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Von mageren 450 Euro noch in die Rentenkasse einzahlen, wer sollte sich denn davon überzeugen lassen?
Das sind vielleicht Sie! Denn es ist gar nicht so verkehrt die Vorteile der Rentenbeitragszahlung bei einem Minijob zu hinterfragen und abzuwägen. Lesen Sie selbst.

Übersicht

  • Der Minijob, überall vertreten
  • Was heißt jetzt Minijob genau?
  • Der Minijob und die Rentenversicherung
  • Die Ausgangslage
  • Der Vorteil für Studenten
  • Der Vorteil für Alleinerziehende

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Der Minijob, überall vertreten

Minijobber sind Bestandteil der heutigen Arbeitswelt. Ob als Kellner, in den Fabriken oder auch in den Regalen im Supermarkt, der Minijob wird überall genutzt.

Wo sich Studenten das Studium ermöglicht, versuchen Arbeitslose den Geldbeutel aufzubessern und nutzen Alleinerziehende die meist einzige Möglichkeit das Budget aufzubessern.

Sie alle sind als Minijobber unterwegs und müssen nicht in die Rentenversicherung einzahlen. Doch ist es als Minijobber vielleicht auch von Vorteil, seinen Rentenbeitrag zu leisten? Zahlt sich für manche vielleicht die Rentenversicherung sogar aus?

Was heißt jetzt Minijob genau?

Ein Minijob wird auch geringfügige Beschäftigung genannt. Bezeichnend für den Minijob ist, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt einen Höchstbetrag, der gesetzlich definiert ist, nicht übersteigen darf. Das sind derzeit 450 Euro.

Weiterhin sind die Minijobber in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig.

Von der Rentenversicherungspflicht können sie sich befreien lassen.

Der Minijob und die Rentenversicherung

Wer in einem Minijob arbeitet, benötigt erfahrungsgemäß jeden Cent. Da lockt das Angebot, sich von der Rentenversicherung befreien zu lassen viele. Immerhin 80 Prozent der Befragten lehnen die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge ab. Eine Entscheidung, die überlegt und hinterfragt werden sollte.

Was viele nicht wissen: Wer sich von der Rentenversicherung befreien lässt, geht eine bindenden Entscheidung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses ein.

Doch für manche unter Ihnen zahlt sich die Rentenversicherung im Minijob aus.

Die Ausgangslage

Zunächst gibt es folgende Ausgangslage:

Sie müssen von 450 Euro 16,55 Euro aufbringen, um in die Rentenkasse einzuzahlen. Davon erhöht sich nach einem Jahr Minijob Ihre Rente um ganze 4,50 Euro monatlich.

Das ist nicht grade ein überzeugendes Argumente und wahrscheinlich die Grundlage auf der die meisten Menschen, die Zahlung der Rentenversicherung ablehnen.

Doch neben der Rentenauszahlung sind die Pflichtbeitragszeiten ein wichtiges Kriterium, das oft übersehen wird.

Der Vorteil für Studenten

Sie müssen Pflichtbeitragszeiten sammeln, um ohne Kürzung die Rente anzutreten. Wer jetzt in jungen Jahren studiert, kann die Zeit des Studiums aber nicht als Beitragsjahre geltend machen. Die Zeit, in der die Studenten als Minijobber arbeiten hingegen schon.

Hier zahlt sich der Minijob für die Rentenversicherung aus. Die Pflichtbeitragszeiten werden damit erfüllt.

Der Vorteile für Erziehende oder Arbeitslose

Genau wie Studenten können auch Erziehende und Arbeitslose die Beitragsjahre mittels eines Minijobs aufstocken. Bei Erziehenden können so die fehlenden zwei Jahre bei einem Minijob wettgemacht werden.

So macht eine Entscheidung Sinn, die mit Bedacht und informiert getroffen wird.

Bildquelle: © marcus_hofmann – Fotolia.com

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