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Erst kürzlich hatte der SPD-Chef Sigmar Gabriel eine Kürzung des Kindergeldes für bestimmte Fälle gefordert. So zum Beispiel für den Fall, wenn die Kinder nicht in Deutschland lebten, sondern in ihrer Heimat. Mit welcher Begründung dieser Schritt überlegt wurde, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten…

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Kindergeld auf Niveau des Heimatlandes gefordert

Wenn die Kinder nicht in Deutschland, sondern beispielsweise in ihrem Heimatland lebten, sollten sie auch eine Auszahlung des Kindergeldes auf dem dort geltenden Niveau erhalten. Das forderte nun Gabriel.

Die Großzügigkeit des deutschen Sozialsystems dürfte nicht einfach ausgenutzt werden können, um hierzulande einzuwandern und höhere Sozialleistungen für die Kinder zu beantragen. Dies geht schließlich zu Lasten des deutschen Staates, was in letzter Instanz den Steuerzahler trifft. Mit der besagten Änderungen für das Kindergeld könnte mit Sicherheit eine Menge Geld eingespart werden.

Vorbild Großbritannien

Schon im Februar hatte sich die große Koalition grundsätzlich darauf geeinigt, dass eine Maßnahme der Kindergeld-Kürzung für EU-Ausländer vorgenommen werden sollte. In etwa so, wie es bereits in Großbritannien praktiziert wird. Beim britischen Vorbild werden die Kindergelder für EU-Ausländer nämlich an die oftmals niedrigeren Lebenshaltungskosten in den Heimatländern angepasst.

„Ich kann mit sehr gut vorstellen, dass wir das auch umsetzen in Deutschland“, sagte die Bundeskanzlerin im Frühjahr. Wirklich gekümmert hatte man sich allerdings nicht mehr um die Thematik. Nun betonte Gabriel, dass es in manchen Großstädten Deutschlands ganze Straßenzüge mit Schrottimmobilien gebe, in denen Migranten nur aus einem Grund wohnten: „Weil sie für ihre Kinder, die gar nicht in Deutschland leben, Kindergeld auf deutschen Niveau beziehen.“

Durch die aktuelle Rechtslage ist das absolut möglich. Genau das ist eigentlich etwas schade, denn das viele Geld, das hierdurch ins Ausland wandert, könnte auch sehr gut in Deutschland selbst gebraucht werden. Zum Beispiel bei den vielen alleinerziehenden Eltern oder Eltern, die Hartz IV beziehen. Hier sind aufgrund der deutlich höheren Lebenshaltungskosten starke finanzielle Engpässe an der Tagesordnung.

Ausnutzung des deutschen Sozialsystems

Das deutsche Sozialsystem wird leider aufgrund der verhältnismäßig hohen Sozialzahlungen gerne und regelmäßig von Einwanderern ausgenutzt, die gar nicht die Absicht haben, hierzulande zu arbeiten.

Gabriel pocht auf Korrekturen des Sozialsystems: „Es gibt in Europa ein Recht auf Zuwanderung in Arbeit, aber kein Recht auf Zuwanderung in Sozialsystem ohne Arbeit.“ Allerdings darf man hierbei nicht vergessen, dass es auch viele Einheimische gibt, die das Sozialsystem schamlos ausnutzen. Leider geht auch dies zulasten der anderen Sozialhilfeempfänger sowie zu Lasten der Steuerzahler.

Für die Dauer ihres Arbeitsaufenthaltes in Deutschland haben EU-Ausländer einen Anspruch auf Kindergeld. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn der Nachwuchs in einem anderen EU-Land lebt.

120.000 Kinder im Ausland erhalten Kindergeld – und das ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Laut einer statistischen Erhebung der Bundesagentur für Arbeit erhalten rund 120.000 Kinder, die im Ausland leben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Kindergeld. Diese Zahl stammt aus dem Dezember 2015. Knapp die Hälfte der Kinder waren Polen, gefolgt von Franzosen, Rumänen, Tschechen und Ungarn.

Bildquelle: © ilfotokunst – Fotolia.com

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