Studium am

Wer studieren möchte, der braucht nicht zwingend Abitur oder Fachhochschulreife. Denn den Weg an eine Hochschule oder Uni kann man auch ohne die schulische Hochschulzugangsberechtigung gehen. Die Voraussetzungen zum Studieren ohne Abitur sind von Bundesland zu Bundesland und von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Eines sollte man jedoch immer mitbringen: Einen anerkannten Berufsabschluss und/oder mehrjährige Berufserfahrung.

Überblick

  • Studieren ohne Abitur ist möglich und beliebt
  • Grundvoraussetzungen
  • Studieren mit einer Meisterprüfung
  • Studieren mit einem anerkannten Berufsabschluss
  • Berufsausbildung mit Fachbezug zum Studium
  • Berufsausbildung ohne Fachbezug zum Studium
  • Antrag auf Eignungsprüfung
  • Studieren ohne berufliche Qualifikation

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Studieren ohne Abitur ist möglich und beliebt

Die gute Nachricht: Studieren ohne Abitur ist grundsätzlich deutschlandweit – also in jedem Bundesland möglich. Hinzukommt, dass diese Form der Weiterbildung immer mehr an Beliebtheit gewinnt. Nicht nur Zahl der Studierenden ohne Abitur steigt kontinuierlich, auch die Abschlussquoten nehmen zu.

Der Trend besteht zurecht. Denn viele sehen in dem Studium eine sinnvolle Weiterbildung in ihrem Fachgebiet. Zudem kann ein Studienabschluss den Zugang zu höheren und besser bezahlten Positionen bieten.

Es müssen jedoch viele Bedingungen erfüllt werden, um ein Studium ohne Abitur absolvieren zu können. Welche das sind, hängt von dem jeweiligen Bundesland ab, in dem man studieren möchte und natürlich auch von der Hochschule bzw. dem Studiengang, die besucht bzw. der belegt werden soll. Neben den bundesland- und hochschulspezifischen Voraussetzungen müssen einige grundsätzliche Kriterien erfüllt sein, um ein Studium ohne Abitur antreten zu können.

Grundvoraussetzungen

Um sich für ein Studium ohne Abitur zu qualifizieren müssen in der Regel diese Grundvoraussetzungen vorliegen:

  • Abgeschlossene, anerkannte Berufsausbildung und/oder
  • mehrjährige Berufserfahrung

Das Studium wird in dem meisten Fällen als Weiterbildung oder als zusätzliche Ausbildung angesehen und anerkannt.

Die Zugangsvoraussetzungen variieren – wie bereits erwähnt – von Bundesland zu Bundesland. Auch die Hochschulen haben ihre eigenen Kriterien und nicht zuletzt hängt es vom Studiengang ab, welche zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Studieninteressierte ohne Abitur sollten sich daher unbedingt in dem jeweiligen Bundesland über die Zulassungsmodalitäten informieren und die Wunschhochschulen rechtzeitig aufsuchen, um nach den Möglichkeiten und Zulassungskriterien zu fragen. 

Um jedoch die Frage nach den Grundvoraussetzungen für ein Studium ohne Abitur genauer zu beantworten, sollte man zwei Fälle unterscheiden:

  • Studienbewerber mit einer Meisterprüfung
  • Studienbewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung und/oder mehrjähriger Berufserfahrung

Diese beiden Fälle nehmen wir nun genauer unter die Lupe.

Studieren mit einer Meisterprüfung

Berufliche Vorbildung ist für das Studieren ohne Abitur das A und O. In allen Bundesländern bestehen Regelungen zum Hochschulzugang beruflich qualifizierter Bewerber, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung für das angestrebte Studium besitzen. Unterschiede bestehen hier unter anderem hinsichtlich des Berufsabschlusses.

Personen mit einer Meisterprüfung oder einem gleichgestellten Fortbildungsabschluss haben in der Regel eine direkte Zugangsberechtigung zum Studium aller Fächer. Hat man also eine Meisterprüfung oder eine berufliche Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen, so hat man in der Regel bereits die Zugangsberechtigung zum Studium ohne Abitur in allen Fächern.

