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Sie starten Ihre Beamtenlaufbahn und werden nach A13 bezahlt? Ihnen schwirrt der Kopf: Besoldungsgruppen, Besoldungsstufen, Zulagen und Sonderzahlungen, dazu unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob Sie beim Bund oder einem der 16 Bundesländer angestellt sind. A13 als Besoldungsgruppe ist vor allem für Lehrer interessant, da bundeslandbedingte Unterschiede hier bares Geld bedeuten. Lesen Sie hier, was sich dahinter verbirgt – und sehen Sie klarer, was Beamten- und Amtsschimmel-Latein angeht.

Was sind Besoldungsgruppen?

A13 ist eine Besoldungsgruppe – neben A gibt es B, C, R und W. Sind Sie in A13, zählen Sie zu den Beamten im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst der Besoldungsgruppen A2 bis A16. Beamte im gehobenen Dienst werden nach A9 bis A 13 bezahlt. Auch als Zeit- und Berufssoldat Gehalt nach Besoldungsgruppen beziehen Sie A 2 bis A 13.

Dagegen tummeln sich Beamte in Leitungsposition in B1 bis B11, wissenschaftliche Beamte und Hochschullehrer in C1 bis C4. Richter und Staatsanwälte, deren Besoldung sich nach Besoldungslebensalter bemisst, genießen R1 bis R10, W1 bis W3 regeln die Besoldung von Hochschullehrern.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Doch nicht jeder ist Bundesangestellter bzw. Bundesbeamter: Lehrer in A13 werden von den Besoldungsämtern der Länder bezahlt. Wozu das Ganze? Die Gehaltshöhe einer Besoldungsgruppe ist so konzipiert, dass Korruption für die jeweiligen Beamten keinen Reiz ausübt – nach Alimentationsprinzip, geregelt in Art. 33 Absatz 5 Grundgesetz.

Wovon hängt die Besoldungshöhe ab?

A13 ist Ihre Besoldungsgruppe? Dann hängt davon die Höhe Ihres Beamtensolds ab. A13 als Laufbahngruppe bildet Ihren Status nach Qualifikation und Dienstalter ab – als Oberamtsrat im Regierungs-, Verwaltungs-, Zoll- oder Justizdienst, aber auch als Polizeihauptkommissar erhalten Sie A 13.

Als Lehrer hängt Ihre Einstufung inzwischen von bestimmten Fach- und Unterrichtsspezifika, zusätzlichem Engagement (z. B. Schulleitung) und Ihrem Platz auf der Karriereleiter ab (Studienrat, Oberstudienrat etc.). In vielen Bundesländern finden Sie sich als Gymnasiallehrer in A13 wieder, werden aber auch als Realschullehrer in einigen nach A 13 bezahlt.

In der Regel gilt für Lehrer an Schulen mit lediglich Sekundarstufe I sowie Grundschulen A12. Ambitionen zur Grundschulrektorin? Je nach Schulgröße und Bundesland rücken Sie dann nach A13 auf, kommen allerdings an A16-Gymnasialrektoren nicht heran.

Was sind Besoldungsstufen?

Die Ziffer hinter der Besoldungsgruppe A13 verrät die Besoldungsstufe, z. B. 7, etwa nach acht Dienstjahren (auch Erfahrungsstufe genannt). In regelmäßigem Progress und automatisch steigen Sie eine Gehaltsstufe nach oben, was einen Bruttoanstieg von etwa drei bis sechs Prozent bedeutet, wie Sie Ihrer Bezügemitteilung entnehmen können.

Jedoch gestalten sich je nach Bundesland Anstiegshöhe sowie Jahresspanne zwischen den jeweiligen Besoldungsstufen unterschiedlich. Letztere vergrößert sich mit zunehmendem Dienstalter. Sinn der Regelung: Dafür sorgen, dass ein Berufsanfänger nicht ebenso viel wie ein erfahrener Beamter verdient. Allerdings wird ein entsprechendes tarifliches Endgehalt in der freien Wirtschaft meist viel eher erreicht!

Privilegien: Zuschläge, Sonderzulagen und Co.

Als Beamter sind Sie unkündbar und erhalten zwölf Monatsgehälter. Darüber hinaus regeln Bund, Länder und Kommunen Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld unterschiedlich. Wird Letzteres überhaupt gezahlt, dann nicht als Einmalzahlung, sondern auf die zwölf Monatsgehälter verteilt.

Außerdem kommen Sie als Beamter neben Ihrem A13 Grundgehalt in den Genuss von Zulagen wie Reisekosten, Trennungsgeld, Umzugskosten, Beihilfen bei Krankheit, Geburt und Todesfall sowie für Dienst an Sonn- und Feiertagen oder in Schichten. Aber – auch Abzüge sind möglich. Je nach Bundesland existieren Familienzulagen für Verheiratete inklusive kinderbezogenem Anteil sowie allgemeine Stellenzulagen, auch Strukturzulagen genannt.

Verbeamtet oder angestellt – einkommensmäßig ein Unterschied

Verbeamtete Lehrer staatlicher Schulen werden nach Landesbesoldungsordnung, angestellte Lehrer nach Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt. Eine Unterscheidung, die dazu führt, dass verbeamteten Lehrern, die keine Sozialabgaben leisten, bei gleichem Brutto deutlich mehr im Portemonnaie verbleibt.

