Meldung: Einem Fall aus der Schweiz zufolge, bei welcher die Mutter eines 7-jährigen Mädchens dagegen war, ihre Tochter dem Sexualkundeunterricht in der Schule beiwohnen zu lassen, ist dies – laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – eindeutig Pflicht. Die Mutter argumentierte mit dem frühen Alter und der fehlenden Reife ihres Kindes für eine derartige Thematik. Die Richter hingegen sehen den Sexualkundeunterricht in Schulen als enorm wichtig an, um Kinder früh aufzuklären und vor sexueller Gewalt in Schutz zu nehmen. Demnach wurde die Klage abgewiesen.

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