In einigen Fällen muss man eine fachrichtungsbezogene Eignungsprüfung absolvieren, in der studiumsrelevante Kenntnisse abgefragt werden. Diese Prüfung findet häufig in mündlicher Form statt.

Typische Beispiele für Ausbildungen mit Meisterprüfung oder Fortbildungsabschluss  sind staatlich geprüfte Betriebswirte, staatlich geprüfte Techniker, staatlich anerkannte Erzieher, usw.

Studieren mit abgeschlossener Berufsausbildung

Um auch ohne Abitur studieren zu können, muss man grundsätzlich eine abgeschlossene Ausbildung und/oder mehrjährige Berufserfahrung vorweisen können. Des Weiteren müssen Berufserfahrene mit Schulabschluss, anerkannter Berufsausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit in den meisten Bundesländern noch ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. Dies kann zum Beispiel in Form eines Probestudiums  oder einer Eignungs- oder Feststellungsprüfung erfolgen.

Unterschieden wird zusätzlich zwischen fachlich verwandten Studiengängen und fachfremden Studiengängen.

Berufsausbildung mit Fachbezug zum Studium

Streben Sie ein Studium an, das fachlich mit Ihrer Berufsausbildung verwandt ist, so können Sie hierfür auch ohne Abitur zugelassen werden, wenn Sie über eine entsprechende Berufsausbildung und/oder mehrjährige Berufserfahrung in einem Berufsfeld mit fachlicher Nähe zum Studienfach verfügen.

In der Regel müssen Sie vor Aufnahme des Studiums Ihre Eignung für das gewählte Studienfach nachweisen. Dies kann beispielsweise durch ein Probestudium oder eine Eignungs- bzw. Feststellungsprüfung erfolgen.

Welche Zulassungsbarrieren Sie im Einzelnen überwinden müssen, hängt von der jeweiligen Hochschule ab.

Berufsausbildung ohne Fachbezug zum Studium

Auch, wenn das geplante Studium keinen direkten Fachbezug zu ihrer beruflichen Vorqualifikation aufweist, können Sie grundsätzlich zu einem Studium ohne Abitur zugelassen werden. Allerdings reicht hier in der Regel nicht aus, Ihre Eignung für das Studium unter Beweis zu stellen. Vielmehr müssen Sie hierfür die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erst durch eine Prüfung erwerben, bevor Sie mit dem Studium beginnen können.

Auch hier variieren die Zulassungsbedingungen und werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt. 

Antrag auf Eignungsprüfung

Wie man sieht, so ist in den meisten Fällen für ein Studium ohne Abitur mindestens eine Eignungsprüfung notwendig. Die einzelnen Regelungen hierfür sind Sache des jeweiligen Bundeslandes und der jeweiligen Hochschule. Grundsätzlich kann man jedoch festhalten, dass Studieninteressierte, die einen Antrag zur Zulassung für eine Eignungsprüfung stellen möchten, folgende Unterlagen dafür benötigen:

  • Nachweis über die Vollendung des 24. Lebensjahres
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Überblick über Schul- und Berufsausbildung inkl. Praktika und Weiterbildungen
  • Zeugnisse der Schul- und Berufsausbildung als beglaubigte Kopien
  • Art, Dauer, Ort mehrjähriger beruflicher Tätigkeiten als beglaubigte Kopien
  • Erklärung über bisherige Anträge, Zulassungen, Bestehen von Eignungsprüfungen

Studieren ohne berufliche Qualifikation

Studieren ohne Abitur ist zwar mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung in dem relevanten Fachgebiet einfacher möglich, doch auch ohne eine berufliche Qualifikation gibt es Möglichkeiten, den Zugang zum Studium zu finden.

Eine davon ist der zweite Bildungsweg. Über diesen können grundsätzlich alle Schulabschlüsse auch nachträglich erworben werden – dazu zählt auch die Allgemeine Hochschulreife. Eine weitere Möglichkeit bietet der erfolgreiche Abschluss einer Abendschule oder eines Kollegs. Hat man diesen in der Tasche, stehen die Türen zum Hochschulstudium ebenfalls offen.

Bildquelle: © kasto – Fotolia.com

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