Studium am

Für ein Teilzeitstudium gelten bestimmte Regeln. Vor der Aufnahme eines Teilzeitstudiums sollten Sie sich daher genau informieren, was es hierbei alles zu beachten gibt. Sonst könnten Sie unangenehm überrascht werden.

Überblick: 

  • Definition
  • Gründe für ein Teilzeitstudium
  • Wichtiger Unterschied: Teilzeitstudium und berufsbegleitendes Studium
  • Regulärer Lehrbetrieb
  • Vereinbarkeit von Teilzeitstudium und Beruf
  • Tipps für Angestellte
  • Tipps für Selbstständige
  • Tipps für Betreuende von Familienangehörigen
  • Teilzeitstudium mit Kind
  • Teilzeitstudium bei Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • BAföG
  • Alternativen
  • Resümee

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Definition

Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Regelstudienzeit, die sonst für ein Vollzeitstudium gilt. Das bedeutet fast immer, dass bei einem Teilzeitstudium ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern des verlängerten Studiums entspricht.

Hinzu kommt, dass ein Teilzeitstudium nur in den Studiengängen möglich ist, für die die Hochschulprüfungsordnung dies vorsieht. Bis auf wenige Ausnahmen trifft das nur bei Studiengängen mit einer Bachelor- oder Masterstruktur zu.

Gründe für ein Teilzeitstudium

Zur Aufnahme eines Teilzeitstudiums muss ein wichtiger persönlicher Grund vorliegen, aus dem ein Studierender kein Vollzeitstudium absolvieren kann. Typische persönliche Gründe sind:

  • Berufstätigkeit von mindestens 15 Arbeitsstunden wöchentlich
  • Kinderbetreuung
  • Pflege beziehungsweise Betreuung eines nahen Angehörigen
  • eigene chronische Erkrankung oder Behinderung

Weitere persönliche Gründe können eventuell ebenfalls anerkannt werden. Alle Gründe sind bei der Beantragung eines Teilzeitstudiums durch aussagekräftige Belege nachzuweisen.

An einigen Hochschulen kann es Abweichungen bei den Gründen beziehungsweise andere Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium geben. So können beispielsweise statt mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche 20 Arbeitsstunden erforderlich sein.

Ein wichtiger Unterschied: Teilzeitstudium und berufsbegleitendes Studium

Achtung: Ein Teilzeitstudium ist nicht bedeutungsgleich mit einem berufsbegleitenden Studium! Das Merkmal eines Teilzeitstudiums ist lediglich die verlängerte Studienzeit – im Allgemeinen eine Verdoppelung der regulären Studiendauer.

Auf berufliche Anwesenheitspflichten, berufliche Fortbildungszeiten oder Ähnliches nimmt ein Teilzeitstudium keine Rücksicht. Als Teilzeitstudent nehmen Sie mit den Vollzeitstudenten am regulären Lehrbetrieb teil. Sie wenden hierfür nur weniger Zeit auf. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einem Teilzeitstudium und einem Vollzeitstudium.

Regulärer Lehrbetrieb

Bestimmte Lehrveranstaltungen der Vollzeitstudenten sind zeitgleich auch von Teilzeitstudenten zu belegen. Stellen Sie sich besser von Anfang an darauf ein, dass diese Veranstaltungen oft tagsüber von montags bis freitags stattfinden werden und kaum abends oder am Wochenende. Der straff organisierte Lehrablauf lässt keine individuellen Ausnahmen zu.

Vereinbarkeit von Teilzeitstudium und Beruf

Bevor Sie sich zum Teilzeitstudium einschreiben, sind Sie gut beraten, wenn Sie zuvor gründlich Ihre beruflichen Anforderungen durchgehen.

Tipps für Angestellte

Als Angestellter sprechen Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber über die während des Teilzeitstudiums zu erwartenden Situationen und den Umgang damit. Es ist taktisch klug, bereits im Vorfeld Verschiedenes zu klären und Lösungen zu finden. Kommen Sie damit auch nicht erst in letzter Minute zu Ihrem Vorgesetzten, sondern geben Sie ihm ausreichend Zeit.

