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Bei einer Schenkung fallen Schenkungssteuer an. Diese können Sie bequem mit einem Schenkungssteuerrechner Online ermitteln. Das gilt für das geschenkte Vermögen, genauso wie für Sachwerte. Damit Sie aber die attraktiven Freibeträge bei einer Schenkung zu nutzen wissen und sich genau in dem Thema auskennen, informieren wir Sie hier in diesem Artikel rund um die Schenkung und den Schenkungssteuerrechner.

Übersicht:

  • Erbe und Erbschaft
  • Was genau ist eine Schenkung?
  • Einzelheiten einer Schenkung
  • Der Schenkungsvertrag
  • Wichtige Bestandteile des Schenkungsvertrages
  • Der Schenkungssteuerrechner
  • Sachwerte im Schenkungssteuerrechner
  • Freibeträge bei Schenkungen
  • Fristen beim Finanzamt

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Schenkungssteuerrechner


Erbe und Erbschaft

Das Erbe und die Erbschaft sind in vielen Fällen ein Thema, das immer noch mit Vorsicht angegangen wird. Doch grade in diesem Bereich sollten Sie sich genau informieren, um Eventualitäten vorzubeugen. Je mehr Sie darüber wissen, desto einfacher haben Sie es im Erbfall. Sie können wichtige Tipps und Ratschläge beherzigen und wertvolle Gelder einsparen, wenn Sie Ihre Wissenslücken mit Informationen füllen und für sich nutzen.

Die Erbschaft bezeichnet das gesamte Vermögen des Erblassers. Dazu behört das Vermögen und Vermögenswerte, genauso, wie die Verpflichtungen. Der Erbe ist dann der Gesamtrechtsnachfolger des Vermögens. Detaillierte Angaben zu diesem Bereich erfahren Sie auf den Seiten der Schenkungsteuerrechner im Internet.

Was genau ist eine Schenkung?

Eine Schenkung ist genau gesagt ein Vertrag, der zwischen dem Schenker und dem Beschenkten geschlossen wird. Bestandteil des Vertrages ist die Schenkung zu Lebzeiten. Im Erbrecht gibt es viele Bestimmungen und auch die Erbschaftsteuer, die festen Regelungen unterliegt. Für viele Menschen ist eine Überlegung wert, eine Schenkung zu vereinbaren, um eine Steuerersparnis zu erwirken. Der Schenkungssteuerrechner erleichtert Ihnen die Berechnung und Sie können sich auf diese Weise eine reelle Übersicht der Ersparnis machen. Mit einer Schenkung sind noch andere Verpflichtungen verbunden, die Sie aber dennoch beachten sollten.

Einzelheiten einer Schenkung

Die Schenkung erfolgt vertraglich. Der Schenker bereichert in diesem Fall den Beschenkten unentgeltlich aus seinem Vermögen. Darüber sind sich beide Parteien einig. Doch hier ist Vorsicht seitens des Beschenkten geboten, denn Geschenke können zurückgefordert werden, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.

Ein Grund dafür ist die Verarmung des Schenkers. In diesem Fall kann das Sozialamt, die Schenkung von Ihnen einfordern und Sie müssen diesem nachkommen. Eine weitere, nicht seltene Möglichkeit, der Unwegsamkeiten, sind Pflichtteilsstreitigkeiten. Bei derartigen Auseinandersetzungen kann eine Schenkung, die dem Erbfall vorangegangen ist, mit dem Erbe verrechnet werden. Informieren Sie sich also genau, entweder über die Rubriken in den Schenkungssteuerrechnern oder gegebenenfalls beim Fachmann, um detailliertes Wissen zu erlangen.

Der Schenkungsvertrag

Der Schenkungsvertrag enthält im Grunde genommen die Willenserklärung des Schenkers, der einen Vermögenswert verschenken möchte. Die genauen Bestimmungen für Schenkungsvertrage sind im BGB in den §§ 516ff enthalten. Es gibt eine Vielzahl von Umständen, die einer Schenkung zugrunde liegen und spezielle Vertragsmuster erfordern.

Nicht selten ist Beschenkte zum Beispiel auch eine Institution oder ein gemeinnütziger Verein oder es handelt sich um die Schenkung eines Kunstwerkes an ein Museum oder ähnliches.

