Versicherung am

Ihnen sind Begriffe wie Schadenfreiheitsklasse oder Schadenfreiheitsrabatt zwar nicht fremd und Sie können sich schon darunter etwas vorstellen. Doch wissen Sie darüber wirklich gut Bescheid oder sind Ihre Kenntnisse nur oberflächlich? Dieser Artikel informiert Sie rund um die Schadenfreiheitsklasse. Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Was bedeutet eine Schadenfreiheitsklasse?
  • Systematik der Schadenfreiheitsklassen
  • Wechsel der Kfz-Versicherungsgesellschaft
  • Schadenfreiheitsrabatte
  • Beispiel-Tabelle
  • Einstufungsmethode
  • Zweitwagen-Einstufung
  • Erst-Einstufung von Fahranfängern
  • Schadenfreiheitsklasse behalten
  • Vertragsunterbrechung
  • Fazit

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Was bedeutet eine Schadenfreiheitsklasse?

An der Schadenfreiheitsklasse ist zu erkennen, wie viele Jahre jemand bereits unfallfrei Auto fährt. Unfallfrei heißt dabei, dass am Auto kein Versicherungsschaden entstand.

Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt maßgeblich den Kfz-Versicherungsbeitrag, und zwar die Beitragshöhe der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie der Vollkaskoversicherung. Keine Rolle hingegen spielt die Schadenfreiheitsklasse für die Höhe der Teilkaskoversicherungsbeiträge.

Je länger jemand also unfallfrei fährt beziehungsweise keinen Versicherungsschaden am Kraftfahrzeug hatte und diesen meldet, desto höher sind seine Schadenfreiheitsklasse und damit sein Schadenfreiheitsrabatt.

Systematik der Schadenfreiheitsklassen

Die Schadenfreiheitsklassen, abgekürzt SF, reichen von SF ½ bis SF 35. Dabei bezeichnet in den Schadenfreiheitsklassen SF 1 bis SF 35 die Zahl stets die Anzahl der Jahre unfallfreien Fahrens. Es werden also höchstens 35 Jahre unfallfreies Autofahren ohne Versicherungsschaden anerkannt.

Die Schadenfreiheitsklasse SF ½ wird für einen EU-Führerscheinbesitz von mindestens drei Jahren vergeben. Führerscheinanfänger werden mit einer Null = 0 geführt.

Zusätzlich gibt es die Malusklasse M für Fahranfänger, die schon kurz nach Abschluss der Versicherung einen Autounfall durch eigenes Verschulden verursacht haben, sowie die Klasse S als Rückstufungsklasse für Versicherungsnehmer, die bereits in SF-Klasse 1 waren und einen selbstverschuldeten Versicherungsschaden hatten.

Wechsel der Kfz-Versicherungsgesellschaft

Beim Wechsel in eine andere Kfz-Versicherungsgesellschaft wird dem Versicherten die erreichte Schadenfreiheitsklasse genauso wie bei seiner vorherigen Versicherung angerechnet. Die aktuelle SF-Klasse ist aus dem Versicherungsschein ersichtlich. Auch können sich die Versicherungsgesellschaften untereinander austauschen.

Schadenfreiheitsrabatte

Wie hoch in den einzelnen Schadenfreiheitsklassen der Schadenfreiheitsrabatt in der Praxis ausfällt, ist von den jeweiligen vertraglichen Regelungen der einzelnen Versicherer abhängig. Bei einem Versicherungswechsel kann es daher geschehen, dass trotz derselben Schadenfreiheitsklasse der Rabatt anders ausfällt und höher, aber auch niedriger sein kann.

Pauschal lässt sich sagen, dass in der Schadenfreiheitsklasse 1 die Beitragshöhe 100 % entspricht. Bei den Schadenfreiheitsklassen ½, 0, S und M beträgt der Beitrag zur Kfz-Versicherung über 100 %. Bei den Klassen SF 2 bis SF 35 liegt der Kfz-Versicherungsbeitrag unter 100 %, wobei er in SF 35 bis auf 20 % des für SF 1 fälligen Beitrags, der Bezugsgröße, absinken kann.