So räumen Sie Ihrem Vorhaben die besten Chancen ein für eine gute Vereinbarkeit von Teilzeitstudium und Beruf. Stellen Sie dagegen erst später Ihren Chef vor vollendete Tatsachen, wird er sich überfahren fühlen und weniger verständnisvoll reagieren. Sprechen Sie außerdem nicht allein nur mit Ihrem Arbeitgeber über Ihr Teilzeitstudium, sondern beziehen Sie Ihre Kollegen in die Gespräche ein.

Tipps für Selbstständige

Als beruflich Selbstständiger sind Sie flexibler. Dennoch sind auch Selbstständige Terminen und Verpflichtungen ausgesetzt, die sie sich nicht unbedingt selbst aussuchen können. Entwerfen Sie einen Plan für die Zeit Ihres Teilzeitstudiums.

Überlegen Sie, was Sie an wen delegieren können und welche Bereiche sich umstrukturieren lassen. Legen Sie sich außerdem einen „Plan B“ zurecht. Seien Sie selbstkritisch und nicht zu großzügig. Verfügen Sie über finanzielle Reserven und lässt Ihre selbstständige Tätigkeit es zu, sollten Sie für die Phase des Teilzeitstudiums zeitliche Freiräume einbauen.

Beachten Sie dabei jedoch, die Mindestanzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden nicht zu unterschreiten.

Tipps für Betreuende von Familienangehörigen

Wer zu Hause Kinder oder pflegebedürftige Familienangehörige zu betreuen hat, sollte vor Aufnahme eines Teilzeitstudiums kritisch hinterfragen, ob und wie sich die familiäre Situation mit einem Teilzeitstudium vereinbaren lässt. Hier stellt sich vor allem die Frage, wer als Vertretung zuverlässig zur Verfügung steht und zur Not auch kurzfristig einspringen kann.

Teilzeitstudium mit Kind

Für Teilzeitstudierende mit Kind bieten einige Universitäten Lösungen zur Alltagserleichterung an wie Kindertagesstätten (Kitas) des Studentenwerks. Über die Babysitterbörse des AStA lässt sich gezielt nach stundenweisen Betreuungspersonen für Kinder suchen.

Teilzeitstudium bei Behinderung oder chronischer Erkrankung

Es hängt maßgeblich von der Art der Behinderung oder chronischen Erkrankung ab, inwieweit ein Präsenzstudium an einer Hochschule möglich ist. Bereits für Gesunde bedeutet ein Studium eine Herausforderung. Wer körperlich beeinträchtigt ist, hat ein zusätzliches individuelles Handicap.

Eingeschränkte Mobilität oder schnellere Ermüdbarkeit sollte niemand für den jahrelangen Studienalltag bagatellisieren. Ein Teilzeitstudium bietet vielen Menschen mit Behinderung oder chronisch Erkrankten einen Weg, erfolgreich studieren zu können. Bei der Auswahl der Hochschule empfiehlt sich ein Blick auf die Angaben zur behindertengerechten Ausstattung.

BAföG

Da BAföG gesetzlich für ein Vollzeitstudium oder eine Vollzeitausbildung vorgesehen ist, schließen sich BAföG und Teilzeitstudium folglich aus. Falls Sie sich aber zum Beispiel wegen Kindererziehung, Behinderung oder chronischer Krankheit für ein Teilzeitstudium einschreiben möchten, könnte sich ein BAföG-Antrag trotzdem für Sie lohnen. Je nach Einzelfall könnte hier doch eine BAföG-Genehmigung ausgesprochen werden. Mehr erfahren

Alternativen

Falls ein Teilzeitstudium für Sie aus organisatorischen oder anderen Gründen nicht infrage kommt, gibt es Alternativen. Ein duales Studium verbindet Beruf und Studium optimal. Bei einem Fernstudium lernen Sie zu Hause und sind sehr flexibel in der Aufteilung von Lernstoff und Zeit, benötigen aber auch viel Selbstdisziplin.

Resümee

Wer aus Zeitgründen keinem Vollzeitstudium nachgehen kann oder diesen Zeitraum finanziell nicht überbrücken kann, dem bietet ein Teilzeitstudium einen Ausweg. Hierzu sollten sich Studierwillige rechtzeitig im Voraus informieren.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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