Diese Schenkungen bedürfen oftmals der passenden Schenkungsverträge. Sie können im Netz verschiedene Muster für Schenkungsverträge zur Verwendung nutzen. Der Vertrag ist mit einer notariellen Beurkundung dann rechtswirksam. Die genauen Angaben hierzu entnehmen Sie dann dem Schenkungssteuerrechner oder den dafür bestehenden Portalen im Internet.

Wichtige Bestandteile des Schenkungsvertrages

Im Schenkungsvertrag sollten auf alle Fälle folgende Inhalte aufgeführt werden:

Der Beschenkte, sowie der Schenker müssen genaue Daten über den Namen, die Adresse machen und das mit dem Personalausweisdaten oder dem Reisepass bestätigen, sowie der Verwandtschaftsgrad, in dem der Beschenkte und der Schenkende zueinander stehen.

Sie sollten detaillierte Angaben über den Gegenstand des Vermögens machen, den der Schenker dem Beschenkten in diesem Vertrag schenken möchte. Eventuell muss der Schenker den Besitz des zu verschenkenden Vermögenswertes nachweisen und den genauen Aufbewahrungsort angeben.

Der Schenkungssteuerrechner

Der Schenkungssteuerrechner hilft Ihnen kostenfrei und völlig problemlos, die eventuell anfallenden Steuern Ihrer Schenkung zu berechnen. Hierfür gibt es genau Angaben, die Sie zur Berechnung ausfüllen müssen und danach erhalten Sie Ihr Ergebnis. Eine Schenkung unterliegt der Schenkungssteuer, die aber unter bestimmten Kriterien Gestaltungsmöglichkeiten offen hält und Ihre Steuerlast erheblich erleichtern können.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit einem Schenkungssteuerrechner einen genauen Überblick verschaffen zu können, um für sich das Optimum rausholen zu können. Sie haben dann den Vorteil von Ihrem Wissen.

Sachwerte im Schenkungssteuerrechner

Sachwerte, wie Immobilien werden unter festgelegten Kriterien eingeschätzt. Falls Ihnen die Angaben, die hierfür im Internet hinterlegt sind, nicht sicher erscheinen, nehmen Sie sich einen Sachverständigen, um sich zu vergewissern. Zur Berechnung der anfallenden Steuern gilt der Wert, der zum Zeitpunkt der Schenkung bestanden hat.

Der Ehepartner oder der Lebenspartner hat bei der Schenkung des Eigenheimes keine Schenkungssteuer zu erwarten, wenn diese die Immobilie weiterhin für sich nutzen. Sie müssen also noch mindestens zehn Jahre in dem Eigenheim oder der Wohnung wohnen, um nicht nachträglich noch die Schenkungssteuer entrichten zu müssen.

Ermitteln Sie auf alle Fälle bei Sachwerten, die zu erwartende Steuerlast im Vorfeld, bevor Sie ein Geschenk annehmen. Sie werden sehen, dass es nicht immer ein Gewinn für Sie sein muss.

Freibeträge bei Schenkungen

Hier wird es sicherlich interessant für den Beschenkten. Für Geschenke gelten festgelegte Freibeträge, die Sie auf dem Portal im Schenkungssteuerrechner genau einsehen und nachlesen können. Die Freibeträge gelten jeweils für zehn Jahre und können nach einer Dekade immer wieder in Anspruch genommen werden.

Eine gute Möglichkeit, das Vermögen nach und nach steuerfrei von den Eltern auf die Kinder zu übertragen. Der Verwandtschaftsgrad entscheidet über die Höhe des Wertes, der bei einer Schenkung besteuert werden muss. Je höher der Verwandtschaftsgrad ist, desto höher kann der steuerfreie Wert ausfallen.

Fristen beim Finanzamt

Geschenke müssen beim Finanzamt angegeben werden und das mit einer Frist von drei Monaten. Dieser Anmeldung unterliegt sowohl der Beschenkte, als auch der Schenkende.

Bei einer notariellen Beglaubigung der Schenkung geht die Anmeldung bereits den offiziellen Weg. Die Berechnung in einem Schenkungssteuerrechner ist eine wertvolle Hilfestellung und eine Option, sich einen guten Überblick zu verschaffen. Er ersetzt aber keinen Steuerberater, den Sie bei Fragen und zur Überprüfung der Richtigkeit Ihrer Angaben zu Rate ziehen sollten.

Bildquelle: © euthymia – Fotolia.com

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