Nebenjob am

Kaum jemandem reicht heutzutage noch sein fest verdientes Monatsgehalt zum Leben. Aus diesem Grund verdienen sich bereits fast 10 Prozent der Arbeitnehmer zusätzliches Geld mit einem Nebenjob. Ob als Kellner, Aushilfe oder Taxifahrer… Wir haben Experten gefragt, worauf man achten sollte, damit sich die Nebentätigkeit auch wirklich lohnt!

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Gesucht: Lukrativer Nebenjob

Millionen von Bundesbürgern sind auf der Suche nach einer Nebentätigkeit, die gut bezahlt sind. Egal ob Taxifahren am Wochenende, Kellnern am Abend oder Zeitungaustragen am frühen Morgen – ob vor, nach oder sogar während der Arbeit: Immer mehr Menschen sind darauf angewiesen, sich neben Ihrem Hauptjob auch noch weiter Einnahmequellen aufzubauen. Der Hauptverdienst reicht schlicht und ergreifend nicht die Familie zu ernähren, sich mal einen wohlverdienten Urlaub zu gönnen, oder sich ein finanzielles Polster zu schaffen.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Allerdings gibt es einige wichtige Richtlinien, die Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie neben Ihrem Job noch einer weiteren Tätigkeit nachgehen… Schließlich zählt nicht nur das, was Sie theoretisch verdienen, sondern vor allem auch das, was nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt.

Vor der Nebentätigkeit – was ist wichtig?

Wer mit dem Gedanken spielt, sich neben dem Hauptjob eine Nebentätigkeit zu suchen, der sollte sich vorher unbedingt um die gesetzlichen Rahmenbedingungen kümmern: Dazu zählen arbeitsrechtliche sowie steuerrechtliche Aspekte – egal ob es ein fester Nebenjob werden soll, oder nur sporadisch.

Freie Jobwahl? Nicht ganz.

Jeder Bürger ist im Grunde genommen frei in seiner Berufswahl. Eine Nebentätigkeit sollte dennoch vom Hauptarbeitgeber abgesegnet werden. Grund hierfür ist, dass der Chef nicht jede Nebentätigkeit in Form eines Zweit- oder Drittjobs akzeptieren muss.

Typische Fälle bei Nebenjobs, die der Chef verbieten kann, sind beispielsweise das Arbeiten bei oder für die Konkurrenz, Tätigkeiten, welche die Leistungsfähigkeit im Hauptjob zu sehr einschränken oder aber auch Jobs, die einen Gegensatz zur beruflichen Hauptbeschäftigung darstellen. Beispielhaft wäre hierbei eine Krankenschwester, die nebenbei in einem Bestattungsunternehmen arbeiten möchte.

Die Informationen, in welchem Umfang Nebentätigkeiten neben dem Hauptjob ausgeführt werden dürfen, können Sie in der Regel Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen.

Wie kann ich Steuern sparen?

Auch nicht ganz unwesentlich – wie viel Netto bleibt am Ende vom Brutto übrig? Für Personen, die bereits einen Hauptjob haben, gilt grundsätzlich, dass man die Abrechnung auf einer zweiten Lohnsteuerkarte meiden sollte. Versteuert man nämlich über eine zweite Lohnsteuerkarte, so muss der Verdienst hoch versteuert werden!

Möchte man mehr Netto vom Brutto haben, so sollte man die zweite Lohnsteuerkarte meiden. Aber wie geht das? Und ist das überhaupt legal?

Es ist definitiv legal, sich vor dem Ausüben einer Tätigkeit darüber zu informieren, welche Variante der Besteuerung am sinnvollsten ist. Und im Falle der Nebentätigkeit neben dem Hauptjob ist es nun mal am sinnvollsten, eine geringe Besteuerung zu wählen.

Das geht am besten dann, wenn die Nebentätigkeit auf 450-Euro-Basis läuft. Diese Geringfügigen Beschäftigungen verfügen über eine steuerrechtliche Besonderheit: Bis zur Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat kann man eine Menge an Steuern und Versicherungsbeiträgen sparen.

Würde man darüber hinaus arbeiten, bekäme man eine neue Steuerklasse, wobei teilweise fast die Hälfte der Einnahmen als Steuern abgegeben werden müssten.

Hauptjob sichert Steuern, Rente und Sozialversicherungen – Nebenjob sichert den Nebenverdienst

Beim 450-Euro-Job zahlt der Arbeitgeber einen speziellen Anteil für Steuern und Sozialversicherungen. Der Arbeitnehmer hingegen bekommt nahezu Brutto wie Netto. Prinzipiell können Sie auch zwei oder drei Nebenjobs annehmen – allerdings sollten Sie in der Summe nicht über die 450-Euro-Grenze rutschen! Das lohnt sich nur in ganz speziellen Fällen.

Gibt es weitere Alternativen?

In der Tat gibt es auch eine Pauschalbesteuerung für Aushilfsjobs oder Gelegenheitsjobs: Bei dieser Besteuerungsart führt der Arbeitgeber pauschal 25 Prozent an Steuern an das Finanzamt ab. Sinnvoll ist diese Besteuerungsart vor allem für die Personen, deren persönlicher Steuersatz ohnehin schon über 25 Prozent beträgt.

Wo bekomme ich weitere Tipps?

Für spezielle steuerrechtliche Fragen, die Ihre persönliche Situation betreffen, können Sie einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen. Hier erhalten Sie wirklich gute Tipps rund um das Thema Besteuerung.

Bildquelle: © Unclesam – Fotolia.com

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