Beispiel-Tabelle

Wie die Verteilung der Beitragshöhen bezogen auf die Schadenfreiheitsklassen aussehen kann, zeigt folgende Beispiel-Tabelle:

Schadenfreiheitsklassen          Beitragssätze in Prozent

SF M                                         bis 245 %

SF 0                                          bis 230 %

SF ½                                         bis 140 %

SF 1                                          100 %

SF 2                                          85 %

SF 3                                          70 %

SF 4                                          60 %

SF 5 – SF 6                                55 %

SF 7 – SF 8                                50 %

SF 9 – SF 11                              45 %

SF 12 – SF 15                            40 %

SF 16 – SF 21                            35 %

SF 22 – SF 25                            30 %

SF 26 – SF 30                            25 %

SF 31 – SF 35                            20 %

Wenn auch jede Versicherungsgesellschaft ihre Beitragsstufen individuell festlegt, bietet obige Tabelle eine anschauliche Orientierung.
Differenziertere Auskünfte zu den Beitragshöhen lassen sich direkt bei den Versicherungsgesellschaften einholen, insbesondere bezüglich der eventuell etwas stärkeren Abweichungen zwischen Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung.

Einstufungsmethode

Kam es in einem Kalenderjahr nicht zu einem Kfz-Versicherungsschaden, erreicht der Autofahrer die nächste Schadenfreiheitsklasse. Musste er seiner Versicherung einen Unfall melden, wird er zurückgestuft.

Zweitwagen-Einstufung

Versichert ein Kfz-Besitzer einen weiteren Wagen auf sich oder den Ehe- oder Lebenspartner, bekommt er von fast allen Versicherern eine bessere Einstufung als SF ½ angeboten. Wird das Zweitfahrzeug immer nur von ihm selbst gefahren, akzeptieren verschiedene Versicherer sogar eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse wie beim Erstfahrzeug. Sollte dann jedoch ein Versicherungsfall eintreten, stufen die meisten Versicherer die Schadenfreiheitsklassen beider Fahrzeugverträge zurück, egal, welches der beiden Fahrzeuge am Unfall beteiligt war.

Erst-Einstufung von Fahranfängern

Fahranfänger starten immer mit der Einstufung SF 0 und entsprechend hohen Versicherungsbeiträgen. Ausnahmen von der Einstufung in SF 0 kann es geben, wenn gelegentlich dennoch eine legal erworbene Fahrpraxis bestand oder das „Begleitende Fahren ab 17 Jahren“ absolviert wurde.

Schadenfreiheitsklasse behalten

Die Hochstufung in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse erfolgt nur dann, wenn im vorausgegangenen Kalenderjahr kein Versicherungsschaden gemeldet wurde. Andernfalls wird der Versicherungsnehmer, abhängig von der Schadenshöhe, um eine oder mehrere Klassen heruntergestuft. Ebenso verfahren die Versicherungsgesellschaften bei weiteren Schäden.

Es kann sich also lohnen, nicht jeden Unfall der Versicherung zu melden und so die aktuelle Schadenfreiheitsklasse zu behalten. Verpflichtet zur Schadensmeldung ist der Versicherungsnehmer nicht.

Die Folgen können weitreichende finanzielle Konsequenzen sein durch jahrelange höhere Beitragszahlungen. Während Abstufungen um gleich mehrere Schadenfreiheitsklassen in einem Jahr möglich sind, geht es aufwärts stets nur um eine Schadenfreiheitsklasse pro Jahr. Ein Rechenexempel kann sich daher lohnen statt einer sofortigen Schadensmeldung.

Vertragsunterbrechung

Nicht jeder Führerscheininhaber ist ständig im Besitz eines Autos. Ebenso kann ein Auto auch vorübergehend stillgelegt und abgemeldet werden. Bei einer Unterbrechung des Kfz-Versicherungsvertrags geht die erreichte Schadenfreiheitsklasse nicht unmittelbar verloren.

Viele Versicherungen lassen sie bis zu sieben Jahren stehen. Bei längerer Vertragsunterbrechung erfolgt die Abstufung in SF-Klasse ½. Hierzu sollten Versicherungsnehmer allerdings rechtzeitig ihr Versicherungsunternehmen befragen.

Fazit

Schadenfreiheitsklassen sind sinnvoll zum Erzielen einer disziplinierten Fahrweise mit möglichst wenigen Versicherungsschäden. Sie mahnen Fahranfänger zur Vorsicht und motivieren sie zum Erlangen einer höheren und damit preisgünstigeren Einstufung. Erfahrene und unfallfreie Autofahrer werden durch eine laufend steigende Schadenfreiheitsklasse belohnt.

Das System der Schadenfreiheitsklassen ist leicht verständlich. Für eine geschickte Verbindung von Schadenfreiheitsklasse und Fahrpraxis sind ein paar zusätzliche Tipps wie in diesem Artikel dennoch hilfreich. Da die einzelnen Versicherungsgesellschaften ihre Verträge unterschiedlich gestalten, lohnt sich das Vergleichen von Beiträgen und Leistungsversprechen hier besonders.

Bildquelle: © Jakub Jirsák – Fotolia.com

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