Rente am

Die Rente ist sicher, hieß es noch vor einigen Jahren, aber darauf verlassen sich nur noch die wenigsten. Durch verschiedene zusätzliche Maßnahmen wie die Riester- oder Rürup-Rente steigen zwar die Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen aber auch die Unsicherheit. Wir geben Ihnen die wichtigsten Informationen zur Rente mit 62.

Überblick:

  • Definition
  • Rentensysteme in Deutschland
  • Die gesetzliche Rentenversicherung
  • Leistungen
  • Eckrente und Durchschnittsrente
  • Regelaltersgrenze
  • Staatliche Rente mit 62
  • Private Rente mit 62
  • Rentenansprüche durch Minijob
  • Rente und Altersteilzeit
  • Hinzuverdienst

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Definition

Der Begriff Rente wird im allgemeinen Sprachgebrauch für die staatlichen Zahlungen verwendet, auf die man durch regelmäßige Beiträge Anspruch hat. Dabei kann es sich um eine Altersrente oder eine Rente aus anderen Gründen handeln, zum Beispiel bei Arbeitsunfähigkeit.

Es gibt aber auch andere Fälle, in denen zuvor nicht eingezahlt wurde, wie zum Beispiel die Waisen- oder Witwenrente. Weitere Begriffe, die hier verwendet werden sind Pension oder Ruhegehalt.

Rentensysteme in Deutschland

Wissen Sie, was gemeint ist, wenn vom Rentensystem die Rede ist? In Deutschland gibt es gleich mehrere davon. Zum Beispiel für Soldaten und Beamte oder für Menschen, die freiwillig vorsorgen oder von Ihrem Unternehmen unterstützt werden.

Im Folgenden gehen wir im Besonderen auf die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Die gesetzliche Rentenversicherung

Die staatliche Rentenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung. Sie tritt dann in Kraft, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Alter oder anderer Voraussetzungen aus dem Berufsleben ausscheidet. Mit den Einnahmen soll weiterhin die Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet werden.

Die Finanzierung der Rente wird hauptsächlich durch ein Umlageverfahren gewährleistet. Der so genannte Generationenvertrag sieht vor, dass das Geld, welches Sie heute ‘in Ihre Rente einzahlen‘, dazu verwendet wird, um die Leistungen für einen der Rentner von heute zu ermöglichen.

Dieses System funktioniert nur dann, wenn die Zahl der Rentner und der Einzahler in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander steht. Ein einfaches Mittel, um dieses Verhältnis zu gewährleisten ist es, das Rentenalter hinaufzusetzen, wenn es zu viele Rentner gibt.

Leistungen

Wer Anspruch auf Rente hat, bekommt Geld oder aber Leistungen für die medizinische oder berufliche Rehabilitation, wenn das Rentenalter noch nicht erreicht ist. Im Normalfall beginnen die Zahlungen bei Erreichen der Regelaltersgrenze.

Wie viel man bekommt, hängt davon ab, wie viel man eingezahlt hat, wie lange man eingezahlt hat, welchen beruflichen Status man hatte und welchen Wert die Rente momentan hat. Für die Berechnung nutzt man nämlich nicht direkt Geldbeträge sondern Entgeltpunkte, die dann wieder in einen bestimmten Betrag umgerechnet werden.

Eckrente und Durchschnittsrente

Für die Rente gibt es zwei wichtige Vergleichswerte: die Eckrente, die den Betrag angibt, den ein Mensch erhalten würde, der 45 Jahre lang ohne Unterbrechung in die Rentenkasse eingezahlt hat und die tatsächliche Durchschnittsrente, die weit darunter liegt.

Der Zeitraum von 45 Jahren ist der Richtwert, der mindestens erreicht werden muss, damit eine Rentenzahlung ohne Abzüge möglich ist. Wer also mit 16 angefangen hat zu arbeiten, kann mit 61 in Rente gehen. In der Realität gibt es aber einiges, was das verhindert. Die Eckrente erreicht deswegen kaum jemand.

Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze ist ein vom Gesetzgeber festgelegter Wert, der bestimmt, ab wann man vollen Anspruch auf Rente hat. Für Jahrgänge mit dem Geburtsjahr 1947 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und einem Monat. Diese Grenze wurde schrittweise um drei Monate angehoben und soll im Jahr 2029 schließlich 67 Jahre erreichen.

Staatliche Rente mit 62

Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen wollen, müssen Sie dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen zum Beispiel mindestens 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Wenn Sie danach die vorzeitige Rente beantragen, werden Ihnen für jeden Monat, den Sie früher mit der Arbeit aufhören 0,3 Prozent von Ihren Rentenzahlungen abgezogen.

Nehmen Sie dafür am besten frühzeitig mit Ihrer Rentenversicherungsanstalt Kontakt auf. Sie kann Ihnen sagen, ob Sie die Voraussetzungen für eine vorzeitige Rente erfüllen und wie viel Geld Sie bekommen. In regelmäßigen Informationen werden Sie darüber informiert, wie Ihre Absicherung im Moment aussieht und ob Sie weitere Vorsorge treffen sollten.

Private Rente mit 62

Von allen Seiten wird empfohlen, privat für das Alter vorzusorgen. Der Ratschlag ist sehr sinnvoll, aber es gibt unendlich viele Möglichkeiten dafür. Für die einen ist die Riester-Rente das richtige Instrument, für andere ist es Immobilienbesitz.

Wenn Sie sich das Ziel ‚Rente mit 62‘ stecken, können Sie sich auf bestimmte Arten von Geldanlagen konzentrieren. Die größte Sicherheit bieten Anlagen mit fester Laufzeit, Wertgegenstände und Immobilien. Dabei sollten Sie aber immer den Einfluss der Inflation und andere langfristige Entwicklungen bedenken.

Rentenansprüche durch Minijob

Wer früher in Rente geht und damit nicht mehr beitragspflichtig ist, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Von Fall zu Fall kann man das umgehen, indem man seinen Vollzeitjob kurz vor Erreichen des Rentenalters kündigt und sich einen Mini Job sucht, bei dem man weiterhin Beiträge einzahlt. Damit ist man zwar nur fast in Rente, bekommt dafür aber mehr Geld bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Außerdem entfällt die zweijährige Sperrzeit, die verhindern soll, dass man kündigt, um Arbeitslosengeld I und direkt danach die Rente zu bekommen.

Rente und Altersteilzeit

Wenn Sie Altersteilzeit nutzen möchten, sollten Sie aufpassen, dass sich das nicht negativ auf ihre Rentenansprüche auswirkt. Leider ändert sich die Gesetzgebung bei der Rente meist schneller als man für die Altersteilzeit planen kann. Damit Sie möglichst wenig finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, sollten Sie sich nach dem Ende der Altersteilzeit arbeitslos melden. Damit haben Sie Anspruch auf 24 Monate Unterstützung durch das Arbeitslosengeld I.

Hinzuverdienst

Auch während der Rente können Sie Geld verdienen. Je nachdem für welche Art der Rente (Vollrente oder Teilrente) Sie sich entschieden haben, ist die Hinzuverdienstgrenze unterschiedlich hoch. Der Betrag liegt zwischen 450 Euro bei Vollrente und 2.126,25 Euro bei einer 1/3-Rente.

Bildquelle: © anyaberkut – Fotolia.com

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