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Ein paar sehr wichtige Änderungen sollen künftig auf Deutschland zukommen. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass nur noch Personen Hartz IV beziehen können, die schon etwas länger in Deutschland gelebt oder gearbeitet haben. Das wurde nun vom Bundestag beschlossen.

Die Neuerung betrifft vor allem EU-Ausländer. Sie sollen in Deutschland künftig erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Sozialhilfe erhalten, wenn sie nicht arbeiten.

Die entsprechende Änderung des Gesetzes wurde am Donnerstagabend vom Bundestag beschlossen.

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Weshalb komm eine solche Änderung?

Durch die Gesetzesänderung soll verhindert werden, dass EU-Ausländer wegen der hierzulande höheren Sozialleistungen nach Deutschland kommen und diese beanspruchen wollen, ohne überhaupt nach Arbeit gesucht zu haben.

Hierzu hatte das Bundessozialgericht in Kassel Ende 2015 entschieden, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt schon einen Anspruch auf Sozialhilfe in Deutschland haben. Kurz danach brachte die Bundesregierung die Neuregelung auf den Weg, um entsprechende Zahlungen zukünftig in den ersten fünf Aufenthaltsjahren zu unterbinden.

Nach den fünf Jahren: Hat ein EU-Bürger die 5-jährige Frist überstanden, wird von einem sogenannten „verfestigten Aufenthalt“ ausgegangen. Er hat dann einen Anspruch auf Sozialhilfe.

Für wen ist Hartz IV grundsätzlich gedacht?

Das Ganze kam vor dem Hintergrund zustande, dass nur wer in Deutschland lebt, arbeitet und Beiträge zahlt, einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Sozialsystem Deutschlands habe. Natürlich soll vermieden werden, dass jemand das System auf parasitäre Weise ausnutzt, ohne je die Absicht gehabt zu haben, etwas zum System beizutragen.

Wer also noch nie hier gearbeitet hat und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, muss sich die existenzsichernden Leistungen in seinem Heimatland beantragen.

Überbrückungshilfe

Vor dem Ablauf der 5-jährigen Frist soll in Zukunft nur noch höchstens einen Monat lang eine Überbrückungshilfe gezahlt werden. Auch die Datenübermittlung zwischen den Behörden wird künftig weiter ausgebaut. Auf diese Weise können Unberechtigte keine Sozialleistungen oder Kindergeld mehr beziehen.

Bildquelle: © beugdesign – Fotolia.com

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