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Wenn einer eine Reise tut…oder auch nicht. Wenn eine Reise durch aus bestimmten Gründen unterbrochen werden muss oder gar nicht angetreten werden kann, ist das für den Reisenden gleich doppelt ärgerlich.

Denn nicht nur fällt womöglich der wohlverdiente Urlaub aus, es können zudem auch noch Extra-Kosten entstehen. Denn der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft verlangen nicht selten hohe Stornogebühren. Genau dort setzt die Reiserücktrittsversicherung an. Doch lohnt die sich denn auch wirklich für jede Reise?

Übersicht:

  • Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
  • Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
  • Achtung, Stornokosten!
  • Wann sind die Stornokosten wie hoch?
  • Was deckt die Reiserücktrittsversicherung ab?
  • Geringe Stornokosten bei Online-Buchungen möglich
  • Reiserücktrittsversicherung online vergleichen
  • Wichtig: Auch Reiseabbruch mit versichern!
  • Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung?
  • Reiserücktritt und Risikopersonen
  • Fazit: Die Reiserücktrittsversicherung lohnt sich, wenn…

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Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Zunächst einmal zur Definition der Reiserücktrittsversicherung. Diese charakterisiert sich durch eine Leistung innerhalb der Reiseversicherungen, die nur unter bestimmten Umständen zum Tragen kommt, nämlich dann, wenn eine Reise aus bestimmten, versicherten Gründen nicht angetreten werden kann.

Eine Sonderform ist die Reiseabbruchversicherung. Bei Nicht-Antritt der Reise fallen Stornokosten an. Ist der Grund für den Nicht-Antritt versichert, ist die Leistung der Reiserücktrittsversicherung, diese Kosten zu übernehmen. Wird die Reise planmäßig angetreten und beendet, wird die Reiserücktrittsversicherung sozusagen umsonst bezahlt.

Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Daher stellt sich die Frage, wann sich die Reiserücktrittsversicherung lohnt und wann sie eigentlich sinnlos ist. Dazu ist es wichtig zu wissen, wann die Stornokosten für eine abgesagte Reise sehr hoch sind und wann sie die Reiserücktrittsversicherung zahlt.

Pro oder contra Reiserücktrittsversicherung ist auch eine Frage der Höhe von Stornokosten. Bei der durchschnittlichen Urlaubsreise, deren Kosten mit Übernachtung, Hin- und Rückflug eher im niedrigen dreistelligen Bereich liegt, ist die Reiserücktrittsversicherung eher unnötig.

Achtung, Stornokosten!

Richtig wichtig ist sie dann, wenn die Stornokosten ins Uferlose gehen können. Die Höhe der Stornokosten variiert stark mit dem Zeitraum vor dem Reiseantritt und den eigentlichen Reisekosten.

Wird die Reise zum Beispiel einen Monat vor Reiseantritt storniert, kann man mit Stornogebühren in Höhe von 20% des Reisepreises rechnen. Je näher die Stornierung an den Abreisetag heranrückt, desto höher wird auch der Prozentsatz der Stornogebühren auf den Reisepreis. Manche Reiseveranstalter berechnen gar 100%.

Wann sind die Stornokosten wie hoch?

Hier gelten in der Regel standardisierte Werte. Jeder Reiseanbieter hat aber eine individuelle Stornostaffelung, die sich vor Ort erfragen lassen, bzw. auch in den jeweiligen AGBs nachzulesen sind:

  • bis zum 31. Tag vor der Reise: 25 % der gesamten Reisekosten
  • ab dem 30. Tag: 40 %
  • ab dem 24. Tag: 50 %
  • ab dem 17. Tag: 60 %
  • ab dem 10. Tag: 80 %
  • ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
  • Reiseantritts, sowie bei Nichtantritt: 90 %

Was deckt die Reiserücktrittsversicherung ab?

