Leipzig: Ein 31-jähriger Krankenpfleger wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann soll eine 77-jährige Schlaganfall-Patientin vergewaltigt haben.
Näheres zum Vorfall
Das Opfer des Mannes war nach einem Aufenthalt in einem Krankenhaus zur Reha nach Bad Düren verlegt worden. Der dort arbeitende Pfleger, Michael F., soll sich dann am 22. Dezember an seiner Patientin vergangen haben.
Dabei soll der Pfleger, bevor er handgreiflich wurde, die Frau gefragt haben, ob sie mit ihm schlafen wolle. Dies erklärte der Verteidiger des Angeklagten. Das Schweigen der Frau habe der Mann dann als Zustimmung interpretiert.
Leider überschneiden sich die Aussagen jedoch mit denen der 77-Jährigen. Gegenüber der Polizei erklärte sie, dass sie von dem Pfleger aus dem Bett geworfen und anschließend vergewaltigt wurde. Die Betroffene leidet an einer halbseitigen Lähmung und war somit nicht gegenwehrfähig. Dennoch soll sie ihren Möglichkeiten entsprechend verbalen und körperlichen Widerstand geleistet haben.
Aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung erschien die Frau nicht selbst vor dem Gericht, sondern wurde durch ihre Aussagen aus dem polizeilichen Protokoll zitiert. Darin beschreibt die 77-Jährige den Täter mit Worten wie „der Bullige, der so stinkt wie ein Pavian“.
Dass die Patientin sogar über einen Basen-Katheter versorgt wurde, soll Michael F. nicht gestört haben. Durch die Vergewaltigung fügte er der Frau wegen des Katheters zusätzliche Schmerzen zu.
Sie vertraute sich ihrer Tochter an
Die 77-Jährige vertraute sich an Heiligabend, also nur wenige Tage nach der Tat, ihrer Tochter an. Diese erschien als Zeugin vor Gericht und erzählte, dass ihre Mutter ihr beim Familienbesuch von der Vergewaltigung erzählt hatte, die Sache jedoch alleine klären wollte.
Trotz ihrer Bemühungen soll es der 77-Jährigen zunächst nicht gelungen sein, den Täter anzuzeigen und sich der Polizei anzuvertrauen. Erst am 27. Dezember schaffte es die hilflose Frau gegenüber den Beamten die Situation zu schildern.
Eine ebenfalls zur Gerichtsverhandlung eingeladene Stationshilfe erklärte den Richter, dass die Patientin zum Zeitpunkt der Tat an einer leichten Demenz gelitten hätte, die inzwischen jedoch wieder verschwunden sein soll.
Täter hatte eine schwere Vergangenheit
Zur Verteidigung des Täters wurde erklärt, dass dieser in seiner Schulzeit gemobbt wurde und sich mehrere Male wegen Depressionen in Behandlung begeben musste.
Es soll Probleme damit gehabt haben, Beziehungen zu gleichaltrigen Frauen aufzubauen. Später kam es dann infolge dieser Eigenschaften zu einer Liebesbeziehung mit einer 80-Jährigen. Mit mindestens drei weiteren Frauen soll der Pfleger ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Am Ende des Prozesses bat der Angeklagte die Familie des Opfers um Entschuldigung. Durch die Richterin konnte ihm eine ansatzweise Empathielosigkeit bescheinigt werden.
Von einer möglichen Wiederholungstat geht das Gericht derzeit nicht aus. Es bleibt somit vorerst beim Urteil von zweieinhalb Jahren Haft. Eine Revision und eine Berufung sind möglich.
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