GerichtsprozessGerichtsurteilKinder am

Meldung: Einem jüngst gesprochenen Urteil des Bundessozialgerichtes Kassen zufolge – gesprochen anhand eines Urteils des Landessozialgerichtes Stuttgarts – gilt der Unfall eines Schülers im Rahmen eines von der Schule organisierten und angesetzten Projektes als von der Schülerunfallversicherung abzudecken und finanziell zu übernehmen. Der Fall: Ein Schüler war auf dem Rückweg von einem (Schul-)Projekt gestürzt, schwer verunglückt und seitdem auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Landes-Unfallkasse wollte die Kosten dafür nicht übernehmen. Dieser Entscheidung widersprach das Bundessozialgericht im Rahmen des o.g. Urteils nun. 

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