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Es gibt bestimmt mehrere Gründe für Betroffene, den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen, doch für dafür ins Gefängnis gehen zu müssen, ist eine ganz andere Nummer.

Genau das wurde eine Mutter angedroht, die seit 2013 ihre GEZ Gebühren nicht zahlt.

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Übersicht

  • Die GEZ
  • Der Fall der säumigen Zahlerin
  • Der Fortgang der Angelegenheit
  • Hinter das Gesetz geschaut
  • Ein neuer Termin
  • Warum die Mutter nicht zahlt

Die GEZ

Die GEZ ist mit der Rundfunkgebührenverordnung in die „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ gewandelt und sollte neben Neuerungen das schlechte Image aufbessern.

Seit diesem Jahr gilt ein einheitlicher Rundfunkbeitrag, der die GEZ Gebühren ablöst. Er wird Haushaltsbezogen bezahlt und nicht wie vorher nach Anzahl der Rundfunkempfänger.

In den Köpfen der Menschen hat sich aber der Name GEZ eingebrannt und ließ sich nicht mit der Reform wegwischen.

Der Fall der säumigen Zahlerin

Seit der Reform der GEZ hat eine Mutter aus Thüringen nicht gezahlt und jetzt droht ihr Gefängnis, wenn Sie nicht ihre Vermögensverhältnisse aufdecke.

Dieser Auskunftspflicht sollte sie laut des Schreibens eines Gerichtsvollziehers nachkommen. Andernfalls würde sie mit einer Verhaftung rechnen müssen.

Der Fortgang der Angelegenheit

Gegen die säumige Zwangszahlung soll ein Haftbefehl vorgelegen haben. Die Betroffene allerdings erschien nicht zu dem anberaumten Termin, sondern gab dem Amtsgericht zu verstehen, der Gerichtsvollzieher habe ihr vorab den Haftbefehl vorzulegen, was nicht geschehen war.

Sie äußerte außerdem, dass der Zusammenhang zwischen einer Vermögensauskunft und der anstehenden Verhaftung nicht gegeben sei. Sei könne ja die säumige GEZ bezahlen, sie wolle es aber nicht.

Hinter das Gesetz geschaut

Der MDR Beitragsservice, der in diesem Fall die säumigen Zahlungen einfordert, kann per Gesetz eine Erzwingungshaft fordern, wenn sich ein Bürger weigert Auskunft über sein Vermögen abzugeben.

Dennoch ist das die Ausnahme von der Regel und nicht wünschenswert, von diesem Gesetz Gebrauch machen zu wollen, so die Auffassung der Rundfunkanstalt.

Somit sei also die MDR Rundfunkanstalt über den Vorgang nicht informiert worden und dementierte die drohende Verhaftung der Mutter.

Ein neuer Termin

Bislang ist die drohende Haft noch nicht umgesetzt worden, obwohl die Mutter aus Thüringen seit 2013 keine GEZ bezahlte und der Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist. Allerdings ist ein neu anberaumter Termin für die Abgabe der Vermögensverhältnisse anberaumt worden und die Angelegenheit damit noch nicht ausgestanden.

Warum die Mutter nicht zahlt

Nach eigenen Angaben der Mutter können also die Vermögensverhältnisse nicht der Ausschlag für die säumigen Zahlungen der GEZ seit 2013 sein.

Sie beruft sich hingegen auf Prinzipien, die sie vertritt. In den voran gegangenen Jahren habe sie die damalige GEZ Gebühr für den vorhandenen Rundfunkempfänger gezahlt.

Einen Zwangsbeitrag, der gemäß neuer Rundfunkgebührenverordnung pro Haushalt als Pauschalbeitrag bemessen wird, will sie aus Prinzip nicht entrichten, da sie und ihre Kinder kein Fernsehen schauen.

Sie hält trotz der Haftandrohung an ihren Prinzipien fest und entrichtet die seit 2013 angefallene GEZ nicht.

Bildquelle: © Andrey Popov – Fotolia.com

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