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2017 und im Jahr darauf werden die Steuerpflichtigen in Deutschland mit zwei Steuersenkungen beglückt. Anlass zum Jubeln haben sie trotzdem nicht. Bei näherem Nachdenken entpuppen sich die Steuersenkungen nämlich als Enttäuschung.

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Verteilung statt Steuersenkung

Mit der einen Hand wird es gegeben, mit der anderen wieder genommen: Diese Erfahrung machen Deutschlands Steuerpflichtige regelmäßig nach Steuersenkungen. Die Jahre 2017 und 2018 bilden da keine Ausnahme. Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen und Stromversorgungsunternehmen sitzen bereits in den Startlöchern, um den Verbrauchern über höhere Beiträge und Strompreise das gesparte Steuergeld flugs wieder aus der Tasche zu ziehen.

Milliarden an Steuererleichterungen

Insgesamt 6,3 Milliarden Euro werden die Steuererleichterungen der Jahre 2017 und 2018 allen steuerpflichtigen Bürgern in Deutschland bringen. Sie verteilen sich auf Anteile von 2,6 Milliarden in 2017 und 3,6 Milliarden in 2018.

Bezogen auf ein Brutto-Durchschnittseinkommen von 24.000 Euro jährlich ergibt sich für 2017 eine Steuerersparnis von etwas über 42 Euro. Theoretisch – denn in der Praxis wird dem Steuersparer davon kaum etwas bleiben.

Erster Zugriff ins Steuersparschwein: die Ökostrom-Umlage

Die Ökostrom-Umlage, auch bekannt als EEG-Umlage, wird von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde steigen.
Für einen 3-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von jährlich 3500 kWh bedeutet dies Mehrkosten in Höhe von jährlich 18 Euro.

Weiterer Zugriff ins Steuersparschwein beim Gutverdiener: die Renten- und Arbeitslosenversicherung

Gutverdiener erwartet eine weitere herbe Enttäuschung: Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird steigen, und zwar im Westen Deutschlands von derzeit 6200 Euro auf dann 6350 Euro monatlich brutto sowie im Osten Deutschlands von aktuell 5400 Euro auf 5700 Euro. Den Beträgen liegen die Arbeitnehmeranteile des Krankenversicherungsbeitrags von 9,35 % und der Arbeitslosenversicherung von 1,5 % zugrunde.

Ein westdeutscher Beschäftigter mit einem angenommenen Einkommen von monatlich 6500 Euro brutto muss also künftig auf 150 Euro mehr seine Abgaben entrichten. Aus momentanen 16,27 Euro pro Monat beziehungsweise 195,39 Euro im Jahr führt die Steuerreform bei einem Familienvater als Hauptverdiener und mit einem Kind zu nur 162 Euro Steuerentlastung statt der 195,39 Euro.

Erneuter Zugriff ins Steuersparschwein beim Gutverdiener: die Kranken- und Pflegeversicherung

Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze: von 4237,50 auf 4350 Euro brutto im Monat. Die Arbeitnehmeranteile schlagen dabei mit 7,3 % ohne Zuschlag für die Krankenversicherung zu Buche sowie für die Pflegeversicherung mit 1,275 %.

Bei dem zuvor zitierten Familienvater ergeben sich daraus 135 Euro zusätzlicher Abgaben im Jahr.

Warum die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben werden

Ursächlich für das Anheben der Beitragsbemessungsgrenze in ist der deutschlandweite Einkommensanstieg in 2015 um durchschnittlich circa 2,65 %: 2,46 % in Westdeutschland und 3,91 % in Ostdeutschland.

Beispielhafte Endabrechnung

Nochmals bezogen auf das Beispiel des alleinverdienenden Familienvaters mit einem Kind bleiben diesem im Jahr 2017 dank der Steuersenkung gut 190 Euro weniger auf dem Konto. Ohne Steuersenkung hätte er 352 Euro weniger gehabt, zusammengesetzt aus 18 Euro erhöhter Öko-Stromumlage, 195 Euro höheren Rentenbeiträgen und 139 Euro höheren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Bildquelle: © kamasigns – Fotolia.com

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