gewerbeordnung steht jedem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu, egal, ob das Arbeitsverhältnis freiwillig oder unfreiwillig endete.

Welche Eigenschaften ein Arbeitszeugnis haben muss

  • Es muss der Wahrheit entsprechen.
  • Es muss wohlwollend sein. Das heißt: nicht schlechter als Note 2!

Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Unter einem qualifizierten Arbeitszeugnis versteht man ein Zeugnis, das nicht nur die Positions- und Aufgabenbeschreibungen enthält, sondern auch eine Bewertung der Arbeitsleistung und des Sozialverhaltens des Mitarbeiters. Im Gegensatz zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis bestätigt ein einfaches Arbeitszeugnis lediglich die Art und Dauer der Zusammenarbeit.

Zwischenzeugnis

Wer sich zum Beispiel aus einer Anstellung heraus bewirbt, kann die Anfertigung eines Zwischenzeugnisses verlangen. Je nach Bedarf kann es als einfaches oder qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden. Allerdings lässt dieser Schritt den Chef eventuell hellhörig werden: Wer sich also aus einer festen Anstellung heraus bewirbt, sollte abwägen, ob er ein Zwischenzeugnis anfragt.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis

Die Gliederung

Als Arbeitnehmer sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitszeugnis wichtige formale Kriterien erfüllt. Der Aufbau sollte sich wie folgt gliedern:

  • Einleitung
  • Kurze Beschreibung des Unternehmens
  • Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeitsbereiche
  • Beurteilung der Leistung
  • Sozialverhalten
  • Abschließende Formulierung oder Danksagung (optional)

Was die richtige Reihenfolge aussagt

Achtung, wenn die übliche Reihenfolge nicht eingehalten wird und beispielsweise das Sozialverhalten über der Beurteilung der Leistung platziert wird, kann dies bedeuten: Die Leistung des Arbeitnehmers ist nachrangig.

Was nicht enthalten sein sollte

Urlaubs- und Fehlzeiten haben in einem Arbeitszeugnis nichts zu suchen. Der Kündigungsgrund darf nur erwähnt werden, wenn der Mitarbeiter ausdrücklich damit einverstanden ist.

In welcher Form es vorliegen muss

Das Arbeitszeugnis muss dem Arbeitnehmer ausgedruckt und vom Personalverantwortlichen unterschrieben vorliegen. Es darf also nicht beispielsweise per Mail verschickt werden. Die korrekten persönlichen Angaben des Angestellten müssen enthalten sein. Neben der Tätigkeitsbeschreibungen sollten bei Managern verschiedene Leistungsstufen auch in Form von Unternehmenserfolgen erwähnt sein.

Der Code der Beurteilung

Wenn der ehemalige Chef auch negative Kritikpunkte unterbringen möchte, nutzt er dazu bestimmte Formulierungen. Als eine Art Code offenbaren diese Textbausteine die Schwächen des Arbeitnehmers. Sind zum Beispiel selbstverständliche Bestandteile der Aufgabe explizit positiv erwähnt, kann dies wiederum für einen schlechten Eindruck sorgen.#

Leistungsbeurteilung

Ein Arbeitszeugnis muss mindestens der Note „Gut“ entsprechen, schlechtere Noten hat der Arbeitgeber zu begründen.

Der wichtigste Code steckt in der Gesamtnote des Arbeitnehmers, die sich über die Zufriedenheit mit der Arbeitsleistung äußert.

  • Note sehr gut: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
  • Note gut: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • Note befriedigend: „stets zu unserer Zufriedenheit/zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • Note ausreichend: „zu unserer Zufriedenheit“
  • Note mangelhaft: „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“
  • Note ungenügend: „zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht“

Weitere Beispiele von Formulierungen der Leistungsbeurteilung:

Note sehr gut: „Frau Muster war stets sehr / äußerst / außerordentlich / höchst motiviert. Ihre Leistungen haben stets unsere vollste Anerkennung gefunden. Sie hat vereinbare Ziele selbst unter schwierigsten Bedingungen häufig noch übertroffen.“

Note gut: „Frau Muster erfüllte ihr aufgetragene Aufgaben stets selbstständig und mit großer Sorgfalt und Genauigkeit. Sie zeigte stets eine hohe Motivation, Initiative und einen hohen Leistungswillen.“

Teamwork

Die Beurteilung des Sozialverhaltens soll Aufschluss darüber geben, wie teamfähig und sozial verträglich der Kandidat ist.

Beispiel

  • Note sehr gut: „Das Verhalten von Frau Muster gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war immer/stets/jederzeit/ in jeder Hinsicht vorbildlich und einwandfrei.“
  • Note gut: „Das Verhalten von Frau Muster gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war beispielhaft.“

Negative Ausdrücke

Negative Ausdrücke sind in der Zeugnissprache nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Sobald von „Bemühen“ oder „Versuchen“ die Rede ist, zeugt der entsprechende Satz von einer mangelhaften oder ungenügenden Bewertung. Begriffe wie „im Wesentlichen“ oder „zumeist“ sind in der Regel als Einschränkung zu verstehen.

Passive Formulierungen weisen auf einen passiven Mitarbeiter hin. „Die Aufgaben, die ihr aufgetragen wurden“, „die ihm erläuterten Aufgabenstellungen“: Hier wird betont, dass sich der Mitarbeiter nicht selbst engagiert.

Negativ sind außerdem folgende Begriffe:

  • „ohne Tadel“
  • „nicht unerhebliche Erfolge“
  • „nicht zu beanstanden“

Schlussformulierung

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Auf die Danksagung besteht kein rechtlicher Anspruch, es genügt die Aussage zu Leistung und Sozialverhalten. Doch in der Praxis gehört die Schlussformulierung zum guten Ton und gibt darüber hinaus Aufschluss über die Qualitäten eines Arbeitnehmers.

Ist sie unvollständig oder fehlt, kommt dies einer Herabstufung des Zeugnisses gleich. Eine vollständige Schlussformulierung umfasst das Bedauern über den Weggang und eine Danksagung über das Engagement und die Zusammenarbeit. Zudem gibt der Absender dem Mitarbeiter gute Wünsche für die berufliche und persönliche Weiterentwicklung auf den Weg.

Nachbesserung und Austausch fordern

Wer sein Arbeitszeugnis prüft und zu dem Schluss kommt, dass es fehlerhaft oder die Note schlechter als „gut“ ist oder Formalien wie die Rechtschreibung oder Vollständigkeit nicht einhält, kann vom Arbeitgeber den Austausch oder die Nachbesserung verlangen. Dies gilt auch, wenn missverständliche Formulierungen enthalten sind oder übertrieben positive Formulierungen des Anschein eines reinen Gefälligkeitszeugnisses erwecken.

Arbeitszeugnisse dürfen nicht manipuliert werden

Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde und darf nicht nachträglich manipuliert werden – ansonsten macht man sich der Urkundenfälschung schuldig. Dies kann nicht nur die fristlose Kündigung, sondern auch eine Anzeige nach sich ziehen.

Die Empfehlung über Referenzpersonen

Neben dem Arbeitszeugnis gewinnen auch Referenzpersonen in der Bewerbung an Bedeutung. Sie werden dem neuen Arbeitgeber genannt, um persönlich Auskunft über die Arbeitsleistung des Bewerbers zu geben.

Bildquelle: © dessauer – Fotolia.com

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