Beispiel: Eine 35-jährige verbeamtete Gymnasiallehrerin in Nordrhein-Westfalen in A13 (Besoldungsstufe 7) und – weil ledig ohne Kind – in Steuerklasse I, mit acht Dienstjahren, keine Kirchensteuer, bezieht einschließlich allgemeiner Stellenzulage ein Bruttogehalt von um 4030 Euro. Nach Abzug von Lohnsteuer (um 910 Euro), Solidaritätsabgabe (um 50 Euro) und privater Krankenversicherung (um 220 bis 300 Euro) verbleiben der Beamtin ca. 2820 Euro netto.

Wer sich entscheidet, angestellt zu arbeiten, muss dagegen folgende Abzüge verschmerzen:

  • Lohnsteuer in Steuerklasse I um 760 Euro,
  • Solidaritätsabgabe um 40 Euro
  • Rentenversicherung um 380 Euro
  • Arbeitslosenversicherung um 60 Euro
  • Pflegeversicherung um 60 Euro
  • gesetzliche Krankenversicherung um 300 Euro

Unterm Strich bleiben der angestellten Lehrkraft 2430 Euro, sprich fast 400 Euro weniger als der Beamtin in A13 – ein Minus von etwa 16 Prozent.

Bundesbeamte vs. Landesbeamte

Das Gehalt für Beamte, Richter und Soldaten regelt das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die ihm nachgeordneten Besoldungsordnungen. Die Höhe des monatlichen Gehalts ist der aktuellen Besoldungstabelle zu entnehmen, mit höherem Dienstalter und Leistung steigen die Bezüge stufenweise an.

In A2 bis A13 existieren acht Stufen, so dass sich bei A13 monatliche Grundgehälter von 3.780,31Euro in Stufe 1 bis zu 4860,40 Euro in Stufe 8 ergeben. Das BBesG ist für alle Besoldungsempfänger bindend, da es durch den Bundestag verabschiedet wird. Sie sind als Beamter mit A13 unzufrieden? Dann müssen Sie zu keiner geringeren Instanz als dem Bundesverfassungsgericht gehen!

Länder regeln Sold unterschiedlich

Seit 2006 regeln die Länder die Entlohnung der Beamten in Eigenregie, so dass Sie als A13-Beamter in Hessen anders als in Bayern besoldet werden, in einigen Bundesländern kein Weihnachtsgeld, in anderen dagegen sogar Urlaubsgeld erhalten. In einigen bekommen Beamte ab A12 und höher mit dem Dezembergehalt 65 Prozent als Weihnachtsgeld.

A13 in Brandenburg und Sachsen? Keine Sonderzahlungen für Sie.? Beamter in Hamburg mit Familie? Hamburg zahlt Ihnen 300 Euro pro Kind. Die Unterschiede bei den Landesbeamten machen teilweise über 5000 Euro aus.

Nach dem Besoldungsreport des DGB liegt das Grundgehalt bei den Spitzenreitern etwa 8 Prozent über Bundesdurchschnitt, bei den Schlusslichtern Saarland und Rheinland-Pfalz um 4 Prozent unter Bundesdurchschnitt.

So ist bei den Lehrern der ersten Berufsjahre in A13, Besoldungsstufe 4, Rheinland-Pfalz mit 3545 Euro Grundgehalt Schlusslicht – und wird sogar von den A12 Berufsanfängern in Hessen (mit 3602 Euro) oder Hamburg (mit 3716 Euro) überrundet. Seine langjährigen Lehrkräfte in A13 (9) lässt sich Hamburg 4668 Euro kosten.

Die Gründe für die Unterschiede?

Unterschiedliche Wochenstundenregelungen, andere Besoldungshöhe, von 39 bis 42 Wochenstunden (WS), auch von 39 bis 41 WS gestaffelt innerhalb einiger Bundesländer – wie in Nordrhein-Westfalen!

Bei Lehrern spielen Unterschiede in Pflichtstundenzahl, Arbeitszeitmodellen sowie schulischen Aufgabenbereichen eine Rolle. Des Weiteren führt die Verweildauer der Stufenzugehörigkeit zu Unterschieden in der Besoldung, die je nach Bundesland länger oder kürzer ausfällt. Generell – nicht nur bei den Lehrern – zeigt sich so ein deutliches Gehaltsgefälle bei gleichem Anforderungsprofil.

Fazit: Besoldungstabellen sehr genau studieren

Der DGB fordert: Der Satz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ soll auch für Beamte gelten. Denn bisher entscheiden die Länder nach Kassenlage darüber. Auch der Beamtenbund fordert die einheitliche Vergütung der Landesbeamten.

Sie möchten wissen, was Ihnen in A13 im Detail zusteht? Arbeiten Sie Teilzeit, erhalten Sie Ihre Besoldung anteilig. Die aktuellen Bezügetabellen bzw. Besoldungstabellen von Bund und Ländern bilden ab, wie die Grundgehälter der Besoldungsgruppen A2 bis A16 geregelt sind. Unter oeffentlicher-dienst.info zum Beispiel – dort findet sich auch ein Rechner, mit dem Sie Ihr individuelles Nettogehalt kalkulieren können.

Bildquelle: © lassedesignen – Fotolia.com

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