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Wer von dem Rundfunkbeitrag GEZ schon länger befreit ist oder die ermäßigt zahlen könnte und dies bisher nicht geltend gemacht hat, sollte jetzt handeln. Die Gesetzesänderung könnte helfen, zu viel gezahltes Geld einzufordern.

Übersicht

  • Der Rundfunkbeitrag GEZ
  • Was sich seit 2013 geändert hat
  • Wer zahlt jetzt den GEZ Rundfunkbeitrag?
  • Gibt es eine Befreiung von der Zahlung?
  • Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
  • Die Gesetzesänderung 2017
  • Was Sie beachten müssen

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Der Rundfunkbeitrag GEZ

Die neue Rundfunkgebührenverordnung sollte eine Imageänderung mit sich bringen. Die ehemalige GEZ ist zur „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ geworden. Mit der Namensänderung zahlen die Verbraucher jetzt auch keine Rundfunkgebühren mehr sondern entrichten Rundfunkbeiträge.

Was sich seit 2013 geändert hat

Nicht nur der Name hat sich geändert, 2013 ist auch die neue Rundfunkgebührenordnung in Kraft getreten. Seit diesem Jahr wird einheitlicher Rundfunkbeitrag gezahlt, der die bisherigen Rundfunkgebühren ablöst.

Der vorangegangenen Rundfunkgebühren sind nach der Anzahl der Empfangsgeräte in einem Haushalt veranschlagt worden.

Nun wird ein Pauschalbetrag verlangt, der 17,50 beträgt. Dieser Betrag wird pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, wie viele Rundfunkempfangsgeräte, wie beispielsweise Fernseher, Computer oder Radios in Ihrem Haushalt sind.

Wer zahlt jetzt den GEZ Rundfunkbeitrag?

Rundfunkbeiträge GEZ zahlen volljährige Personen – pro meldepflichtiger Wohnung. Die Prüfung erfolgt über das Einwohnermeldeamt.

Bei einer privat genutzten Zweit- oder auch Ferienwohnung gelten die gleichen Grundlagen. Auch hier werden 17,50 Euro fällig.

Gibt es eine Befreiung von der Zahlung

Es gibt verschiedene Personengruppen, die sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrages GEZ befreien lassen können.

Dazu gehören:

  • Hartz-IV-Empfänger
  • Studenten im Bezug von Bafög
  • Sozialhilfeempfänger
  • Personen in der Ausbildung, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen
  • Menschen, die Asylbewerberleistungen beziehen
  • Taubblinde
  • Betroffene, die Grundsicherung erhalten

Gut zu wissen, ist auch die Tatsache, dass bei Ehegatten und eingetragenen Partnerschaften beide Partner den Rundfunkbeitrages GEZ nicht zahlen müssen, wenn nur einer befreit ist. Bei Wohngemeinschaften verhält sich das anders.

Die Ermäßigungen des Rundfunkbeitrages

Ab einem Grad der Behinderung von 60 Prozent können Sie als Betroffener nachweislich mit einem Drittel Ermäßigung des Rundfunkbeitrages rechnen. Die gleichen Voraussetzungen gelten für Blinde und Sehbehinderte.

Diese Ausnahmeregelung greift auch für gehörlose Menschen.

Die Gesetzesänderung 2017

Bis zu diesem Jahr galt eine Befreiungsanfrage nur für die Zukunft. Seit der Gesetzesänderung 2017 können Sie sich von dem Rundfunkbeitrag GEZ für die vergangenen drei Jahre befreien lassen, wenn die Voraussetzung für die Befreiung oder die Ermäßigung da schon bestanden hat.

Das bedeutet, wenn Sie zu den befreiten Personen in den Ausnahmeregelungen gehören und es versäumt haben, Ihre Befreiung geltend zu machen, können Sie das nun rückwirkend machen.

Somit hilft Ihnen die Gesetzesänderung den Anspruch auf zu viel gezahlte Rundfunkbeiträge GEZ durchzusetzen.

Was Sie beachten müssen

Völlig unabhängig ob Sie von der Rundfunkgebühr GEZ befreit sind oder die Ermäßigung beanspruchen wollen, Sie müssen einen Antrag stellen.
Die Gebührenbefreiung erfolgt nicht automatisch.

Dem Antrag entsprechend müssen Sie die passenden Belege beifügen, sie beispielsweise der Erhalt von Berufsausbildungsbeihilfe. Die entsprechenden Formulare lassen sich schon im Internet ausfüllen oder Sie holen sich das passende Formblatt beim Bürgerbüro.

Bildquelle: © CrazyCloud – Fotolia.com

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