Gut, wer dann eine Reiserücktrittsversicherung hat, die die Kosten übernimmt. Tut sie das auch? Kommt ganz auf den Grund für den Reiserücktritt an. Wer aus folgenden Gründen eine Reise nicht antritt, bleibt wahrscheinlich auf den Stornogebühren sitzen:

Nicht in der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt:

  • Keine Lust mehr auf die Reise, z.B. wegen Trennung vom Partner
  • Staubedingt das Flugzeug verpasst
  • Höhere Gewalt, Kriege, Streiks

Bedingt in der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt:

  • Unerwartetes Jobangebot
  • Nachprüfungen in der Universität oder der Schule

Immer versichert in der Reiserücktrittsversicherung:

  • Jobverlust
  • Gerichtsvorladung als Zeuge
  • Vermögensschaden besonderer Schwere (z.B. Hausbrand)
  • Schwierigkeiten in der Schwangerschaft
  • Opfer eines schweren Unfalls oder einer schweren Straftat
  • Unverträglichkeit gegen Impfung oder Prothesen-Defekt
  • Unerwartete schwere Krankheit
  • Tod eines Angehörigen

Geringe Stornokosten bei Online-Buchungen möglich

Man wünscht ihn keinem, aber wer einen „guten“ Grund hat, hat immerhin nicht auch noch zusätzliche Kosten bei der Stornierung der Reise zu befürchten.

Ansonsten ist es immerhin zuträglich, wenn man schon möglichst lange vor der Reise weiß, dass man sie nicht antreten kann. Oder man stellt sich die Reise selbst im Internet zusammen. Dort gibt es nämlich auf einigen Portalen für Online-Bucher Freiheit von Stornokosten!

Reiserücktrittsversicherung online vergleichen

Man muss nur vorab ein wenig recherchieren, um entsprechend entgegenkommende Buchungsportale zu finden. Zudem lassen sich durch eine gründliche Recherche auch noch mehr Schnäppchen machen, und zwar der Reiserücktrittsversicherung selbst.

Auch hier gibt es nämlich himmelweite Unterschiede, die man nur finden muss. So listen verschiedene Portale für Reiserücktrittsversicherungen Angebote aller Versicherer auf, und man kann sich das günstigste und umfangreichste Angebot heraussuchen.

Wichtig: Auch Reiseabbruch mit versichern!

Aber bei allem Preisvergleich darf nicht vergessen werden, dass auch der Reiseabbruch mit versichert sein sollte. Dieser kann nämlich ebenfalls ein Segen sein, wenn das gebuchte Hotel zum Beispiel neben der Baustelle eines anderen Hotels steht, man erkrankt oder unterwegs einen Unfall hat.

Die Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten, die durch eine vorzeitige Rückreise zusätzlich anfallen.

Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Wie auch generell bei der Reiserücktrittsversicherung gilt bei der Frage nach der Selbstbeteiligung die Frage nach dem Gesamtpreis der Reise. Ist diese nämlich insgesamt sehr kostspielig, wird auch die Selbstbeteiligung an den Stornokosten sehr hoch ausfallen.

So sind z.B. der Skiurlaub mit der 4-köpfigen Familie, die Rundreise an der Ostküste der USA oder generell Kreuzfahrten eindeutig Fälle für die Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung.

Reiserücktritt und Risikopersonen

Neben der Frage nach der Selbstbeteiligung kann es auch relevant sein, ob man überhaupt selbst der Grund für den Reiserücktritt darstellt.

Denn es können auch andere Menschen sein, die dafür verantwortlich sind. Diese werden als so genannte Risikopersonen bezeichnet und sind zum Beispiel nahe Verwandte oder auch Menschen, die in derselben Buchung mitreisen.

Fazit: Die Reiserücktrittsversicherung lohnt sich, wenn…

…eine kostspielige Reise lange im Voraus gebucht ist. Denn die Reiserücktrittsversicherung zahlt sich im wahrsten Sinne nur dann richtig aus, wenn die Reise vorzeitig storniert werden kann. Für zusätzliche Sicherheit lohnt sich die Reiserücktrittsversicherung in jedem Fall inklusive Reiseabbruchversicherung.

Bildquelle: © Torbz – Fotolia.com

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