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Paderborn: Sie wurde verklagt, weil sie 30 Cent zu wenig überwiesen hatte. Für Veronica V., eine ehemalige Altenpflegerin mit hohem sozialen Engagement, bricht damit eine ganze Welt zusammen.

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Für einen guten Zweck gekämpft

Veronica V. beitreibt einen Pflegestufenhilfeverein in Hannover. Mit diesem Verein hilft sie Pflegebedürftigen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Das Ganze funktioniert, indem Sie Anwälte organisiert, die dann für die Ansprüche der Pflegebedürftigen vor Gericht gegen den Staat klagen.

Eine Paderborner Anwältin stellte nach einem solchen Verfahren eine Rechnung gegenüber Veronica V. Diese wiederum bezahlte, vergaß jedoch unabsichtlich 30 Cent zu überweisen.

Die Anwältin schickte der Pflegerin dann monatelang mehrere Rechnungen, von welchen eine storniert und eine berichtigt wurde. Bei einer richtigen Rechnung ging Veronica V. dann davon aus, dass die 30 Cent nicht mehr einberechnet waren. Sie war sich sicher, dass damit alle offenen Rechnungen beglichen seien.

Doch tatsächlich verklagte die Anwältin sie dann wegen genau dieser 30 Cent, die zu wenig überwiesen wurden, und bekam vor Gericht sogar Recht.

Natürlich wäre es kein Problem gewesen, wenn Veronica V. nur die 30 Cent bezahlen müsste – doch hinzu kommen nun auch noch 168 Euro Verfahrenskosten, die sie tragen muss.

Will sich nicht geschlagen geben

Für Veronica V. geht der Fall nun in die nächste Runde. Sie will gegen das Urteil Beschwerde einlegen. Sie hält die Rechnungen der Anwältin für undurchschaubar.

Bildquelle: © Nik_Merkulov – Fotolia.com

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